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SteuerverfahrenEndlich effizientere Erstattungen

Eine EU-Richtlinie beendet den ewigen Streit um die Quellensteuer. Allerdings darf Deutschland bei der Umsetzung keine bürokratischen Regelungen treffen.Marcus Helios 03.06.2024 - 12:46 Uhr Artikel anhören
Die EU hat die Quellensteuer-Richtlinie angepasst. Foto: dpa

Frankfurt. Nach mehreren Anpassungen wurde im Rat der Europäischen Union Einigung über die sogenannte „Faster“-Richtlinie – „Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“ – erzielt. Ziel der Richtlinie ist es, die Effizienz und Sicherheit der Quellensteuerverfahren in der EU zu erhöhen.

Es wird jedoch Jahre dauern, bis Investoren die Vorteile zu spüren bekommen. Denn die Vorgaben der Richtlinie sind erst ab dem 1. Januar 2030 anwendbar.

Gegenwärtig dauern Erstattungen mehr als 615 Tage. Der Hauptgrund für Auseinandersetzungen zwischen Steuerzahlern und Mitgliedstaaten liegt in der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums der Aktien. Hier setzt Faster an.

Sehr lange Wartezeiten

Die Richtlinie sieht erstens eine standardisierte digitale Ansässigkeitsbescheinigung vor. Zweitens sollen in einem nationalen Register zertifizierte Finanzintermediäre die Anspruchsberechtigung von Anlegern überprüfen.

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Leider bleibt es den Mitgliedstaaten unbenommen, die Auszahlung im Rahmen einer Steuerprüfung in die Länge zu ziehen. Aus deutscher Sicht ist fraglich, ob die geplanten Änderungen weitere Bürokratiekosten auslösen. Die jüngste Systemänderung durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz ist noch nicht verdaut. Das Motto kann nur sein: keine weitere Verkomplizierung, aber Effizienz bei der Erstattung.

Marcus Helios ist Partner bei Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Autor der Zeitschrift „Betriebs-Berater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift „Der Steuerberater“.

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