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DVPMGDigitale Gesundheitsanwendungen müssen ab 2023 Datenschutz-Zertifikat vorweisen

Das Bundesgesundheitsministerium hat weitere Änderungsvorschläge für das neue Digitalgesetz gemacht. Im Fokus stehen die Gesundheitsapps und das E-Rezept.Julian Olk 21.04.2021 - 20:25 Uhr Artikel anhören

Der Bundesgesundheitsminister hatte die Möglichkeit für Apps in der Regelerstattung initiiert.

Foto: Imago

Düsseldorf. Jens Spahn (CDU) ist mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) noch nicht zufrieden. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Spahns Bundesgesundheitsministerium hat den Koalitionären auf 55 Seiten nun Formulierungshilfen zur Verfügung gestellt, mit Vorschlägen, wie das Gesetz noch angepasst werden sollte. Das Dokument liegt Handelsblatt Inside vor.

In der Regel werden Vorschläge für Änderungsanträge durch das zuständige Ministerium weitgehend angenommen. Das sind die wichtigsten Punkte aus dem Dokument:

1. Digitale Gesundheitsanwendungen

Das Ministerium will bekanntlich die Anforderungen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) erfüllen müssen, bei Datenschutz und Datensicherheit neu regeln. In der Formulierungshilfe wird der Ablauf dafür nun präzisiert.

Demnach soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstmals bis zum 31. Dezember 2021 und anschließend jährlich die Anforderungen an die Datensicherheit festlegen.

Das BSI bietet dann ab dem 1. Juni 2022 Prüfungen an. Besteht ein Hersteller diese, bekommt er ein Zertifikat. Spätestens ab 2023 ist dieses Zertifikat zwingende Voraussetzung, um als DiGa in die Regelerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gelangen und damit von Ärzten verschrieben zu werden.

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