Arbeiten unter der Sonne?: Sechs Dinge, die Betriebe und Beschäftigte beim Homeoffice im Ausland wissen müssen
Workation avanciert zum neuen Trend der Arbeitswelt.
Foto: HandelsblattDüsseldorf. Wenn Corona eines gezeigt hat, dann, dass Unternehmen nicht zwingend Büros brauchen, um zu funktionieren. Seit einem Jahr arbeitet ein Großteil der Deutschen im Homeoffice. Meetings in überfüllten Konferenzräumen sind Zoom-Terminen an Schreib- und Küchentischen gewichen.
Die Politik appelliert weiter an die Büroangestellten, im Homeoffice zu arbeiten, um das Infektionsgeschehen zu drosseln. Auch von unnötigen Reisen wird abgeraten. Dennoch denkt sich so mancher Arbeitnehmer: Wenn die Arbeit ohnehin auf Distanz erledigt werden kann, warum dann nicht gleich das eigene Büro ins Ausland verlagern?
Auch wenn das nicht jeder mit seinem Gewissen vereinbaren kann: Hotelanlagen auf Mallorca und den Kanarischen Inseln zum Beispiel starteten bereits vor Monaten sogenannte Workation-Programme. Tagsüber ruft die Arbeit im fürs Homeoffice hergerichteten Hotelzimmer, abends ein Spaziergang am Meer. Doch Angestellte sollten einiges beachten, bevor sie sich im Ausland niederlassen. Sechs Fragen, sechs Antworten:
1. Kann ich einfach ins Ausland reisen?
Nein. Viele Länder sind Corona-bedingt quasi nicht erreichbar. Wer sein Homeoffice ins Ausland verlagern möchte, muss sich im Vorfeld gut informieren, welche Einreisebestimmungen in dem jeweiligen Land gelten. Welche Länder als besondere Risikogebiete gelten, erfahren Sie auf dieser Seite des Robert Koch-Instituts (RKI) oder beim Auswärtigen Amt.