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GastkommentarDas Ausmaß der Energiearmut in Deutschland sollte untersucht werden

Die gestiegenen Abschlagszahlungen für Strom und Heizung belasten viele Haushalte. Veronika Grimm und Christian Groß fordern, untere Einkommen besser vor hohen Energiepreisen zu schützen. 11.10.2023 - 16:02 Uhr Artikel anhören

Veronika Grimm ist Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV).
Christian Groß ist Volkswirt und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Stab des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV).

Foto: Imago, dpa, privat

Der russische Angriff auf die Ukraine ging mit einem massiven Anstieg der Energiepreise in Europa einher. Die Bundesregierung hat daraufhin zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Kostenbelastung der Haushalte einzudämmen – etwa die Preisbremsen für Strom und Gas.

Wie sich die finanzielle Situation der Haushalte in Deutschland entwickelt hat, lässt sich nun erstmals anhand von Mikrodaten für insgesamt 4.444 Haushalte beantworten, die durch den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) und Forsa erhoben wurden.

Es zeigt sich: Die Energiekrise trifft die Haushalte zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichem Ausmaß. Im Mittel sind die monatlichen Abschlagszahlungen für Strom und Heizung seit März 2022 um 52 Euro (also 33 Prozent) gestiegen. Bei mittleren Einkommen war der Anstieg mit 57 bis 60 Euro besonders hoch.

Und die einkommensschwächsten Haushalte verzeichneten mit 45 Euro einen ähnlich hohen Kostenanstieg wie die wohlhabendsten Haushalte mit 50 Euro.

Einkommensschwächere Haushalte heizen meist mit Öl und Gas, die sich deutlich verteuert haben

Die Folge: Die Energiekostenbelastung hat unter den einkommensschwächsten Haushalten besonders stark zugenommen. Der Anteil der Energiekosten am Haushaltseinkommen beträgt nun im ersten, das heißt im ärmsten, Einkommensquintil im Mittel 16 Prozent, im zweiten Quintil sind es elf Prozent.

Im Vorjahr lagen diese Werte noch bei zwölf (erstes Quintil) und acht Prozent (zweites Quintil). Das fünfte, das heißt das wohlhabendste, Quintil wendet gerade einmal vier Prozent des Haushaltseinkommens für Energiekosten auf.

Eine gängige Faustregel besagt, dass Energiekosten von mehr als zehn Prozent des Nettoeinkommens einen Haushalt finanziell überlasten können. Im März 2022 traf dies auf 26 Prozent aller befragten Haushalte zu. Im Juli 2023 waren 43 Prozent aller Haushalte betroffen, im ersten Quintil waren es 87 Prozent und im zweiten 58 Prozent.

Nach einer konservativeren Berechnung, die nur Haushalte mit weniger als 80 Prozent des Medianeinkommens berücksichtigt, ist immerhin noch ein Viertel der Haushalte energiearm.

Wie lassen sich anhand unserer Daten die deutlichen Unterschiede zwischen den Haushalten der verschiedenen Einkommensgruppen erklären?
Einkommensschwächere Haushalte leben häufiger zur Miete und in schlechter isolierten Wohnungen. Über energetische Sanierungen und die Wahl des Heizsystems können sie damit nicht selbst entscheiden.

Der Höhepunkt der Kostensteigerungen könnte für die meisten Haushalte bald überschritten sein

Und so kommt es, dass sie häufiger mit Energieträgern wie Öl und Gas heizen, die sich in der Energiekrise besonders stark verteuert haben. Die laufenden Kosten von Wärmepumpen lagen auf den Quadratmeter gerechnet deutlich darunter.

Allerdings sind diese weit häufiger in Haushalten am oberen Ende der Einkommensverteilung verbaut. Außerdem geben einkommensschwächere Haushalte zwar häufiger an, Anstrengungen zum Energiesparen unternommen zu haben. Das tatsächlich realisierte Einsparpotenzial schätzen sie jedoch geringer ein als wohlhabendere Haushalte. Dies dürfte an den geringeren Einsparpotenzialen liegen.

Eine gute Nachricht ist: Der Höhepunkt der Kostensteigerungen scheint für die meisten Haushalte überschritten zu sein. Seit dem zweiten Quartal 2023 nehmen die Anhebungen der Abschlagszahlungen kontinuierlich ab. Seit diesem Zeitpunkt greifen auch die Preisbremsen für Strom und Gas.

Die Herausforderungen sind noch nicht überwunden: Denn es ist davon auszugehen, dass die Energiepreise auch mittelfristig über dem Vorkrisenniveau liegen werden. Und für die anstehende Heizperiode ist die Entwicklung der Energiepreise mit Unsicherheit behaftet.

Kurz- bis mittelfristig sollte das Ausmaß der Energiearmut in Deutschland eingehend untersucht werden – verbunden mit der Frage, ob energiearme Haushalte, die eine Anspruchsberechtigung auf Sozialtransfers haben, diese auch in Anspruch nehmen.
Veronika Grimm und Christian Groß

Was ist also zu tun? Kurzfristig sollten die Preisbremsen für Strom und Gas über den Winter 2023/24 hinaus bis Ende April 2024 verlängert werden. So hatte es bereits die Expertinnen-und-Experten-Kommission Gas und Wärme vorgeschlagen.

Die Preisbremsen sind eine Versicherung gegen Kostensteigerungen im Falle erneut steigender Gaspreise im Winter. Außerdem sollten Haushalte wieder verstärkt über individuelle Möglichkeiten zur Reduktion ihrer Energiekosten informiert werden, etwa durch Investitions- oder Energiesparmöglichkeiten. Auch ein Wechsel laufender Verträge kann Kosten sparen.

Kurz- bis mittelfristig sollte das Ausmaß der Energiearmut in Deutschland eingehend untersucht werden – verbunden mit der Frage, ob energiearme Haushalte, die eine Anspruchsberechtigung auf Sozialtransfers haben, diese auch in Anspruch nehmen.

Mittelfristig kann die Rückgabe der Einnahmen aus dem Emissionshandel in Form des geplanten Klimagelds einkommensschwache Haushalte besonders entlasten. Sie bekommen aufgrund ihres typischerweise geringen CO2-Fußabdrucks mehr erstattet, als ihnen an zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung entstehen.

Doch die Kopplung von Emissionshandel und Klimageld gelingt nur, wenn die Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds nicht anderweitig genutzt werden – wie zur Subvention eines Industriestrompreises. Eine soziale Ausgestaltung der Energiewende sollte dringend Vorrang haben.

Die Autoren:
Veronika Grimm ist Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV).
Christian Groß ist Volkswirt und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Stab des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV).

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Erstpublikation: 10.10.2023, 10:32 Uhr.

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