Gastkommentar: Deutschland braucht treuhänderisches Eigentum
Thomas Bruch ist Verantwortungseigentümer der Globus-Märkte.
Foto: Arthen Kommunikation GmbH, MontageDeutschland braucht eine neue Rechtsform – eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) – diese Forderung habe ich vor einem Jahr zusammen mit Hunderten Unternehmerinnen und Unternehmern von Michael Otto bis Verena Pausder und mit Unterstützung von Experten wie Lars Feld oder Michael Hüther öffentlich erhoben.
Die GmgV hat normale Eigentümer wie jede Firma, sie können das Unternehmen gestalten, aber nicht das Vermögen unbegrenzt persönlich entnehmen. Wertsteigerungen und Gewinne bleiben im Unternehmen, Leistung kann trotzdem gut entlohnt werden. Anteile können zum Nennwert und damit deutlich einfacher an „Werte- und Fähigkeitenverwandte“ weitergegeben werden.
Es ist eine Rechtsform, die es Familienunternehmen und Start-ups ermöglicht, langfristig die Selbstständigkeit des Unternehmens in den Fokus zu stellen, selbst wenn keine Nachfolger in der Familie vorhanden sind. Unserer Forderung wurde viel Unterstützung zugesprochen. Während in einer repräsentativen Studie des Allensbach-Instituts 72 Prozent der befragten Familienunternehmer die neue Rechtsform-Option begrüßen, haben sich aber auch einige Unternehmerverbände der Idee entgegengestellt. Das Argument: Die Idee des Eigentums würde ausgehöhlt und unternehmerische Motivation untergraben.
Ich verstehe unseren Vorschlag anders: Er ermöglicht ein Unternehmensverständnis, wie es von zahlreichen Familienunternehmen durch Familientraditionen bereits gelebt wird, sinnvoll rechtlich zu verankern – auch, aber nicht notwendigerweise, unabhängig von der Familie. Natürlich ist die Tradition in einem Familienunternehmen etwas Besonderes und das Hineinwachsen in ein Unternehmen etwas sehr Wertvolles.
Ich selbst habe von Kindesbeinen an erlebt, wie mein Vater seine Aufgaben wahrgenommen hat und was es bedeutet, Unternehmer zu sein. Mit drei Söhnen stand ich vor der Frage, wie die Anteile am Unternehmen zukunftsfähig aufgeteilt werden könnten, und gleichzeitig war mir bewusst, dass meine Kinder ihre berufliche Zukunft nicht notwendigerweise im Familienunternehmen sehen.
Stiftungslösungen sind sehr aufwendig
Wenn ich meinen Kindern jeweils gleiche Anteile am Unternehmen vererben würde, was wäre dann? Ist davon auszugehen, dass alle auf Dauer an einem Strang ziehen? Macht es Sinn, die Anteile am Unternehmen mit jeder Generation immer weiter aufzuteilen? Es ging darum, Klarheit zu schaffen in der Frage, woran sich das Unternehmerische eigentlich festmacht und was wir tun können, um es in unserem Unternehmen auf besondere Weise zur Geltung zu bringen.
Denn letztlich läuft es auf die Frage hinaus, was eigentlich das Entscheidende am Unternehmersein ist: Die rechtliche Verfügungsgewalt über das Vermögen? Oder die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die man in einer echten Führungsposition hat? Dabei bin ich zu der Meinung gekommen, dass für unser Unternehmen eine Stiftungsstruktur sehr gut passt.
Mit der Überführung der Anteile in verschiedene Stiftungen haben wir einen Weg gefunden, der nachfolgenden Generationen die Möglichkeit offenlässt, im Unternehmen aktiv mitzuwirken. Über die Struktur einer Doppelstiftung sind dabei Unternehmer- und Eigentümerschaft auf Dauer gekoppelt. Die Stimmrechte am Unternehmen werden nicht vererbt, sondern bleiben bei den Menschen, die selbst unternehmerisch tätig sind und die die dafür notwendigen Fähigkeiten und Werte mitbringen.
Für sogenannte Investoren bleibt dabei kein Platz. Der Beirat unserer Stiftung entscheidet, wer die maßgeblichen Gestaltungsaufgaben wahrnimmt. Damit gehört unser Unternehmen, so ist mein Verständnis, in wesentlichen Teilen sich selbst.
Treuhändisches Eigentum beziehungsweise Verantwortungseigentum ist sicher nicht für jedes Unternehmen eine passende Form. Auch hier gilt: Unterschiedliche unternehmerische Einstellungen brauchen unterschiedliche rechtliche und politische Rahmenbedingungen. Treuhändisches Eigentum im Sinne von Verantwortungseigentum lässt sich aber heute nur – und auch nur ansatzweise – mit komplexen Stiftungskonstruktionen realisieren. So sind wir mit Globus den Weg der Doppelstiftungsstruktur gegangen.
Für uns hat die Lösung der Doppelstiftung ihren Sinn erfüllt. Ursprünglich wurde diese Rechtsform aber für etwas ganz anderes konzipiert, als Unternehmen zu halten und treuhändisches Eigentum umzusetzen. Eine Stiftung dient nämlich eigentlich dazu, nachfolgende Generationen auf Ewigkeit an den Stifterwillen zu binden.
Eine neue Rechtsform muss dem Wandel Rechnung tragen
Von meinen Vorfahren habe ich die Aufgabe übernommen, dafür zu sorgen, dass das Unternehmen sich immer weiterentwickelt und auf der Höhe der Zeit bleibt. Meines Erachtens hätte es dabei nicht weitergeführt, alles so weiterzumachen, wie meine Vorväter es gemacht haben. Das Unternehmen ist heute ein anderes Unternehmen als vor 40 Jahren. Das ist etwas deutlich anderes, als es mit der Rechtsform der Stiftung eigentlich impliziert ist.
Daher unterstütze ich eine neue Gesellschaftsform, in der Unternehmerinnen und Unternehmer sich voll auf die Gegenwart und Zukunft fokussieren können, unternehmerisch handeln und wirkliche Eigentümer der Gestaltung, der Verantwortung sind. Unternehmer, die mehr möchten als einen Stifterwillen verwalten. Sie können den Unternehmenszweck ändern, Vermögen auf- und abbauen, Gewinne reinvestieren oder spenden und nötigenfalls sogar die Firma schließen.
In der anfangs genannten Allensbach-Studie von diesem Jahr wird deutlich: 76 Prozent der Familienunternehmer lehnen eine Stiftungslösung ab, 82 Prozent betonen, dass gerade das direkte Halten von Anteilen ein wichtiger Motivationsfaktor sei. Dies würde die vorgeschlagene Rechtsform ermöglichen.
Die Einführung der Stiftungsstruktur war bei Globus möglich, da wir als großes Familienunternehmen auch in der Lage waren, den Weg in diese Unternehmensform finanziell zu stemmen. Denn Gründung und Betrieb einer Stiftung sind zeitlich und finanziell sehr aufwendig. Für kleine Unternehmen und Start-ups, die auf schnelle, unbürokratische und kostengünstige Lösungen angewiesen sind, ist dies kaum tragbar.
Der Sinn eines Unternehmens rückt ins Zentrum
Auch mutet man Start-ups oder mittelständischen Betrieben mit einer Stiftungslösung einen Überbau zu, der nicht geschultert werden kann. Stiftungsstrukturen sind zwar größenabhängig für manche eine Option, doch kleinere Unternehmen benötigen andere Wege.
Die neue Rechtsform schafft deswegen eine zusätzliche Option. Unternehmer hätten mehr Entscheidungsfreiheit; der Wettbewerb würde gestärkt. Werte, die uns als „in Generationen denkenden“ Unternehmerinnen und Unternehmern wichtig sind, einfacher umsetzbar zu machen – darin liegt die Chance.
Tausenden Gründerinnen und Gründern, Mittelständlern und Kleinunternehmen wäre geholfen, wenn die neue Bundesregierung den Bedarf an einer neuen Rechtsform ernst nimmt und das Projekt ohne Verzug anpackt. Denn damit der Planet gesundet, gilt es, eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu stärken.
Treuhändisches Eigentum und die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ sind Puzzlestücke, um diese Aufgabe zu meistern. Es rückt nicht den kurzfristigen Gewinn, sondern den Sinn eines Unternehmens ins Zentrum und trägt zu einer Wirtschaft bei, die Mensch, Natur und Unternehmen dient und achtet.