Gastkommentar: Eine hastige Wiederaufnahme der Wehrpflicht stärkt die Verteidigungsfähigkeit nicht
Kersten Lahl ist Generalleutnant a.D. und war Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin.
Foto: Imago, dpaDie Wehrpflicht prägte über Jahrzehnte hinweg den Charakter der Bundeswehr. Zwei Ziele standen von Beginn an im Vordergrund: erstens die Verteidigungsvorsorge innerhalb des Bündnisses stärken und zweitens die Streitkräfte in die Gesellschaft einbinden.
In der Rückschau wurde beides erstaunlich gut erreicht. Zu Recht sprach man von einem Erfolgsmodell. Jedoch eröffnete das Ende des Kalten Kriegs mit einer völlig neuen geostrategischen Lage eine Debatte, die 2011 letztlich zur Aussetzung der Wehrpflicht führte.
Einige Probleme, auf die auch die beiden Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker und Roman Herzog schon frühzeitig hingewiesen hatten, wurden schlichtweg übermächtig: die ungelöste Frage der Wehrgerechtigkeit, die immer kürzere Wehrdienstdauer mit allenfalls noch marginalem militärischem Ertrag, die Fixierung der Truppe auf Auslandseinsätze ohne Grundwehrdienstleistende und schließlich das schmale Verteidigungsbudget.
Es war ein Punkt erreicht, an dem es fast über alle Parteien hinweg keinen Widerstand gegen einen radikalen Wandel mehr gab. Aus einer Wehrpflichtarmee wurde eine Freiwilligenarmee, versehen mit dem Etikett Einsatzarmee – dies mit unklaren Folgen für die Sicherheit Deutschlands ebenso wie für das Selbstverständnis und die gesellschaftliche Stellung der Bundeswehr.
Drei Aspekte sind mit Blick auf die Wehrpflicht wichtig
Und nun steht Deutschland vor der Herausforderung einer „Zeitenwende“. Krieg ist wieder Realität mitten in Europa. Die Phase der Illusionen, die in der Euphorie der 1990er-Jahre begann und vor genau einem Jahr endgültig zerbrach, ist bitterer Ernüchterung gewichen.
Wenn man diesen Paradigmenwechsel ernst nimmt, muss alles auf den Prüfstand – auch die Frage der Wehrform. Freilich wird es an diesem Punkt schwierig. Eine umfassende Wende schafft man nicht von heute auf morgen. Vielmehr bedarf es einer klaren Prioritätenfolge.
Wer alle Mängel gleichzeitig beseitigen möchte, droht überall zu scheitern. Damit stellt sich die Frage, ob heute eine hastige Wiederaufnahme der Wehrpflicht die Verteidigungsfähigkeit wirklich stärkt oder ob sich nicht eher mittelfristig ein umfangreicherer Ansatz anbietet.
Vor allem drei Aspekte gilt es zu bedenken:
1. Der Zeitfaktor
Die Bundeswehr kann in der aktuell hochbrisanten Sicherheitslage den Anforderungen nicht oder bestenfalls mit größter Mühe entsprechen – zwar unverschuldet, aber darauf kommt es jetzt nicht an.
Die Truppe hat derzeit weit Wichtigeres zu tun, als neue Strukturen zur Integration Tausender Wehrpflichtiger aufzubauen. Ihr ausgerechnet jetzt neue Aufgaben aufzubürden geht nur zulasten unabweisbarer Bündnisverpflichtungen.
2. Der Kostenfaktor
Wehrpflichtige müssen erfasst, gemustert, einberufen, entlassen werden. Sie benötigen Unterkunft, Bekleidung, Ausrüstung und Ausbildung. Halbwegs verwendungstüchtig dienen sie der Armee nur kurz – dann beginnt eine kostenintensive Schleife von vorn.
All das bedingt Investitionen, die in der „Zeitenwende“ auch in vielen anderen Bereichen wie etwa in der Sozial- oder Energiepolitik eingefordert werden. Die Finanzkraft des Staates dürfte damit überfordert werden, insbesondere nach der Pandemie. Ein „Wumms“ oder „Doppel-Wumms“ lässt sich nicht beliebig wiederholen.
3. Der Genderfaktor
Bisher galt die Wehrpflicht nur für Männer. Inzwischen hat sich das Verständnis von Gleichberechtigung zu Recht gewandelt. Eine leidenschaftliche Diskussion mit offenem Ausgang darum, ob auch Frauen einer Wehrpflicht unterzogen werden, ist wohl unumgänglich.
Damit treten zugleich wieder Aspekte einer sinnvollen Wehrdienstdauer und einer akzeptablen Wehrgerechtigkeit zutage. Als entscheidendes Kriterium bei der Wehrpflicht dient nicht ein dogmatisches Prinzip, sondern der nötige Sicherheitsgewinn.
Eine allgemeine Dienstpflicht würde alle sicherheitsrelevanten Bereiche umfassen
Dennoch darf man sich von solchen Einwänden nicht beirren lassen. Im Grundsatz liegen die verteidigungspolitischen und auch – wenngleich nicht als alleinig bestimmender Faktor – gesellschaftlichen Vorteile der Wehrpflicht auf der Hand.
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Aber: Dazu bedarf es eines Gesamtkonzepts, das deutlich über militärische Fragen hinausreichen muss. Der moderne Ansatz einer „erweiterten Sicherheitspolitik“ eröffnet hier Chancen.
Warum also nicht an eine allgemeine Dienstpflicht denken, die alle sicherheitsrelevanten Bereiche (von der Bundeswehr über etwa den Katastrophenschutz bis hin zum Entwicklungsdienst) sowie den herkömmlichen Zivildienst umfasst und es dabei den Betroffenen weitgehend selbst überlässt, wo genau sie sich einbringen können und wollen?
Auch das kostet Geld und Zeit. Aber es wäre gewiss eine lohnende Investition in Zukunft und Stabilität unseres Landes. Damit käme man der These des Militärreformers Gerhard von Scharnhorst wieder nahe: „Jeder Bürger eines Staates ist der geborene Verteidiger desselben.“
Der Autor: Kersten Lahl ist Generalleutnant a.D. und war Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin.