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Der ChefökonomSPD setzt offenbar auf einen Steuerwahlkampf – und liegt dabei auf falschem Kurs

Der SPD-Kanzlerkandidat will mit dem Thema Steuern offenbar Wähler für sich gewinnen. Der Gedanke der Umverteilung ist richtig, sie muss aber zukunftsorientiert sein.Bert Rürup, Axel Schrinner 09.10.2020 - 04:00 Uhr Artikel anhören

Der Sozialdemokrat tritt für höhere Steuern ab rund 200.000 Euro Jahreseinkommen ein.

Foto: Reuters

Düsseldorf. Wer dieser Tage Olaf Scholz zuhört, der hört meist nicht den amtierenden Finanzminister oder Vizekanzler, sondern den Kanzlerkandidaten der SPD. „Wer die Illusion hegt, dass für diejenigen, die am allermeisten verdienen, die am oberen Ende der Einkommensskala dieses Landes liegen, in den nächsten Jahren große Steuersenkungen anstünden, der verbreitet illusionäre Zahlen oder will die Axt an die Zukunft Deutschlands legen“, sagte Scholz im Bundestag. Zuvor hatte er angekündigt, für höhere Steuern ab rund 200.000 Euro Jahreseinkommen einzutreten.

Scholz kennt die Gemütslage seiner Partei. Nach der gehört es sich offensichtlich für Spitzenkandidaten, höhere Steuern für Gutverdiener zu fordern. Der in weiten Teilen der SPD verbreiteten Sehnsucht nach einer Vermögenabgabe hat er bislang noch keine Reverenz erwiesen, wenngleich sich die Parteispitze für eine Belastung großer Vermögen ausspricht.

Die Revitalisierung der 1995 vom Bundesverfassungsgericht ausgesetzten Vermögensteuer würde allerdings enorme administrative Probleme nach sich ziehen. Betriebe, Immobilien, Kunstgegenstände und Antiquitäten müssten jährlich zeitnah bewertet werden. Da diese Vermögen aber durchweg Unikate sind und selten ihre Eigentümer wechseln, gibt es keine Marktpreise. Und selbst wenn es etwa für Aktienpakete Marktpreise gibt, können diese unterjährig stark schwanken, wie die Börsenentwicklung allein in diesem Jahr zeigt – ein Graus für jede Finanzverwaltung.

Ebenso ist bei der Frage nach dem richtigen Einkommensteuertarif oft viel Ideologie im Spiel. Aus finanzwissenschaftlicher Sicht gibt es weder einen optimalen Spitzensteuersatz noch den richtigen Grundfreibetrag. Selbst über die Tariffunktion ist keine Aussage möglich, weil letztlich alle Tarifelemente auf Gerechtigkeitsvorstellungen basieren. Unstrittig unter Ökonomen ist nur, dass übermäßig hohe Grenzbelastungen die Anreize schmälern, zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Letzte Steuerreform ist fast 20 Jahre her

Das Bundesverfassungsgericht hilft in dieser Frage auch nicht weiter. Es gibt lediglich vor, dass das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss und der Tarif progressiv sein sollte. Dies lässt der Politik viel Spielraum: Sowohl die einst von Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof propagierte Flat Tax als auch Spitzensätze von 95 Prozent wie in der Nachkriegszeit wären zulässig.

Die letzte große Steuerreform ist gut zwei Dekaden alt. Der damalige Finanzminister Hans Eichel modernisierte das Unternehmensteuerrecht und senkte die Einkommensteuer in mehreren Stufen. Durch die Entlastung privater Haushalte und Unternehmen wurde das Angebot an Arbeit und Kapital erhöht und damit eine Basis für zusätzliches Wachstum geschaffen – tatsächlich zog ab 2006 die Konjunktur merklich an.

Selbst die kräftige Umsatzsteuererhöhung Anfang 2007 konnte diesen Aufschwung nicht stoppen. Ob tatsächlich die Steuerreform die Initialzündung für den Aufschwung gab oder ob es der anziehende Welthandel war, mag strittig sein. Fakt bleibt, die wirtschaftliche Stimmung besserte sich spürbar.

Heute steht Deutschland an einem ähnlichen Punkt wie kurz nach der Jahrhundertwende: Wichtige Industrien haben Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt, die Unternehmensteuern sind im internationalen Vergleich hoch, der Einkommensteuertarif ist zunehmend leistungsfeindlich geworden, und die Staatsschulden liegen infolge der Corona-Rezession auf Rekordniveau – Tendenz steigend.

Was Deutschland daher dringend braucht, ist Wirtschaftswachstum. Ein Kanzlerkandidat einer zukunftsorientierten SPD muss also den Spagat hinbekommen, eine gleichermaßen wachstumskompatible und die Umverteilung stärkende Steuerreform zu konzipieren.
Dabei könnte die Lektüre des US-Philosophen John Rawls hilfreich sein.

Dieser gab 1971 die bislang klügste Antwort auf die Frage, ob und in welchem Umfang der Staat umverteilen sollte: Aufgabe der Politik sei es, nach Möglichkeit die Lebenschancen der am schlechtesten gestellten Gesellschaftsmitglieder zu steigern. Die Umverteilung von oben nach unten sollte stets die Einkommen oder Vermögen der Ärmeren tatsächlich erhöhen und nicht nur deren relative Verteilungsposition verbessern.

Höhere Umverteilungsintensität der Einkommensteuer

Rawls war klar, dass gerade die Aussicht auf ein höheres Einkommen wichtige Anreize zu Leistung und innovativem Verhalten setzt. Diese Anreize schließen die Nivellierung von Einkommen und Vermögen aus. Daher versuchte er, das Streben nach Wachstum und Allokationseffizienz mit den Bemühungen zu versöhnen, die Ärmeren besserzustellen.

Herzstück solch einer Reform wäre eine höhere Umverteilungsintensität der Einkommensteuer. Dazu müsste die Progressionszone des Tarifs verlängert werden, damit nicht wie derzeit schon Teile von Facharbeiterlöhnen mit dem Spitzensatz belastet werden. Zudem sollten Reichensteuer und gegebenenfalls der Rest-Soli in den Tarif integriert werden.

Prof. Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute (HRI) und Chefökonom des Handelsblatts. Er war viele Jahre Mitglied und Vorsitzender des Sachverständigenrats sowie Berater mehrerer Bundesregierungen und ausländischer Regierungen. Mehr zu seiner Arbeit und seinem Team unter research.handelsblatt.com.

Foto: Handelsblatt

Der neue Spitzensatz sollte erst für Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung greifen. Denn auf Gehälter ab dieser Höhe sind keine Sozialabgaben fällig. Würde zudem der Tarif im unteren Bereich abgeflacht, nähme die Umverteilungswirkung dieser Steuer spürbar zu – obwohl ihr Aufkommen geringer wäre.

Das zweite Element wäre eine Erbschaftsteuerreform, die ihren Namen verdient. Ein Großteil des Vermögens ist heute in Betrieben gebunden. Will die Politik die Vermögensverteilung ändern, hat es keinen Sinn, Betriebsvermögen weitgehend von der Steuer auszuklammern, wie es heute der Fall ist.

Ein moderater Erbschaftsteuersatz von zehn Prozent auf das Gesamtvermögen, verbunden mit Stundungsmöglichkeiten und einem angemessenen Freibetrag, wäre eine pragmatische und ökonomisch kluge Lösung, die das Wachstum kaum bremsen dürfte.
Da sich der Staat keine großen Steuerausfälle leisten kann, müsste die Einkommensteuerreform gegenfinanziert werden. Dazu könnten die Verbrauchsteuern auf Energie, Tabak, Strom und Branntwein moderat angehoben werden – zumal diese Steuern Mengensteuern sind, deren Anteil am Steueraufkommen bei steigenden Preisen stetig sinkt.

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Ferner wäre eine Umsatzsteuererhöhung um bis zu zwei Punkte denkbar. Bliebe der ermäßigte Satz konstant, ließe sich der Vorwurf entkräften, diese Erhöhung wirke regressiv, belaste also Geringverdiener überproportional. Die Realisierung dieses Plans macht das Steuersystem konsumorientierter. Arbeitsangebot und Investitionen würden entlastet – und das aus mehreren Gründen dringend erforderliche Wachstum würde stimuliert.

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