Kommentar: Das Negativzins-Verbot wird Verbrauchern kaum helfen

Der Bundesgerichtshof hat gesprochen – und das Urteil ist an Klarheit kaum zu übertreffen. Für Banken und Sparkassen wird es in weiten Teilen unmöglich sein, ihren Kundinnen und Kunden künftig Minuszinsen auf ihre Spareinlagen zu berechnen. Für die betroffenen Kunden mag das Urteil bare Münze wert sein. Ein Sieg für den Verbraucherschutz ist es nicht.
Denn an den Ursachen dafür, dass Banken und Sparkassen überhaupt auf die umstrittene Idee kamen, Negativzinsen einzuführen, wird auch dieses Urteil nichts ändern: Die Minuszinsen, die die Banken ihren Kunden berechnet haben, waren eine Antwort auf die Minuszinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Banken. Denn zwischen 2014 und 2022 verlangte die EZB Zinsen für die Einlagen, die Banken bei ihr parkten.
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Das war für viele Banken ein Problem, weil die Deutschen in dieser Zeit sehr viel mehr sparten als üblich und weniger Geld ausgaben oder investierten. Diese Kosten haben zeitweise mindestens 455 Geldhäuser an ihre Kunden weitergereicht. Künftig wird es diese Möglichkeit kaum noch geben.
Klaglos ertragen werden die Geldhäuser die Verluste, die ihnen in so einer Situation nach wie vor entstehen können, aber natürlich auch nicht. Sie werden sich schlicht ein anderes Ventil suchen, um Verluste aus einer Null- und Negativzinsphase der EZB auszugleichen.
Sie können etwa Tagesgeld- oder Sparangebote – für die nun ein ziemlich umfassendes Minuszinsverbot gilt – rechtzeitig aus dem Programm streichen. Oder zusätzliche Sparanlagen unterbinden. Sie können Kontoführungsgebühren anheben. Und für Girokonten sind Minuszinsen im Übrigen auch weiterhin möglich.
Diese Alternativen sind nicht unbedingt kundenfreundlicher. Die Negativzinsen setzten immerhin noch dort an, wo für die Banken das Problem lag: bei den Einlagen. Viele Geldhäuser haben darüber hinaus nur sehr hohe Kundeneinlagen mit Negativzinsen belastet. Das galt nicht für alle Banken, zeigt eine Umfrage des Verbraucherportals Verivox.
Doch das ändert nichts daran, dass mögliche Ausweichmanöver wie höhere Gebühren für alle, eine Rote Karte für neue Kunden oder Neuanlagen oder die Abschaffung bestimmter Sparprodukte Verbraucher breiter treffen könnten als Minuszinsen für bestimmte Kunden.
Die Bundesrichter argumentieren in ihrem Urteil, dass Negativzinsen dem Zweck von Sparanlagen widersprechen, Vermögen aufzubauen und die Ersparnisse vor der Inflation zu schützen. Doch ob das gelingt, hängt nur zu einem kleinen Teil von Negativzinsen ab. Das zeigte die Phase nach Ende der Negativzinsen: Die Sparzinsen kletterten zwar wieder, aber die Inflation und damit die Geldentwertung stieg noch höher.