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KommentarDatenschutz ist keine lästige Bremse bei der Pandemiebekämpfung

Sensible Daten können verarbeitet werden, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die Politik darf Gesundheits- und Datenschutz nicht gegeneinander ausspielen.Dietmar Neuerer 18.05.2020 - 14:49 Uhr

Informationen zu unserer Gesundheit sind sensible Daten, zweifellos. Aber natürlich können auch diese verarbeitet werden, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Foto: AFP

Der Staat zieht zur Eindämmung des Coronavirus alle Register: Solange es keinen Impfstoff gibt, wird es noch Beschränkungen des öffentlichen Lebens geben. Die Bevölkerung ist auch bereit, dabei mitzuziehen. Nach wie vor ist die Akzeptanz für die jetzt geltenden Maßnahmen hoch.

Vielleicht sollte die Politik diesem Befund mehr Beachtung schenken und nicht dadurch Vertrauen verspielen, dass Probleme herbeigeredet werden, wo keine sind. Wenn der CDU-Europapolitiker Axel Voss sagt, der Datenschutz dürfe angesichts der großen Einschnitte, die die Pandemie schon jetzt mit sich bringe, nicht „absolut“ gesetzt werden, dann ist das eine grob falsche Behauptung. Es ist eine Mär, dass das geltende Datenschutzrecht eine Bremse im Kampf gegen Corona wäre.

Informationen zu unserer Gesundheit sind sensible Daten, zweifellos. Aber natürlich können auch diese verarbeitet werden, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Bei allem, was nun an digitalen Hilfsmitteln schon eingesetzt wird (Datenspende-App) oder noch eingesetzt werden soll (Corona-Warn-App, Quarantäne-App), um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen, gilt der schlichte Grundsatz: Solange die Maßnahmen verhältnismäßig sind, steht der Datenschutz nicht im Weg.

Dass Daten vertraulich behandelt werden müssen, versteht sich dabei eigentlich von selbst. Das galt unabhängig von der aktuellen Krise auch schon. Klar sollte auch sein: Alle Corona-bedingten Datenerhebungen sind für eine Notsituation gedacht, die spätestens dann ihr Ende finden sollte, wenn ein Impfstoff verfügbar und die Pandemie damit beherrschbar geworden ist. Ganz wichtig ist auch: Keiner darf gezwungen werden, etwa die geplante Tracking-App zu verwenden.

Datenschutzrechtliche Selbstverständlichkeiten

Eigentlich sind das alles datenschutzrechtliche Selbstverständlichkeiten, wenig geeignet, die Virusbekämpfung wirklich aufzuhalten. Die Politik suggeriert aber manchmal etwas anderes, und das ist das eigentliche Problem.

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Wenn der CDU-Mann Voss den Besuch von Restaurants, Kinos oder Theatern an die Nutzung der geplanten Warn-App knüpft, nötigt er damit, ob er will oder nicht, jeden Bürger, die künftige App zu nutzen – auch diejenigen, die das wegen datenschutzrechtlicher Bedenken womöglich nicht wollen. Der Gedanke dahinter ist zwar nachvollziehbar. Laut Experten müssten etwa 60 Prozent der Menschen die Anwendung nutzen, damit die Ergebnisse relevant wären.

Die Politik sollte die Bürger aber nicht mit falschen Anreizen unter Druck setzen. Sie sollte etwaige Ängste ernst nehmen und ihre Anti-Corona-Maßnahmen besser erklären. Dann dürfte schnell klar werden: Datenschutz ist keine lästige Bremse bei der Pandemiebekämpfung.

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