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  4. Polens Regierung macht sich Judikative untertan – Kollision mit der EU

KommentarDie Justizreform in Polen bedroht die Einheit Europas

Der EuGH hat Rechtswidrigkeit festgestellt: Mit seiner Disziplinierung von Richtern bricht Polen ein Tabu und stellt die Statik der Europäischen Union grundsätzlich infrage.Mathias Brüggmann 15.07.2021 - 17:26 Uhr Artikel anhören

Die Richter haben am Donnerstag ein weiteres Mal die Rechtswidrigkeit der Justizreform festgestellt.

Foto: dpa

Die beiden Urteile kamen fast zeitgleich – eines aus Luxemburg vom Europäischen Gerichtshof, das andere aus Warschau vom dortigen Verfassungsgericht. Und ihre destruktive Kraft könnte gewaltig sein. Die Entscheidungen der Juristen ist vergleichbar mit dem Fehler eines Stellwerkbediensteten, der eine Weiche so programmiert hat, dass nun zwei Züge aufeinander zurasen. Können jetzt wenigstens noch das Tempo und so der Aufprall gebremst werden?

Der EuGH hat am Donnerstag ein weiteres Mal die Rechtswidrigkeit der Justizreform festgestellt, mit der die nationalpopulistische Regierung Polens sich die Judikative Untertan macht. Das neue polnische System zur Disziplinierung von Richtern verstoße gegen europäisches Recht, argumentierten die Juristen.

Nun aber reagierte nicht nur die PiS-Regierung gewohnt konfrontativ, indem der scharfmacherische Justizminister Zbigniew Ziobro die Luxemburger Richter des „kolonialen Denkens“ bezichtigte.

Vielmehr urteilte auch das polnische Verfassungsgericht, dass die einstweiligen Verfügungen des EuGH nicht rechtsverbindlich für das Land seien – polnisches Recht also über europäischem stehe.

EU-Kommission muss europäisches Recht durchsetzen

Damit aber bricht das Land ein Tabu und stellt die Statik der Europäischen Union grundsätzlich infrage. Denn in den Europäischen Verträgen ist eindeutig festgeschrieben, dass europäisches vor nationalem Recht steht. Das Bundesverfassungsgericht musste dies wegen seines EZB-Urteils kürzlich mit der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik erleben.

Der polnische Fall jedoch ist von weitaus größerer Bedeutung und wird in eine massive Konfrontation zwischen Brüssel und den Nationalstaaten münden. Die EU-Kommission kann Polen diesen Tabubruch nicht durchgehen lassen – selbst wenn, wie im Falle des deutschen Verfassungsgerichts, unabhängige Richter die Auslöser waren.

Würde Warschau ungehindert seinen eingeschlagenen Weg weiterverfolgen, wäre das der Freifahrtschein für alle 27 EU-Staaten, europäisches Recht zu ignorieren. Daran würde Europas Einheit zerbrechen.

Die Urteile würden so zu chronischen Machtproben zwischen der EU-Kommission und den meisten Mitgliedstaaten führen, allen voran Polen und Ungarn. Es sind diese beiden Länder, die europäisches Recht und Europas Werte immer offener herausfordern.

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Unklar ist nur, wer die aufeinander zurasenden Züge stoppen kann. Einer muss es tun, sonst zerstört sich die EU von innen.

Mehr: Diskriminierung: EU-Kommission geht gegen Polen und Ungarn vor

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