Kommentar: Die Ministerpräsidenten verhalten sich wie Zechpreller


Eigentlich liegt es auf der Hand: Beschließt die Bundesregierung ein Gesetz, das Länder und Kommunen Geld kostet, sollte sie diese Ausgaben auch ausgleichen. „Wer bestellt, der zahlt“ – dieses Prinzip soll nicht nur in der Kneipe gelten, sondern ebenso im föderalen Finanzsystem. Darüber wollen Kanzler Friedrich Merz (CDU) und die Ministerpräsidenten am Donnerstag verhandeln. Es geht um die verbindliche Verankerung jenes Prinzips, das Fachleute als Veranlassungskonnexität bezeichnen.
Eine Einigung erscheint jedoch unwahrscheinlich – und das ist in diesem Fall sogar erfreulich. Denn die Länderchefs verkehren das an sich einleuchtende Prinzip derzeit ins Gegenteil. Mit Verweis auf die klammen Kommunen stellen sie Forderungen, die der Bund nur als unverfroren zurückweisen kann.
Die Länder verlangen, dass der Bund sie nicht nur für Gesetze entschädigt, die neue Leistungen vorsehen, sondern auch für Änderungen im Steuerrecht. In jüngerer Vergangenheit hatten sie im Bundesrat wiederholt damit gedroht, Steuerentlastungen zu blockieren – etwa im Sommer beim sogenannten Investitionsbooster für Unternehmen. Ihre Zustimmung gaben sie erst, nachdem der Bund ihnen dafür einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer überlassen hatte.





