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KommentarDie Umsetzung des Bankgebührenvergleichs ist peinlich für Deutschland

Die EU-Zahlungskontenrichtline setzt Deutschland dreieinhalb Jahre zu spät um. Der erste Versuch misslang, Verbraucherschützer legten den Fehler offen.Frank Matthias Drost 07.04.2021 - 18:41 Uhr Artikel anhören

Die Finanzaufsicht Bafin muss sich jetzt um eine Vergleichswebsite kümmern.

Foto: dpa

Es gibt immer wieder Gesetzesvorhaben, die für Herausforderungen sorgen, weil sich versteckte Tücken erst im Detail zeigen. Die EU-Zahlungskontenrichtlinie gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Der Auftrag war einfach und verbarg keine späteren Fallstricke: Die 2014 verabschiedete Richtlinie schrieb den Mitgliedstaaten vor, bis zum 31.10.2018 sicherzustellen, dass Verbraucher entgeltfreien Zugang zu mindestens einer Website haben, die einen Vergleich der Gebühren für ein Girokonto ermöglicht. Das ist kein Hexenwerk.

Aber die Bundesregierung hat dieses Projekt so kompliziert gestaltet und angreifbar gemacht, dass private Initiativen bisher gescheitert sind. Noch immer gibt es keine entsprechende Website.

Deshalb setzt die Bundesregierung jetzt zur Rückwärtsrolle an. Sie hat die Finanzaufsicht Bafin verpflichtet, sich um die Website zu kümmern. Diese wird allerdings auch erst in einem Jahr so weit sein – mit dreieinhalbjähriger Verspätung wird dann hoffentlich ein Verbraucherversprechen eingelöst werden können.

Der Fehler liegt darin, dass die Bundesregierung von Anfang an auf eine marktwirtschaftliche Lösung setzte und sich gegen ein zentrales Portal zur Umsetzung der europäischen Richtlinie entschieden hat.

Für Verbraucher sind Vergleiche nicht transparent

Natürlich gibt es in Deutschland viele verschiedene Anbieter, die Gebührenvergleiche auf ihren Webseiten anbieten. Aber für den Verbraucher ist nie ersichtlich, ob es sich um einen neutralen Vergleich handelt oder die Ergebnisse provisionsabhängig und die Vergleichskriterien intransparent sind.

Für diese Neutralität sollte der Tüv Saarland sorgen, der sich wiederum als Konformitätsstelle beim Bund akkreditieren lassen musste – komplizierter geht es kaum. Mit Check24 kämpfte sich schließlich ein einziges Vergleichsportal durch die Anforderungen und durfte im vergangenen Jahr das Zertifikat „Tüv-geprüfte Vergleichswebsite für Zahlungskonten“ tragen. Aber nicht lange.

Verbraucherschützer strengten eine Klage gegen Check24 an, da nach ihrer Auffassung ein zu geringer Teil des Bankenmarkts bei dem Vergleich abgedeckt wird. Obwohl Check24 nach Auffassung der Bundesregierung die gesetzlichen Vorgaben erfüllte, drohte ein Prozess.

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Entnervt gab Check24 auf, was im Bundesfinanzministerium zu erhöhter Nervosität führte. Schließlich ist der Boden für private Anbieter damit verbrannt.

Nun soll es also die Bafin richten. In einem Jahr. Und ab dem 8. April wird Stiftung Warentest mit ihrem Girokontenvergleich in die Bresche springen. Das sei eine erfahrene Anbieterin und nicht provisionsfinanziert, urteilt das BMF. Das hätte dem BMF auch schon mal vorher einer sagen können.

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