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EU-FührerscheinKeine medizinischen Pflicht-Tests beim Führerschein

In der EU gelten künftig neue Regeln für den Führerschein. Verpflichtende Gesundheitstests wird es nicht geben. Entlastet werden Fahrer von Wohnmobilen, für Raser wird es dagegen eng. 26.03.2025 - 07:13 Uhr Artikel anhören
Auch ältere Autofahrer müssen künftig keine verpflichtenden Gesundheitstests machen, um den Führerschein zu behalten. Foto: Sven Hoppe/dpa

Brüssel. Die EU wird vorerst keine verpflichtenden Gesundheitstests vor dem Führerscheinerhalt vorschreiben. Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen aber die Möglichkeit erhalten, medizinische Tests national zur Pflicht zu machen, wenn sie dies für notwendig halten, wie aus einer Einigung von Vertretern des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten auf neue Führerscheinregeln hervorgeht.

Den Plänen zufolge kann zudem eine Selbsteinschätzung als Alternative zu medizinischen Gesundheitschecks dienen. Auch die vorgeschlagene Regel, dass Führerscheine von Menschen über 70 alle fünf Jahre erneuert werden sollten, kommt vorerst nicht. 

Das geplante Regelwerk sieht vor, dass bis spätestens 2030 ein einheitlicher digitaler Führerschein für alle EU-Bürger eingeführt werden soll. Dieser soll in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Gleichzeitig behalten Bürger das Recht, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen bleiben gleichwertig und gelten für Autos und Motorräder nun für 15 Jahre ab dem Ausstellungsdatum – länger als bisher.

Auch in Deutschland gibt es bereits konkrete Pläne für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Das Bundeskabinett hatte vor dem Ende der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren vorantreiben soll. Testphasen sollen zeitnah starten, doch eine neue Bundesregierung müsste sich erneut mit dem Thema befassen.

Fahrverbote sollen europaweit gelten

Bei massiven Verstößen gegen Verkehrsregeln in einem EU-Land könnte bald ein Fahrverbot in der ganzen Europäischen Union drohen. Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten erzielten eine vorläufige Einigung, die sicherstellen soll, dass schwere Verkehrssünder künftig in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig davon, wo sie den Führerschein erworben haben.

Nach geltendem Recht dürfen EU-Länder, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, Fahrverbote nur im eigenen Hoheitsgebiet durchsetzen. Die neue Regelung verpflichtet den Ausstellungsstaat nun unter bestimmten Voraussetzungen dazu, ein verhängtes Fahrverbot zu übernehmen und EU-weit durchzusetzen.

Die Neuregelung soll insbesondere bei schweren Verstößen wie Trunkenheit am Steuer, erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen oder Unfällen mit Todesfolge greifen. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat des Verstoßes eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Mehr Gewicht für Wohnmobile

Ein weiteres Element der EU-weiten Reform ist die Ausweitung des begleiteten Fahrens auf die gesamte Europäische Union. Junge Fahrer sollen so bereits früher unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können - in Deutschland ist das schon möglich.

Auch für Berufskraftfahrer wird dieses Modell freiwillig angeboten, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel im Verkehrssektor entgegenzuwirken.

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Zusätzlich sollen Freiwillige in Feuerwehren und andere Zivilschutzeinrichtungen von der Reform profitieren. Künftig dürfen sie Einsatzfahrzeuge mit der Klasse B fahren, sofern sie eine zusätzliche Schulung absolviert haben.

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Zudem gibt es Erleichterungen für Wohnmobilfahrer. Künftig dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen nach einem speziellen Training oder einer Prüfung steuern. Bei Wohnmobilen mit alternativen Antrieben entfällt diese Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren unfallfrei im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist.

Die neuen Vorschriften müssen nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments formal angenommen werden. Die Reform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets, mit dem die EU ihr Ziel der „Vision Zero“ verfolgt – keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050. Die Richtlinie soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren.

dpa
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