Änderung im Grundgesetz: Abwehrschirm gegen die AfD – So wollen Ampel und Union das Verfassungsgericht schützen
Berlin, Düsseldorf. Justizminister Marco Buschmann (FDP) lobt die „ganz breite Allianz seriöser Demokraten“: Gemeinsam haben die Fraktionen von SPD, FDP, Grünen und der Union einen konkreten Vorschlag vorgelegt, um das Bundesverfassungsgericht zu stärken.
Regelungen zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern sowie die Besetzung der Senate und Nachfolgerichtlinien sollen im Grundgesetz festgeschrieben werden. Bislang gibt es dafür nur Vorgaben in einfachen Gesetzestexten.
Für Anpassungen des Grundgesetzes muss im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit zustande kommen. Für einfache Gesetze reicht die einfache Mehrheit.
Eine Öffnungsklausel soll auch dafür sorgen, dass bei der Wahl neuer Richter das jeweils andere Wahlorgan einspringen kann, wenn es im Bundestag oder im Bundesrat über einen längeren Zeitraum keine Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten gibt. An dem Grundsatz, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, soll aber festgehalten werden.
„Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft“, sagte Buschmann.
In Polen etwa hatte die mittlerweile abgewählte nationalkonservative PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 führte, gleich nach ihrem Antritt damit begonnen, das Justizwesen nach ihren Vorstellungen umzubauen.
Der erste Schritt galt damals dem Verfassungsgericht. Die PiS-Regierung erkannte drei zuvor ernannte Verfassungsrichter nicht an und besetzte die Posten mit eigenen Kandidaten. Auch in Ungarn hatte Ministerpräsident Viktor Orban das oberste Gericht weitgehend entmachtet.
Dieses Beispiel diente als Warnung für die demokratischen Parteien in Deutschland. Sie fürchten, dass es etwa bei einer Mehrheit der AfD im Bundestag zu ähnlichen Angriffen auf das Karlsruher Gericht kommen könnte.