Altersvorsorge: Privates Bankgewerbe ermöglicht Betriebsrenten ohne Garantien
Für Beschäftigte privater Banken gibt es künftig neue Modelle der betrieblichen Altersvorsorge.
Foto: picture alliance/dpaBerlin. Private Banken können ihren Beschäftigten künftig auch Betriebsrentenmodelle anbieten, bei denen es keine Garantie für die Höhe der späteren Rentenzahlung gibt. Auf einen entsprechenden Tarifvertrag haben sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und die Gewerkschaften Verdi und DBV geeinigt.
„Wir sind uns unserer Verantwortung als Sozialpartner bewusst, eine zukunftsfeste Altersversorgung für möglichst viele Beschäftigte aktiv mitzugestalten“, sagte der Vorsitzende des AGV Banken, Thomas A. Lange.
Mit dem Tarifvertrag, der noch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigt werden muss, wird nun auch im privaten Bankgewerbe das sogenannte Sozialpartnermodell etabliert. Dieses hatte die damalige Große Koalition im Jahr 2017 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht, um der betrieblichen Altersvorsoge zu größerer Verbreitung zu verhelfen.
Denn nur rund jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kann im Alter noch mit Leistungen aus einer Betriebsrente rechnen, in kleinen Unternehmen ist der Anteil deutlich geringer als in großen. Um die Verbreitung auch im Mittelstand zu erhöhen, können Arbeitgeber mit dem Sozialpartnermodell von der Haftung freigestellt werden.
Das heißt, sie garantieren nur noch, regelmäßig Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, aber nicht mehr für eine bestimmte Leistungshöhe in der Auszahlungsphase. Auf diese Weise werden renditeträchtigere, aber auch risikoreichere Anlageformen möglich, beispielsweise in Aktien. Voraussetzung sind aber entsprechende Tarifverträge.
Bislang gibt es von der Bafin genehmigte Sozialpartnermodelle nur für die chemische Industrie und den Energieversorger Uniper. Dagegen hatte die IG Metall auf ihrem Gewerkschaftstag im Oktober für ihren Organisationsbereich Betriebsrenten ohne Garantien eine Absage erteilt. Die Gewerkschaft will die Beschäftigten bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht dem Kapitalmarktrisiko aussetzen.
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Der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe, der erst nach mehr als dreieinhalbjährigen Verhandlungen zustande kam, überlässt es den Unternehmen, ob sie die Betriebsrente mit reiner Beitragszusage einführen wollen.
Tarifgebundene Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, zahlen anfangs einen Beitrag von 1,75 Prozent des Bruttogrundgehalts, der sukzessive auf den Höchstbetrag von 2,25 Prozent steigt. Bei Unternehmen ohne Tarifvertrag wächst der Arbeitgeberbeitrag von 1,15 auf 1,65 Prozent an.
Arbeitnehmer müssen mindestens ein Prozent ihres Bruttomonatsgehalts einzahlen. Für Beschäftigte mit weniger als 30.900 Euro Jahreseinkommen können die Betriebsparteien aber Ausnahmen vereinbaren. Für sie zahlen die Arbeitgeber auch höhere Beiträge, sodass das Modell eine soziale Komponente enthält. Gerade bei Beschäftigten mit geringen Einkommen sind Betriebsrenten nur unterdurchschnittlich verbreitet.
Bankarbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich auch auf Tarifvertrag für Nachwuchskräfte
Organisatorisch abgewickelt wird das Sozialpartnermodell durch den Versorgungsträger BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG. Neben einer chancenorientierten Produktvariante mit höherem Risiko sieht der Tarifvertrag auch eine rückgedeckte Variante mit größerer Sicherheit vor.
Die Arbeitgeber zahlen aber auch einen Sicherungsbetrag, der zum Aufbau eines Puffers dient, um Kapitalmarktschwankungen besser ausgleichen zu können. Das Sozialpartnermodell des Bankgewerbes können auch tarifgebundene Unternehmen anderer Branchen nutzen, sofern die dort zuständigen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zustimmen.
Neben der Einführung des Sozialpartnermodells hat sich der AGV Banken mit Verdi und DBV auch auf einen neuen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag geeinigt, der bisherige Regelungen bündelt, aber auch neue Elemente enthält.
So werden neben den Auszubildenden beispielsweise auch dual Studierende einbezogen, für die im letzten Studienjahr eine eigene Vergütungsstufe greift. Außerdem gibt es unter Voraussetzungen ein Recht auf Teilzeitausbildung. Auch die Höhe der Lernmittelzuschüsse oder Regelungen zur Übernahme von Nachwuchskräften sind im Tarifvertrag enthalten.