Energiepolitik: CDU-Wirtschaftsrat warnt vor höheren Netzentgelten
Berlin. In einem Schreiben an Klaus Müller, den Präsidenten der Bundesnetzagentur, warnt der CDU-Wirtschaftsrat vor den Folgen der geplanten Reform der Stromnetzentgelte für die Industrie. Sollte die energieintensive Industrie wegen höherer Kosten ins Ausland abwandern, würden den Netzbetreibern künftig erhebliche Deckungsbeiträge für die Finanzierung der Netze fehlen. Diese müssten auf andere Stromverbraucher umverteilt werden, die dann ihrerseits tendenziell in die Unwirtschaftlichkeit fielen.
Auf diese Weise entstünde „ein Rutschbahneffekt, der aus der schleichenden eine galoppierende Deindustrialisierung machen würde“, heißt es in dem Schreiben des Wirtschaftsrats, das dem Handelsblatt vorliegt.
Das Schreiben trägt das Datum vom 25. September. Es ist im Zusammenhang mit den Plänen zur Reform der Stromnetzentgelte bereits das zweite Schreiben des Wirtschaftsrats an den Chef der Netzagentur.
Der Wirtschaftsrat hat parallel auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angeschrieben und appelliert an den Minister, die spezifischen Interessen der energieintensiven Industrie nicht unter den Tisch fallen zu lassen. In dem Schreiben an Habeck lässt der Wirtschaftsrat das von Netzagentur-Präsident Müller vorgetragene Argument, die von ihm geplante Reform folge europarechtlichen Zwängen, nicht gelten. Habeck müsse sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, „denjenigen Rechtsrahmen sicherzustellen und gegebenenfalls neu zu schaffen, den die Bundesnetzagentur zur Aufrechterhaltung“ der bestehenden Regelung benötige.
Die Bundesnetzagentur plant, den Paragrafen 19 der Stromnetzentgeltverordnung zu reformieren. Darin sind Entlastungen bei der Berechnung der Stromnetzentgelte für die Industrie geregelt. Dazu zählt insbesondere das „Bandlastprivileg“. Davon profitieren große Unternehmen, die mindestens 7000 Stunden im Jahr kontinuierlich Strom verbrauchen. Von der Entlastung profitieren rund 400 Netznutzer, überwiegend handelt es sich um große Stromverbraucher aus Industriebranchen wie Chemie, Kupfer oder Aluminium. Aber auch Rechenzentren werden entlastet.
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Netzentgelte schwanken regional. Industrieunternehmen, die normalerweise fünf Cent Netzentgelt je Kilowattstunde zahlen würden, zahlen mit Bandlastprivileg nur noch einen Cent, wenn die Netznutzung mindestens 7000 Stunden beträgt. Die Entlastung beträgt also 80 Prozent. Bei mindestens 7500 Stunden beträgt die Entlastung 85 Prozent, bei mindestens 8000 der insgesamt 8760 Stunden eines Jahres sind es sogar 90 Prozent.
Entlastung passt nicht mehr in die Zeit
Aus Sicht der Industrie hat die bestehende Regelung große Bedeutung: „Für viele Produktionsbetriebe entscheiden die Entlastungen des Paragrafen 19 Stromnetzentgeltverordnung darüber, ob am Ende des Jahres ein Verlust steht oder nicht“, sagt etwa VCI-Energieexperte Matthias Belitz.
Aus Sicht der Bundesnetzagentur passt die Entlastung aber nicht mehr in die Zeit, weil sie ein besonders statisches Nutzungsverhalten honoriert. Nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur muss in einer Welt mit wachsendem Anteil schwankender Stromerzeugung mittels Windkraft und Photovoltaik flexibles Nutzungsverhalten honoriert werden – und nicht eine übers Jahr gesehen nahezu unveränderte Stromabnahme.
Die bestehende Regelung ist von der EU nur bis Ende 2028 genehmigt. Müller will aber bereits früher Klarheit für die Unternehmen schaffen. Nach seinen Plänen soll 2026 eine Neuregelung in Kraft treten, allerdings mit Übergangsfristen.
Stromnetzbetreiber teilen die Bedenken des Wirtschaftsrats
Die Betreiber der Stromnetze warnen wie der Wirtschaftsrat, ein Wegfall des Bandlastprivilegs könne die Einnahmebasis schmälern. In der gemeinsamen Stellungnahme der vier deutschen Stromübertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW zu den Plänen der Bundesnetzagentur heißt es, die aktuellen Regelungen für stromintensive Industriekunden seien für den wirtschaftlichen Betrieb vieler Unternehmen aus der Stahl-, Aluminium- und Chemiebranche elementar.
„Ein plötzlicher Entfall des individuellen Netzentgeltes würde die relevanten Industriekunden mit aktuell sehr hohen Netzentgelten stark belasten. Schlimmstenfalls droht eine Abwanderung oder Schließung einzelner Produktionsstätten, was den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen würde“, heißt es in der Stellungnahme von 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW.
Dies wäre nicht ohne Risiken für die Netzbetreiber, schreiben die Unternehmen. „Auch die aktuell privilegierten Industriekunden zahlen einen Deckungsbeitrag zu den Netzkosten. Fällt dieser weg, müssten steigende Netzkosten von einer immer geringeren Anzahl von Netzkunden getragen werden, was auch die Wirtschaftlichkeit dieser (Industrie-)Kunden gefährden könnte“, warnen die Netzbetreiber. Sie fordern daher zumindest großzügige Übergangsfristen für die betroffenen Industrieunternehmen, um diesen eine Anpassung an eine flexiblere Netznutzung überhaupt erst zu ermöglichen.
Widerspruch zum Energieeffizienz-Gesetz
Der Wirtschaftsrat warnt in seinem Schreiben außerdem, eine flexiblere Anlagenfahrweise bringe die Unternehmen möglicherweise in Konflikt mit dem Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG) von 2023, da die flexible Fahrweise die Effizienz des Anlagenbetriebs erheblich beeinträchtigen könne. Das EnEfG verpflichtet energieintensive Unternehmen aber dazu, alle technisch realisierbaren Energieeinsparmaßnahmen zu nutzen. „Ein variables Netzentgelt, das die Unternehmen zwingen würde, ihre Prozesse nach der Verfügbarkeit von Wind- und Sonnenstrom auszurichten, brächte sie in Konflikt mit den Zielen des Energieeffizienz-Gesetzes“, schreibt der Wirtschaftrat.