Energiepolitik: Entfallen die Netzentgelt-Privilegien? Einige trifft es dann hart
Düsseldorf, Berlin. Die Bundesnetzagentur will die Privilegien der Industrie bei der Nutzung der Stromnetze grundlegend ändern. Dafür will die Regulierungsbehörde nach eigenen Angaben konkrete Vorschläge zwar erst im Januar vorstellen. Doch es gibt bereits Hinweise darauf, dass die Netzagentur den Kreis der Begünstigten verkleinern will, indem sie die Grenzwerte für den Stromverbrauch deutlich anhebt.
Das berichten Vertreter von Unternehmensverbänden aus Gesprächen mit der Bundesnetzagentur. Die Behörde will sich dazu im laufenden Verfahren nicht äußern. Ein Sprecher sagte, man behandele den Inhalt der Gespräche vertraulich.
Die Netzagentur hatte im Sommer angekündigt, sie wolle den Paragrafen 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) reformieren. Zugleich kündigte sie intensive Gespräche mit den betroffenen Branchen an, um eine möglichst praxistaugliche Lösung zu finden.
Kontinuierlicher Strombezug soll nicht mehr subventioniert werden
Im Fokus der Reformbestrebungen steht das sogenannte „Bandlastprivileg“. Die aktuelle Regelung sieht wie folgt aus: Industrieunternehmen, die viel Strom verbrauchen und übers Jahr eine gleichbleibend hohe Strommenge beziehen, profitieren von deutlichen Abschlägen bei den Stromnetzentgelten. Das sind rund 400 Unternehmen, überwiegend aus den Branchen Chemie, Kupfer oder Aluminium. Aber auch Rechenzentren werden entlastet.
Grundvoraussetzung ist, dass die Unternehmen mindestens zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr verbrauchen. Das entspricht in etwa dem Jahresverbrauch von 4000 Haushalten mit jeweils 2500 Kilowattstunden.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, hatte die aktuelle Regelung kritisiert. Denn dadurch würde der kontinuierliche Bezug von Strom subventioniert. Zu einer Stromversorgung, die zunehmend auf erneuerbaren Quellen basiere, passe das aber nicht mehr. Künftig müsse somit honoriert werden, wenn Unternehmen flexibel Strom bezögen. Das orientiert sich an der Stromerzeugung aus Wind und Sonne.
Das Problem: Sollte der Schwellenwert von aktuell zehn Gigawatt heraufgesetzt werden, würden insbesondere industrielle Mittelständler nicht mehr von der Regelung profitieren. Im Gegensatz dazu wären große Stahl- oder Chemiestandorte weiterhin privilegiert, weil sie mit ihrem hohen Stromverbrauch voraussichtlich auch erhöhte Schwellenwerte überschreiten würden.
Die Pläne der Bundesnetzagentur werden in der Industrie überwiegend kritisch gesehen. Viele Unternehmen argumentieren, ihre Anlagen ließen sich nur rentierlich betreiben, wenn sie hoch ausgelastet werden. Eine schwankende Produktion ginge hingegen zulasten der Qualität sowie der Energieeffizienz und stünde anderen Regeln und Zielen im Weg.
Was das in der Praxis bedeutet, schildert Dirk Howe, Geschäftsführer der Gießerei Siempelkamp in Krefeld, dem Handelsblatt: „Die Politik fordert Flexibilitäten ein, die im Widerspruch zueinander stehen. Wir können uns mit unserer Produktion nicht an die Stromerzeugungskurve anschmiegen, wenn wir zugleich unsere Öfen effizient betreiben wollen, die Arbeitnehmerrechte wahren und die Auflagen der Genehmigungsbehörde einhalten wollen.“
Die Gießerei beschäftigt rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verbraucht nach eigenen Angaben etwa 55 Gigawattstunden Strom pro Jahr und betreibt damit sechs Öfen. Gussteile von Siempelkamp sind in den Produktionsanlagen von Tesla in Grünheide verbaut, ebenso in Castorbehältern für den Transport abgebrannter Brennstäbe, auf Kreuzfahrtschiffen und auf LNG-Tankern.
Howe erklärt, dass die Strompreise heute entscheidenden Einfluss auf die Produktion haben. Sein Unternehmen habe daher einen Teil der Strompreise für bis zu drei Jahre gesichert. „Den Großteil unseres Stroms kaufen wir aber am Spotmarkt. Allein daraus ergibt sich eine Spreizung der Strompreise, die uns zur Anpassung der Produktion zwingt“, sagt er.
Diese Anpassung harmoniere aber nicht zwangsläufig mit anderen Anforderungen. „Denn es ist ineffizient, Öfen runterzufahren, warm zu halten und dann wieder anzufahren. Das verhagelt die Einhaltung von Effizienzvorgaben der Politik“, begründet Howe. „Wenn wir jetzt zusätzlich noch netzdienlich arbeiten sollen, drückt das weiter auf unsere Rentabilität.“
„Wir haben schließlich keine unbegrenzten Lagerkapazitäten“
Die Ideen der Politik gingen an betrieblichen Realitäten vorbei, kritisiert Howe. Schließlich müssten bei der Produktionsplanung weitere Erschwernisse einkalkuliert werden. „Die Gussteile, die unser Werksgelände verlassen, wiegen bis zu 300 Tonnen und werden über Ländergrenzen hinweg transportiert“, schildert er. Seit die Autobahn GmbH die notwendigen Transportgenehmigungen erteile, „dauert es 14 bis 16 Wochen, ehe wir eine Transportgenehmigung erhalten, vorher waren es nur fünf bis sechs Wochen“. Und er fügt hinzu: „Wir haben schließlich keine unbegrenzten Lagerkapazitäten.“
Neben dieser Kritik gibt es aber auch Zustimmung für das Vorhaben. Fachleute sehen in einzelnen Branchen durchaus die Möglichkeit, den Stromverbrauch stärker an der volatiler werdenden Stromerzeugung zu orientieren.
So bewertet Christian Hövelhaus das Vorhaben der Bundesnetzagentur positiv. Er ist Gründer und CEO von Esforin, einem Unternehmen, das die Flexibilitäten von Industriekunden bei Strom und Gas vermarktet. Hövelhaus vertritt die Ansicht, dass einige Unternehmen zwar mittelfristig an ihrer konstanten Stromnachfrage nichts ändern könnten. Und er räumt ein, diese würde es „wirklich hart treffen“, wenn das Bandlastprivileg entfiele. Dennoch sei er „davon überzeugt, dass es noch ein erhebliches Flexibilisierungspotenzial in der Industrie“ gebe.
Bei Unternehmen, die grundsätzlich flexibel produzieren könnten, seien schon heute zehn bis zwanzig Prozent der Stromnachfrage flexibel. „Dieser Anteil lässt sich in einigen Fällen noch verdoppeln“, sagt der Esforin-Chef. Gute Voraussetzungen für höhere Flexibilität sieht er vor allem dann, wenn ein Unternehmen Produkte herstellt, die leicht auf Vorrat zu lagern sind.