Entwurf: Mindestlohn soll ab Oktober auf zwölf Euro steigen
Der Mindestlohn soll zum Oktober steigen.
Foto: dpaBerlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will zum 1. Oktober ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD umsetzen und den Mindestlohn in einem Schritt auf zwölf Euro anheben. Das Sicherungsversprechen der aktuell geltenden Lohnuntergrenze werde durch steigende Lebenshaltungs- und Wohnkosten in Frage gestellt, heißt es im Referentenentwurf, den das Ministerium am Freitag in der Bundesregierung verteilte und der dem Handelsblatt vorliegt.
Außerdem genüge eine mit dem Mindestlohn vergütete Vollzeitbeschäftigung nicht, „um eine armutsfeste Altersrente zu erreichen“, heißt es weiter. Zuerst hatten die ARD und die Nachrichtenagentur Reuters über den Entwurf berichtet.
Derzeit beträgt die gesetzliche Lohnuntergrenze noch 9,82 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Juli steigt er nach dem vor gut eineinhalb Jahren getroffenen Beschluss der Mindestlohnkommission auf 10,45 Euro. Die Anhebung auf zwölf Euro drei Monate danach entspricht einer Steigerung um 15 Prozent.
Davon profitieren dem Entwurf zufolge etwa 6,2 Millionen Beschäftigte, die dann noch einen Stundenlohn von weniger als zwölf Euro erhielten. Für die Arbeitgeber rechnet Heil für das verbleibende Quartal mit höheren Lohnkosten von rund 1,63 Milliarden Euro. Für die Sozialversicherung werden Mehreinnahmen von 700 Millionen Euro veranschlagt.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die Anhebung der Lohnuntergrenze durch den Gesetzgeber im Interview mit dem Handelsblatt als „Wortbruch“ kritisiert. Bei Einführung des Mindestlohns 2015 habe die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zugesagt, dass die politische Festlegung von damals auf 8,50 Euro eine einmalige Angelegenheit bleiben und danach die unabhängige Mindestlohnkommission übernehmen solle.
Mindestlohn soll nach Anhebung auf zwölf Euro 15 Monate unverändert bleiben
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dagegen hatte eine Anhebung auf zwölf Euro gefordert. „Damit stärkt die Bundesregierung die unterste Haltelinie im Lohngefüge“, sagte Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Der Entwertung von Arbeit werde damit ein wirksamer Riegel vorgeschoben und Millionen Beschäftigte bekämen künftig mehr Anerkennung für ihren täglichen Einsatz. „Zudem wird der Konsum bei denjenigen gestärkt, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen.“
Dem Entwurf zufolge soll der Mindestlohn dann für 15 Monate unverändert bleiben. Über die nächste Anhebung zum 1. Januar 2024 soll dann wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften entscheiden. Die Höhe soll die Kommission bereits bis zum 30. Juni 2023 festlegen.
Allerdings ist fraglich, ob die Kommission nach der gesetzlichen Erhöhung bereit ist, wieder einfach so zur Tagesordnung überzugehen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat sogar gedroht, Verfassungsklage gegen die gesetzliche Anhebung einzulegen, weil sie die Tarifautonomie verletzt sieht. Dulger hatte in diesem Zusammenhang von „Staatslöhnen“ gesprochen.
Dagegen betonte DGB-Vorstandsmitglied Körzell, es sei wichtig, dass nach diesem „einmaligen Eingriff in die Mindestlohnfindung“ künftig wieder die Kommission über die Höhe der Lohnuntergrenze entscheide. „Uns Gewerkschaften geht es nach wie vor an erster Stelle darum, gute Tarifverträge in allen Branchen gemeinsam mit den Arbeitgebern abzuschließen.“ Die „anhaltende Tarifflucht“ durch die Arbeitgeber erschwere dies jedoch zunehmend. Auch das habe die jetzt geplante gesetzliche Anhebung notwendig gemacht.
Der gesetzliche Mindestlohn war 2015 mit 8,50 Euro eingeführt worden. Damals habe der Gesetzgeber „einen bewusst vorsichtigen Einstieg gewählt“, heißt es im Referentenentwurf. Trotz vielfacher Warnungen von Experten seien massive Jobverluste seinerzeit ebenso ausgeblieben wie eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen oder spürbare Preissteigerungen. Im Referentenentwurf ist jetzt aber davon die Rede, dass eine vollständige Überwälzung der Mindestlohnerhöhung zu Preissteigerungen führen könnte, die sich allerdings nicht beziffern ließen.
Die Anhebung auf zwölf Euro wird im Gesetzentwurf unter anderem damit begründet, dass der deutsche Mindestlohn im europäischen Vergleich eher gering ausfalle. Gemessen am mittleren Einkommen belege Deutschland mit seiner Lohnuntergrenze „lediglich einen der hinteren Ränge“.
Es sei ein Gebot der Gerechtigkeit, dass ein alleinstehender Arbeitnehmer aus einem Vollzeitjob seinen Lebensunterhalt bestreiten könne, ohne auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen zu sein. Zudem würden Beschäftigte bessergestellt als vergleichbare Hartz-IV-Bezieher, die keiner Arbeit nachgingen. Dies sei ein zusätzlicher Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.