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ErderwärmungDeutsche Klimapolitik landet erneut vor dem Bundesverfassungsgericht

Greenpeace und Germanwatch haben zusammen mit 54.584 Mitklägern Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Regierung eingelegt. Die Zahl der Klimaklagen nimmt weltweit zu.Silke Kersting 16.09.2024 - 12:07 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Stau: Der Verkehrssektor überschreitet regelmäßig seine Emissionsziele. Foto: dpa

Berlin. Die Klimapolitik der Bundesregierung kommt erneut vor Gericht. An diesem Montag haben die Umweltorganisationen Greenpeace und Germanwatch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe  Verfassungsbeschwerde gegen die ihrer Meinung nach unzureichende Klimapolitik der Regierung eingereicht.

Nach Angaben der beiden Verbände haben sich 54.584 Mitkläger der Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Erstmals konnten sich alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren beteiligen.

Da die Verfassungsbeschwerde die Weichen für eine klimafreundliche Zukunft stellen soll, wurde sie von Greenpeace und Germanwatch „Zukunftsklage“ getauft. Die Kläger fordern ein „verfassungskonformes Klimaschutzgesetz“ und Maßnahmen zur Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen vor allem im Verkehr.

Roda Verheyen, Rechtsanwältin der Organisationen, wirft der Bundesregierung vor, „wirksame und sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen“ zu verschleppen und damit Freiheits- und Gleichheitsrechte zu verletzen. „Um unsere Grundrechte zu wahren, müssen Emissionsreduktionen rechtzeitig eingeleitet und umgesetzt werden – die Novelle des Klimaschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil.“

Das Klimaschutzgesetz (KSG) ist der Kern der nationalen Klimapolitik. Die Novelle war erst im Juli in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat hatten sie im Frühjahr verabschiedet. Das Gesetz schreibt eine schrittweise Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland vor. Bis zur jüngsten Novellierung gab es für jeden emissionsrelevanten Sektor einen jährlichen Zielwert – bis auf den Sektor Energie.

Künftig können Zielverfehlungen des einen Sektors durch Übererfüllung in einem anderen Sektor ausgeglichen werden. Das war vor allem bei Umweltorganisationen auf Ablehnung gestoßen. Sie zweifeln zudem daran, dass die Emissionen in der notwendigen Geschwindigkeit sinken werden.

Im Fokus steht vor allem der Schadstoffausstoß im Verkehrssektor. Laut Umweltbundesamt war er 2023 „der einzige Sektor“, der sein Minderungsziel „deutlich“ verfehlt und sich weiter vom gesetzlichen Zielpfad entfernt hat. Auch in den Vorjahren hatte der Verkehrssektor, allerdings auch der Gebäudesektor, die Klimaziele verfehlt.

Würden Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor weiterhin aufgeschoben, drohten bereits in den 2030er-Jahren harte Einschnitte bis hin zu Fahrverboten für Verbrenner, argumentieren die klagenden Organisationen. Besonders betroffen wären etwa Menschen mit geringem Einkommen, die in ländlichen Gebieten ohne öffentliche Verkehrsanbindung leben.

Drei Klagen von fünf Umweltverbänden

Die Kläger sehen einem Urteil optimistisch entgegen. Einige der Beschwerdeführer hatten schon 2021 einen Klimabeschluss in Karlsruhe erstritten, der für Wirbel gesorgt hatte. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber „intertemporale Freiheitssicherung“ aufgetragen. Das bedeutet, dass Klimaschutz mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden ist und nicht zulasten junger Menschen aufgeschoben werden darf.

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Die neuerliche Verfassungsbeschwerde ist eine von insgesamt drei Beschwerden, die fünf deutsche Umweltverbände gegen die Klimapolitik der Bundesregierung und vor allem gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes eingereicht haben. Sie sind nun beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Neben Greenpeace und Germanwatch sind unter den Klägern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein (SFV).

Studie: Weltweit wurden 2023 gut 230 neue Klimaklagen eingereicht

Klimaklagen haben weltweit in den vergangenen Jahren zugenommen. Das zeigt der jährlich erscheinende Bericht der London School of Economics zu Klimaklagen, der zuletzt im Juni vorgestellt wurde. Demnach wurden von mehr als 2600 Klimaklagen rund um den Globus 70 Prozent seit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 eingereicht. Im vergangenen Jahr wurden gut 230 neue Klimaklagen gegen Regierungen und Unternehmen eingereicht. Prozesse gegen Unternehmen häuften sich dabei.

2023 seien fünf Prozent der Fälle vor internationale Gerichte gebracht worden, heißt es. Diese könnten das Potenzial haben, nationale Verfahren zu beeinflussen.

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Ein wegweisendes Urteil hatte es im April gegeben. Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Menschenrecht auf Klimaschutz festgestellt.

Das Gericht gab einer Gruppe von Seniorinnen aus der Schweiz recht, die stärkere Maßnahmen zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen zum Klimaschutz gefordert hatten. Klimaanwältin Verheyen sprach damals von einem „großen Sieg für das Weltklima“: Auch deutsche Gerichte könnten angesichts der Schutzpflichten die Art und Weise ändern, über Klimaschutz zu entscheiden.

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