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Gerhard SchröderGerhard Schröder verliert vor Gericht Anspruch auf eigenes Büro

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. 06.06.2024 - 13:54 Uhr aktualisiert
Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, 2.v.r.) und seine Anwälte stehen im Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Foto: Andreas Rabenstein/dpa

Berlin. Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der frühere Bundeskanzler hat persönlich vor Gericht um sein früheres Büro im Bundestag gekämpft und dabei auch erneut Vermittlungsversuche zwischen Russland und der Ukraine als Argument angeführt. Er erschien am Donnerstagmorgen um kurz vor 10.00 Uhr in Berlin im Oberverwaltungsgericht (OVG) und betonte in der mündlichen Verhandlung, wie wichtig das frühere Büro mit mehreren Mitarbeitern, die vom Staat bezahlt wurden, für seine Arbeit als Altkanzler sei. 

Er habe versucht, im Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu vermitteln und werde auch immer wieder von Bürgern, die im Streit mit dem Staat oder anderen Institutionen lägen, um Hilfe gebeten, sagte Schröder (80). Weil ihm sein Büro im Bundestagsgebäude gestrichen worden sei, müsse er solche Tätigkeiten als Privatmann leisten, obwohl sie ausschließlich mit seinem früheren Amt zusammenhingen.

Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr.

Eine neue Regelung hatte das im Frühjahr 2022 zur Voraussetzung gemacht. Zuvor war Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin scharf kritisiert worden. Ausdrücklich als Grund für die Neuregelung wurde das aber nicht genannt, allerdings war von Konsequenzen „angesichts des russischen Überfalls“ die Rede. Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler.

Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Foto: Christoph Soeder/dpa

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage des Altkanzlers in der ersten Instanz abgewiesen, weil es keinen Rechtsanspruch auf Büro und Personal sah. Auch der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts, Boris Wolnicki, machte durch seine Fragen deutlich, dass er den Fall kritisch sieht. 

Schröder argumentierte, die Bezahlung von Büro und Mitarbeitern halte er für eine „großzügige Regelung, aber eine angemessene“. Sein Versuch, auf Bitte der Ukraine im Krieg mit Russland zu vermitteln, sei mit aufwendigen Reisen und Gesprächen verbunden gewesen. So etwas könne er privat kaum organisieren. Das Protokoll bei Gesprächen habe seine Ehefrau geführt, weil er keine Mitarbeiter gehabt habe. „Ich will hier nur deutlich machen, dass solche Gespräche nur entstehen wegen meines früheren Amtes."

Bitten von Bürgern liefen meistens nach dem Muster ab: „Alle sind gegen mich, nur Sie können mir jetzt noch helfen.“ Vorausgesetzt werde natürlich, dass er dann ohne Bezahlung aktiv werde und sich einsetze. „Das ist sehr aufwendig und eigentlich geht das nicht“, sagte Schröder und fügte hinzu: „Auch das sind Aufgaben, die man nur wahrnehmen kann, weil man früher dieses Amt innehatte.“

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Schröder war überraschend zusammen mit seiner Frau Soyeon Schröder-Kim in den großen Saal des Oberverwaltungsgerichts nahe dem Bahnhof Zoo gekommen. Zur Begrüßung sagte der Vorsitzende Richter Wolnicki: „Es ist schön, dass Sie selbst gekommen sind, das ehrt uns. So viel darf ich sagen, ohne dass die Neutralität infrage gestellt wird.“ Schröder, der zwischen seinen beiden Anwälten saß, sah sich um und erwiderte, es sei „angenehm hier zu sein“. Nach der mündlichen Verhandlung verließen Schröder und seine Frau Hand in Hand den Saal, begleitet von Leibwächtern.

dpa
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