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MigrationspolitikNeuer Streit über Zurückweisungen an deutschen Grenzen

Der Historiker Heinrich August Winkler fordert von der SPD ein Umdenken in der Migrationspolitik. Union und FDP begrüßen den Vorstoß. Von Staatsrechtlern kommt Widerspruch.Dietmar Neuerer 11.02.2025 - 12:56 Uhr Artikel anhören
Grenzpolizist im bayerischen Freilassing: Rechtswissenschaftler halten die Forderungen von Union und FDP zum Asylrecht für heikel. Foto: IMAGO/ZUMA Wire

Berlin. Über den richtigen Kurs in der deutschen Migrationspolitik ist ein neuer Streit entbrannt. Anlass sind Aussagen des prominenten Historikers Heinrich August Winkler. Dieser hatte sich in einem Gastbeitrag im „Spiegel“ für einer härteren Asylkurs ausgesprochen und dabei auch für Zurückweisungen an deutschen Grenzen plädiert. Damit stellt sich das SPD-Mitglied Winkler gegen seine Partei, die Zurückweisungen für europarechts- und verfassungswidrig hält.

Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm sieht durch den Vorstoß von Winkler die „migrationspolitische Blockade“ der Minderheitsregierung aus SPD und Grünen entzaubert. „Nicht das deutsche Grundgesetz ist hier das Problem, sondern die politische Überzeugung von Rot-Grün“, sagte Throm dem Handelsblatt. Sie könnten die Migrationskrise lösen, aber wollten es nicht. „Das ist bitter, wenn man sich erinnert, dass SPD und Grüne keine anderen Argumente mehr haben als eine angebliche Verfassungswidrigkeit.“

Ähnlich äußerte sich der FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Winkler habe „die falsche Argumentation von Grünen und SPD entlarvt“, sagte er dem Handelsblatt. „Ein bisschen mehr Ehrlichkeit von Roten und Grünen in der Asyldebatte könnte nicht nur in der Sache helfen, sondern würde auch radikale Positionen im Diskursraum irrelevanter machen.“

Das Thema spielte auch im ersten TV-Duell zwischen Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) am Sonntagabend in ARD und ZDF eine Rolle. Merz berief sich darin auf Winkler, der in seinen Ausführungen zum Asylrecht zu einem „eindeutigen Ergebnis“ komme. Auch der CDU-Innenpolitiker Throm sagte, Winkler bringe es auf den Punkt.

Natürlich erlaube das Grundgesetz eine kontrollierte und beschränkte Migration auch von Asylbewerbern, sagte Throm. „Ich würde sogar weitergehen: Der Schutz der deutschen Grenze ist verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern geboten.“ Auslöser sind mehrere tödliche Attacken, zuletzt in Aschaffenburg, bei denen die Tatverdächtigen Zuwanderer sind. Die Union hat daraufhin ihren Migrationskurs verschärft und pauschale Zurückweisungen an der Grenze gefordert.

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Das könnte jedoch im Fall von Asylbewerbern gegen europäisches Recht verstoßen. Denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung der EU muss Deutschland für jeden Asylbewerber mindestens prüfen, welcher Staat für einen Asylantrag zuständig ist. Nach der Verordnung ist in der Regel derjenige Staat zuständig, in dem ein Geflüchteter erstmals europäischen Boden betritt.

Heinrich August Winkler, einer der prominentesten Historiker Deutschlands, ist mit den Positionen der SPD nicht einverstanden. Winkler ist selbst SPD-Mitglied. Foto: imago/Reiner Zensen

Der Historiker Winkler sieht darin ein Problem, weil illegal eingereiste Ausländer sich nur auf das individuelle Asylrecht berufen müssten, „um sich einen vorläufigen, nicht selten zeitlich unbefristeten Bleibestatus in der Bundesrepublik zu verschaffen, obwohl sie kein politisches Asyl beanspruchen können“. Ihre Zahl überwiege die der berechtigten Asylbewerber bei Weitem, schreibt der 86-Jährige. Um diesen Zustand „effektiv“ zu beenden, schlägt er deshalb vor, das subjektive durch das institutionelle Asylrecht zu ersetzen. Nur so ließen sich Sinn und Zweck des Asylrechts bewahren.

Beim institutionellen Asylrecht könne der Staat selbst festlegen, wem er Schutz gewähre, erläuterte Winkler. Einen Rechtsanspruch des Einzelnen auf Asyl gebe es nicht. Eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze zu einem demokratischen Nachbarstaat sei erlaubt. Dies entspreche auch der Intention der Mütter und Väter des Grundgesetzes, schreibt Winkler.

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Kanzler Scholz wies indes im TV-Duell die Pläne der Union zur Zurückweisung aller Migranten als rechtswidrig zurück und warnte vor einer „europäischen Krise“. „Das größte Land Europas ist dasjenige, das europäisches Recht bricht? Das schlägt Herr Merz vor. Das ist gegen deutsche Interessen“, so Scholz. Und dies für eine Politik, die ohnehin wieder vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und von den deutschen Verwaltungsgerichten kassiert werde.

Der Historiker Winkler kann Einlassungen dieser Art nicht nachvollziehen. In seinem Beitrag nennt er es ein „unpolitisches Verständnis von Politik, wenn man ständig, auch aus dem Munde des Bundeskanzlers, das Argument hört, dies oder jenes gebiete die Rechtslage und deshalb dürfe man nicht anders entscheiden“.

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Mit rechtsstaatlichen Mitteln auf die Änderung von Rechtslagen hinzuwirken, sei aber eine der vordringlichsten Aufgaben von Politik. „Ob es sich dabei um deutsche oder europäische Gesetze oder um internationale Konven­tionen handelt: Sie lassen sich, den politischen Gestaltungswillen vorausgesetzt, ändern.“ SPD und Grünen hielt er vor, „doktrinär“ auf Positionen zu beharren, deren problematische Folgen unbestreitbar seien. Sie sollten daher ihre Prioritätensetzung „selbstkritisch“ überprüfen.

Die SPD ging nicht näher auf die Kritik Winklers ein. Der Fraktionsvize Dirk Wiese wies lediglich darauf hin, dass die jetzige Koalition beim Migrationsgipfel im Herbst „für eine große gemeinsame Lösung aus der demokratischen Mitte heraus offen und bereit gewesen“ sei. „Wer hatte diese ausgestreckte Hand ausgeschlagen? Merz und die Union.“

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Dass man Gesetze ändern kann, auch das Grundgesetz, die EU-Asylgesetzgebung und auch internationale Verträge, steht außer Frage. Experten wie der Konstanzer Europarechtler Daniel Thym halten das aber für schwierige Unterfangen, vor allem auch, weil das Asylrecht heute weitgehend in EU-Gesetzgebungsakten geregelt ist. Änderungen wären „ein dickes Brett, das zu durchbohren einen langen Atem braucht“, sagte Thym.

Auch der Staatsrechtler Alexander Thiele sieht keine realistische Möglichkeit, am individuellen Grundrecht auf Asyl etwas zu verändern. „Wenn man das rechtspolitisch will, wäre das nur durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes möglich, die aber gegenüber europäischem Recht zurückträte“, sagte er. Soweit dieses aber ein individuelles Grundrecht auf Asyl postuliere und etwa pauschale Zurückweisungen untersage, „träte jede Neuregelung des Grundgesetzes, die dem widerspricht, ohnehin zurück“.

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Denkbar wäre indes, dass Deutschland auf eine Änderung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in seinem Sinne hinwirkt. Ein solcher Schritt birgt jedoch Risiken, gibt der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland zu bedenken.

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Man sollte sich immer „der Gefahr bewusst sein, dass als Folge einer Rechtsänderung oder Aufhebung des GEAS insbesondere die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Union einen Anreiz erhalten könnten, Schutzsuchende wie in der Vergangenheit einfach bei ihrer Weiterreise in andere Mitgliedstaaten und letztlich nach Deutschland zu unterstützen“, sagte er. Gleichwohl könne das Migrationsproblem letztlich nur auf europäischer Ebene gelöst werden, so schwierig das sei.

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