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ImpfgipfelMehr Freiheiten für Geimpfte: Wie der Weg zur Normalität gelingen soll

Vor dem heutigen Impfgipfel mehren sich Forderungen nach Lockerungen für Geimpfte und Genesene. Tatsächlich sind solche angestrebt. DIW-Chef Fratzscher rät zu einer „sehr vorsichtigen“ Abwägung.Heike Anger, Jürgen Klöckner, Christoph Herwartz und Dietmar Neuerer 26.04.2021 - 04:00 Uhr Artikel anhören

Bei dem Impfgipfel wird es auch um die viel diskutierten Impfprivilegien gehen.

Foto: dpa

Berlin, Brüssel. Mit den Fortschritten bei den Corona-Impfungen in Deutschland rücken mehr Freiheiten für Geimpfte näher. Darüber wollen Bund und Länder in einer Spitzenrunde an diesem Montag beraten. In einem innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier, das dem Handelsblatt vorliegt, heißt es: Für vollständig gegen Covid-19 Geimpfte und für Genesene soll es gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben.

Auch bei Einkauf, Kultur, Friseurbesuch und Reisen soll es für diese Gruppen Lockerungen geben. Dies wird unter anderem mit Einschätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) begründet. Demnach ist „davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete“.

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Das Papier dient als Vorbereitung für den ab 15 Uhr angesetzten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder. Die Entscheidungskompetenz liegt hier zwar beim Bund. Allerdings war in der vergangene Woche verabschiedeten Novelle des Infektionsschutzgesetzes festgelegt worden, dass Bundestag und Bundesrat solchen Änderungen zustimmen müssen.

Beim Gipfel soll es auch um die Lieferung von Impfdosen und die Impfpriorisierung gehen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) forderte ein schnelles Ende der Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte. „Sie fragen sich zu Recht, welche Freiheiten sie nach einer Impfung wieder ausüben können“, sagte Lambrecht dem Handelsblatt.

Das sei „keine theoretische Frage mehr“, und deshalb müsse die Politik darauf jetzt auch „praktische Antworten“ geben. Das sei „ein Gebot der Verfassung“. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sei die Bundesregierung „ausdrücklich“ dazu ermächtigt worden, „besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist“. Es sei deshalb besonders wichtig, dass diese Fragen nun auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag erörtert würden.

Ifo-Chef begrüßt geplante Lockerungen

Im Detail wird es darum gehen, welche Beschränkungen für Geimpfte und Genesene wegfallen können und welche Ausnahmen von den in der „Bundesnotbremse“ festgelegten Maßnahmen es geben kann. Der Präsident des Münchener Ifo-Instituts, Clemens Fuest, begrüßte die Pläne der Bundesregierung und pries die „erheblichen wirtschaftlichen Vorteile“ einer Rückkehr zur Normalität für Geimpfte.

Da oft Fixkosten mit der Öffnung entstünden, bräuchten viele Geschäfte zwar eine Mindestzahl an Kunden, um wirtschaftlich sinnvoll öffnen zu können. Aber die Gruppe der vollständig Geimpften steige schnell. „Ihnen nicht zu erlauben, Restaurants oder Hotels zu besuchen, würde erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten“, betonte der Ifo-Chef. Fuest räumte aber ein, dass die Kontrolle der Lockerungen für Geimpfte eine Herausforderung sei. „Das ist aber kein hinreichendes Argument, die Öffnungen zu verweigern.“

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, riet zu einer „sehr vorsichtigen“ Abwägung, da die Lebenszufriedenheit der jungen Menschen durch die Pandemie deutlich stärker gelitten habe als die von älteren Menschen. „Nun sollen sich diese jüngeren Menschen mit eigenen Augen anschauen, wie geimpfte Menschen in Cafés sitzen, reisen und alle ihre alten Freiheiten wieder genießen können, während sie selbst unter Androhung von Sanktionen keine dieser Freiheiten haben“, gab Fratzscher zu bedenken.

Diese „Ungerechtigkeit“ dürfe der Staat nicht ignorieren. „Daher wird der Staat sehr vorsichtig abwägen müssen, welche Freiheiten er geimpften Menschen wieder ermöglicht, und welche erst dann, wenn alle sie genießen können“, betonte der DIW-Chef.

Die Corona-Notbremse des Bundes hatte in der Nacht zum Samstag zum ersten Mal gegriffen. Die bundesweit vereinheitlichten Regelungen gelten nun automatisch in Landkreisen und Städten, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz schon drei Tage über dem Wert von 100 liegt. Sie umfassen etwa eine Ausgangssperre zwischen Mitternacht und fünf Uhr, wobei gewichtige Gründe wie etwa die Pflege von Angehörigen oder berufliche Notwendigkeiten Ausnahmen bilden.

Zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen Bundesnotbremse

Auch darf sich ein Haushalt höchstens noch mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Der Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 in der Regel eingestellt werden. Falls Bundesländer strengere Regelungen getroffen haben, gelten diese weiter.

Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse eingegangen. Dabei stützt sich die Argumentation der Kläger, die vor allem die Ausgangssperre für verfassungswidrig halten, auf die fehlenden Ausnahmen für Immune.

Staatsrechtler Stefan Huster, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, des Corona-Beratergremiums der Bundesregierung, hält das indes nicht für problematisch: Ausnahmen könnten im Einzelnen in einer Rechtsverordnung geklärt werden. Huster plädiert generell für eine schnelle Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte.

Voller Impfschutz könne einem negativen Testergebnis gleichgestellt werden, so Spahn.

Foto: dpa

Auch Politiker von Grünen und FDP machen Druck, Erleichterungen für Geimpfte möglichst schnell umzusetzen. „Für relevante Einschränkungen bei Freiheitsrechten braucht es sehr relevante Gründe“, sagte der Vizechef der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, dem Handelsblatt. Insofern gebe es nicht nur viele Fragen im Hinblick auf das Instrument der Ausgangssperre, auch „die undifferenzierte und unverhältnismäßige Behandlung von Geimpften muss umgehend korrigiert werden“.

Einen Rechtsstaat mache aus, dass er differenziert und verhältnismäßig agiere, auch und gerade in einer Pandemie. „An diesem abgewogenen Vorgehen hat es in den vergangenen Monaten zu oft gemangelt.“

Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle gab zu bedenken, dass es mittlerweile „überzeugende“ wissenschaftliche Erkenntnisse gebe, dass Personen mit vollem Impfschutz „mit großer Wahrscheinlichkeit“ das Coronavirus nicht mehr übertragen. „Wenn von Geimpften oder nach Erkrankung immunisierten Personen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, dann darf ihre Freiheit auch nicht länger eingeschränkt werden“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt.

Denn maßgeblich für eine Rechtfertigung von Freiheitseinschränkungen sei allein die Infektionsgefahr. „Die Grundrechte unserer Verfassung sind keine Privilegien oder Vorrechte, sondern individuelle Garantien, die das Grundgesetz jedem Einzelnen zusichert“, betonte Kuhle.

Aufgrund von Unklarheiten ist allerdings nicht davon auszugehen, dass sich die Konferenz am Montag bereits auf eine konkrete Rechtsverordnung einigen kann. Ziel sei es, sich erst einmal eine Übersicht über die Rechtsfragen zu verschaffen, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin.

Ein Aspekt sei: „Wie behandele ich vollständig Geimpfte in Relation zu tagesaktuell negativ Getesteten?“ Voller Impfschutz könne einem negativen Testergebnis gleichgestellt werden. Das betrifft laut Spahn etwa den Wegfall der Quarantänepflicht nach einem Kontakt zu einem Infizierten sowie die Regeln bei Einreiseverordnungen und bei Öffnungsschritten etwa für Geschäfte.

Kein grünes Licht für größere Versammlungen

Laut dem Eckpunktepapier der Regierung gelten diejenigen Personen als Geimpfte, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) über einen „vollständigen Impfschutz“ mit von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen verfügen. Das bedeute je nach Impfstoff eine Anzahl von ein oder zwei Impfungen. Genesene können demnach sechs Monate lang wie Geimpfte behandelt werden. Für sie reicht anschließend laut den Empfehlungen der Stiko bereits eine Schutzimpfung aus.

Die europäische Seuchenschutzbehörde ECDC hat eine vorläufige Empfehlung herausgegeben, wie bei Lockerungen für Geimpfte vorgegangen werden sollte. Die von der europäischen Arzneimittelbehörde Ema zugelassenen Impfstoffe hätten im realen Einsatz einen großen Schutz nicht nur vor Symptomen, sondern auch vor Ansteckungen gezeigt. Das sei auch in Israel und Großbritannien zu beobachten. Vorläufige Ergebnisse deuteten an, dass die Weitergabe des Virus durch Geimpfte sehr unwahrscheinlich sei.

Unsicherheit gebe es bei der Dauer des Schutzes und beim Schutz vor Mutanten. Laut ECDC gibt es keinen Spielraum, größere Versammlungen wieder zuzulassen oder an öffentlichen Orten die Regeln zu lockern. Bei den Kontakt- und Reisebeschränkungen sehen die Experten aber Möglichkeiten.

Angesichts steigender Impfstoffmengen fordert CDU-Chef und Kanzlerkandidat Armin Laschet, schon in den nächsten Wochen „das Impfsystem für alle zu öffnen“ und „spätestens im Juni die Priorisierungen“ bestimmter Gruppen bei der Impfung aufzuheben, wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident der „Süddeutschen Zeitung“ sagte.

Rasche Einführung des europäischen Impfpasses gefordert

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht bei der Impfreihenfolge schon früher Handlungsbedarf. „Wir müssen die starre Priorisierung schneller auflösen“, sagte Söder der „Bild am Sonntag“. Nach dem Abarbeiten von bereits vereinbarten Impfterminen sollten alle Impfstoffe für jeden am besten noch im Mai freigegeben werden.

Die Impfbürokratie verzögere den Impferfolg. Söder will zudem, dass auch Schüler ab 16 Jahren vermehrt geimpft werden, wenn ausreichend Impfstoff vorhanden sei. Gerade unter ihnen sei die Inzidenz am höchsten. Sie sollten beim Impfen behandelt werden wie Erwachsene.

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz mahnte einen verbindlichen Öffnungsfahrplan „zurück ins normale Leben“ an. Ende Mai solle die Bundesregierung in der Lage sein, belastbare Aussagen zu treffen und klare Öffnungsschritte für den Sommer festzulegen. Damit sollten Restaurants sich auf ihre Öffnung einstellen und die Bürger ihren Sommer planen können.

Der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU), setzt große Hoffnungen auf die zügige Einführung eines europäischen Impfzertifikats. „Die aktuellen Einschränkungen und Eingriffe sind unbestritten sehr weitgehend, und die politisch Handelnden haben die Pflicht, sobald es vertretbar ist, diese Einschränkungen auch schnellstmöglich wieder zurückzunehmen“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium dem Handelsblatt. „Ich bin sicher, dass mit der europaweiten Einführung des digitalen Corona-Impfpasses wieder viele Freiheiten möglich sind.“

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Das Ziel müsse sein, betonte Bareiß, den Impfpass bis zum 1. Juni 2021 zur Verfügung zu stellen. „Das wäre für den stationären Einzelhandel, die Reisebranche, Restaurants, aber auch für Kultur und Veranstaltungen der Gamechanger und die Grundlage, um wieder zu öffnen.“

Laut Bareiß kann der digitale Impfpass mithilfe eines QR-Codes als Nachweis dienen, ob eine Person gegen das Coronavirus bereits geimpft ist. „Auch ein negatives Testergebnis und eine bereits überstandene Coronavirus-Erkrankung können als Merkmal auf dem QR gespeichert werden“, erläuterte der CDU-Politiker. Wenn bei einer Person „zweifelsfrei“ feststehe, dass keine Ansteckungsgefahr von ihr ausgehe, dann stehe der digitale QR-Code auf Grün. „Das heißt automatisch, für diese Personen müssen die Einschränkungen zurückgenommen werden.“

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