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Klaus MüllerOberster Verbraucherschützer soll neuer Chefregulierer für die Stromnetze werden

Die Bundesnetzagentur bekommt einen neuen Präsidenten. Nach Informationen des Handelsblatts soll der Verbraucherschützer Klaus Müller den Job übernehmen.Daniel Delhaes, Dietmar Neuerer, Klaus Stratmann 20.01.2022 - 16:36 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Der Verbraucherschützer leitete acht Jahre lang die NRW-Verbraucherzentrale, bevor er 2014 Vorstand des Bundesverbands wurde.

Foto: dpa

Berlin. Die Bundesnetzagentur hat sich in den vergangenen Jahren zur Verbraucherzentrale gewandelt. Startete sie 1996 als Regulierungsbehörde für den Markt für Post und Telekommunikation, so reguliert sie heute auch den Strommarkt sowie den Eisenbahnsektor – und kümmert sich dabei nicht mehr nur um den Wettbewerb, sondern auch um die Sorgen der Verbraucher.

Nun dürfte sich dieser Trend verstärken: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), als neuen Präsidenten der Netzagentur. „Klaus Müller ist ein überzeugter Befürworter der Energiewende, der den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze mit großem Engagement und klarem Kurs forcieren wird“, sagte Habeck. Die Bundesnetzagentur sei eine wichtige Akteurin, um Planungsprozesse zu beschleunigen und auf CO2– und Kosteneffizienz zu achten.

Der Vorsitzende des Beirats der Bundesbehörde, der niedersächsische Umweltminister, Olaf Lies (SPD), sprach von Müller als dem richtigen Kandidaten, um die Umsetzung von Klimaschutz, Energiewende sowie die Digitalisierung zu verwirklichen. „Beide Fragen sind für eine erfolgreiche Zukunft des Standorts Deutschland entscheidend.“

Der 50-jährige Müller folgt auf Jochen Homann, der Ende Februar aufhört, weil er nach zehn Jahren nicht noch einmal antreten darf und zudem die Altersgrenze erreicht hat. Der Präsident der Bundesnetzagentur wird auf Vorschlag des Beirats von der Bundesregierung ernannt. In den Koalitionsverhandlungen mit SPD und FDP hatten sich die Grünen das Vorschlagsrecht für den Posten gesichert.

Auch der Vizepräsident Peter Franke verlässt im Februar die Netzagentur. Das Vorschlagsrecht für die Nachfolge hat die SPD. In zwei Jahren scheidet der zweite Vizepräsident, Wilhelm Eschweiler, aus. Einen Nachfolger darf dann die FDP vorschlagen.

Müller leitete acht Jahre die NRW-Verbraucherzentrale, bevor er 2014 Vorstand des VZBV wurde. Vor seiner Zeit als Verbraucherschützer war der studierte Wirtschaftswissenschaftler für die Grünen in der Politik tätig: von 2000 bis 2005 als Umweltminister in Schleswig-Holstein, von 1998 bis 2000 als Bundestagsabgeordneter.

Inhaltliche Zuständigkeiten geändert

Im Diesel-Abgasskandal avancierte Müller zum mächtigen Gegenspieler von Volkswagen. Am 1. November 2018 trat die sogenannte Musterfeststellungsklage in Kraft, noch am gleichen Tag brachte der VZBV die Klage gegen Volkswagen auf den Weg. Mit dem größten deutschen Automobilclub ADAC gewann der Verband zudem einen gewichtigen Kooperationspartner.

Der Klage gegen den VW-Konzern ist wohl Müllers größter Erfolg. „Wir Verbraucherschützer haben mehr als zehn Jahre dafür gekämpft, dass bei Massenschäden nicht jeder alleine klagen muss“, sagte er einmal. Die Einführung der Musterfeststellungsklage sei „ohne Zweifel ein großer Erfolg von uns und zeigt, dass es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben“.

Die Bundesnetzagentur ist mit fast 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Ihr Beirat setzt sich aus 16 Mitgliedern des Bundestags und 16 Vertretern des Bundesrats zusammen.

Nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung wurden die inhaltlichen Zuständigkeiten für die Behörde geändert. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) ist für den Telekommunikations- sowie den Bahnsektor zuständig, Wirtschaftsminister Habeck für den Energiesektor und die Post. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde ist die Netzagentur für die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in den Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zuständig.

In der aktuellen Debatte um die umstrittene Ostseepipeline kommt der Behörde eine besondere Bedeutung zu. Die Pipeline, die von Russland nach Deutschland führt, ist zwar nach Angaben des russischen Energieriesens Gazprom startklar. Sie ist allerdings noch nicht in Betrieb. Eine Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur steht noch aus.

Die Bundesnetzagentur hatte das Zertifizierungsverfahren im November unterbrochen und Auflagen erteilt, die Nord Stream 2 erfüllen will. Erst danach kann das Verfahren fortgesetzt werden. Danach bleiben der Bonner Behörde noch knapp zwei Monate für das Verfahren. Anschließend hat die EU-Kommission bis zu vier Monate Zeit für eine Stellungnahme. Danach hat nochmals die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit für eine etwaige Zertifizierung.

Die Netzagentur ist auch als Verbraucherschutzbehörde aktiv und bearbeitet in dieser Funktion viele Fragen des Verbraucherschutzes, etwa in den Bereichen Telekommunikation, Digitales, Post, Elektrizität und Gas. Aktuell geht die Behörde dem Verdacht nach, dass Billiganbieter Gas und Strom gewinnbringend an Großhändler verkauft haben, anstatt ihre eigenen Endkunden zu beliefern.

Mehr Befugnisse gegen ungebetene Werbeanrufe

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz erhielt die Schlichtungsstelle der Netzagentur zusätzliche Aufgaben im Bereich Verbraucherschutz. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember haben Verbraucherinnen und Verbraucher neue Rechte bei Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträgen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören kürzere Kündigungsfristen bei automatischer Vertragsverlängerung, ein Minderungsrecht bei nicht gelieferten Bandbreiten sowie Entschädigungszahlungen bei Telefon- und Internetausfällen und bei versäumten Technikerterminen. Bei Streitigkeiten mit dem Anbieter sucht die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde nach einer gemeinsamen Lösung.



Die Behörde kann seit Oktober auch leichter gegen ungebetene Werbeanrufe vorgehen. Unternehmen, die übers Telefon Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, müssen die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zu dem Anruf dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren.

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