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KlimageldEntscheidung erst nach der nächsten Bundestagswahl

Laut Finanzminister Lindner kommt das Klimageld frühestens in der kommenden Legislaturperiode. Der Eigentümerverband Haus und Grund kündigt beim CO2-Preis fürs Heizen den Weg nach Karlsruhe an.Josefine Fokuhl 16.01.2024 - 15:10 Uhr

Berlin. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will über die Auszahlung des von der Ampel geplanten Klimageldes erst in der nächsten Legislaturperiode entscheiden. „Ab 2025 können wir technisch eine Pro-Kopf-Auszahlung vornehmen. Damit liegen wir im Plan“, sagte der FDP-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Ob die Förderlandschaft in diese Richtung politisch umgebaut wird, das entscheide sich nach der nächsten Wahl. 

Wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag bestätigte, solle der Mechanismus spätestens bis 2027 stehen und greifen. Hebestreit begründete das mit Änderungen im europäischen Emissionshandel, die ab 2027 greifen. Ab dann sollen sich die Preise für den CO2-Ausstoß von Gebäuden und Verkehr dort bilden. Für die Menge der verfügbaren Zertifikate, die zum CO2-Ausstoß berechtigen und mit denen gehandelt werden kann, soll es dann Obergrenzen geben.

Auch im deutschen Emissionshandel werde eine deutliche Steigerung des CO2-Preises ab 2026 oder 2027 erwartet, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Dann sei mit deutlichen Preissteigerungen bei fossilen Energien und Kraftstoffen zu rechnen. Als Ausgleichsmaßnahme sei dann das Klimageld angedacht. Hebestreit betonte, die Bundesregierung habe die Energiepreise schon mit anderen Mechanismen gesenkt.

Auf das Klimageld hatten sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag verständigt. Der Plan: Über den CO2-Preis zahlen Verbraucher für den Ausstoß von Kohlendioxid, und über ein Klimageld bekommen alle einen bestimmten Betrag wieder zurück. Wer besonders wenig CO2 verursacht, macht also Gewinn, ein großer CO2-Fußabdruck kostet dagegen. 

Bislang gibt es jedoch weder einen technischen Weg der Auszahlung noch einen politischen Beschluss dazu. Aufgrund der klammen Kassen ist zudem fraglich, ob der Bund sich das Klimageld überhaupt leisten kann.

Nachdem zu Jahresbeginn der CO2-Preis gestiegen ist, sind Forderungen nach einer schnellen Auszahlung des Klimagelds lauter geworden, um Ausgaben der Verbraucher zu kompensieren. 

Laut Lindner würden die Einnahmen derzeit für „die Förderung von Heizungen, Gebäudesanierung, grüner Stahlproduktion, Ladesäulen für E-Autos und so weiter“, genutzt. „Kurz gesagt, weil ein Haushalt eine Wärmepumpe gefördert bekommt, können in dem Jahr einige Hundert andere kein Klimageld ausbezahlt bekommen.“ Man könne das Geld nicht zweimal ausgeben, sagte der Finanzminister der NOZ. „Das Klimageld würde also die Förderungen, die wir jetzt haben, ersetzen.“ 

Bislang gibt es für den Bund keinen Weg, Geld direkt auf das Konto der Bürgerinnen und Bürger zu überweisen. Das Finanzministerium will dafür die Steueridentifikationsnummer jedes Bürgers mit einer Kontoverbindung verknüpfen. Dazu werde voraussichtlich bis Ende 2024 eine Datenbank aufgebaut, heißt es im Ministerium. Die technischen Voraussetzungen für eine direkte Auszahlung stehen laut Finanzministerium bis 2025 zur Verfügung.

CO2-Preis fürs Heizen: Eigentümerverband kündigt Klage an

Der Immobilieneigentümer-Verband Haus & Grund kündigte derweil an, die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen. 

2023 trat erstmals ein System zur Verteilung des CO2-Preises bei Mietwohnungen in Kraft, das von der Ampelkoalition beschlossen wurde. In Gebäuden mit hohem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß pro Quadratmeter sollen Vermieter einen größeren Anteil der Kosten tragen, während in Gebäuden mit geringem Ausstoß die Mieter stärker belastet werden.

Der Verband sieht diesen Maßstab als nicht „sachgerecht“ an, da der Vermieter über den Verbrauch keine Kontrolle habe, und fordert eine Umverteilung der Einnahmen aus dem CO2-Preis über ein Klimageld.

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Erstpublikation: 14.01.2024, 16:53 Uhr.

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