Migration: FDP-Vize Kubicki offen für Debatte über Abschaffung des Asylrechts
Berlin. Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki hat Sympathien für die Forderung des brandenburgischen Innenministers Michael Stübgen (CDU) geäußert, das bestehende Asylrecht abzuschaffen. „Ich halte diesen Vorschlag jedenfalls nicht von vornherein für falsch oder indiskutabel“, sagte Kubicki dem Handelsblatt.
„Wir haben immer gesagt, dass wir über sachdienliche Vorschläge, die nur mit einer Verfassungsänderung umsetzbar sind, diskutieren werden. Wenn hiermit sowohl der humanitäre Schutz als auch die Beachtung der staatlichen Kapazitätsgrenzen besser als mit der bisherigen Regelung in Einklang gebracht werden können, wäre dies allemal eine ernsthafte Debatte wert“, so der FDP-Politiker weiter.
Stübgen hatte gesagt, das individuelle Recht auf Asyl sei im Grundgesetz nicht mehr nötig, weil man nach den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention ohnehin Menschen Schutz gewähre, die verfolgt würden. Deshalb befürworte er, im Grundgesetz das Asylrecht als Institutsgarantie zu verankern und nicht mehr als Individualrecht. Dann wäre es auch möglich, Kontingente einzuführen, sagte der CDU-Politiker dem Handelsblatt.
In Brandenburg wird am Sonntag ein neuer Landtag gewählt. Ähnlich wie Stübgen hatte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), bereits vor einem Jahr geäußert.
Grünen-Chefin Ricarda Lang reagierte entsetzt auf Stübgens Vorstoß. In der Sendung „ntv Frühstart“ sagte sie: „Ich bin ehrlich gesagt schockiert, wie viele gerade bereit sind, grundgesetzlich verankerte Garantien zu opfern für ein bisschen Wahlkampfgetöse.“ Dadurch erreiche man keine Ordnung in der Migrationspolitik, sondern nur Chaos und menschliches Leid.
Warum das Dublin-Verfahren oft nicht funktioniert
Bisher war die Praxis, dass bei Asylbewerbern an den Grenzen festgestellt wird, ob sie bereits in einem anderen EU-Land einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder hätten stellen können. Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren könnten sie dann mit Einverständnis dieses Landes dorthin zurückgeführt werden.
Allerdings wird diese notwendige Zustimmung häufig nicht erteilt, und die Schutzsuchenden bleiben in Deutschland.
Kubicki zeigte sich auch offen für den Vorschlag Stübgens, die deutschen Beziehungen zu Syrien zu normalisieren, um verstärkt Rückführungen abgelehnter Asylbewerber in das Land zu ermöglichen. „Wir müssen uns grundsätzlich von dem infantilen Gedanken verabschieden, dass wir unsere Interessen im Ausland angemessen vertreten können, indem wir ausschließlich mit demokratischen Staaten reden“, sagte er.
„Wenn die Ziele der signifikanten Verringerung der Flüchtlingszahlen sowie der Abschiebung nach Syrien mittels einer Umgehung von Präsident Assad erreichbar sind, indem wir zum Beispiel mit den Autoritäten im kurdisch kontrollierten Nordosten Syriens sprechen, sollten wir dies aber selbstverständlich prioritär versuchen.“
Deutliche Kritik äußerte Kubicki in diesem Zusammenhang an Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Die bisherige Linie der Ministerin hätte Deutschland in dieser Frage nicht sonderlich weit gebracht. „Bisher kenne ich keinen umsetzbaren und ausreichend wirkungsvollen Vorschlag, der darauf hindeutet, dass sie überhaupt eine Reduzierung der Flüchtlingszahlen aus Syrien erreichen will“, sagte er.
Kubicki wies zudem darauf hin, dass mehrere EU-Partnerländer, darunter Österreich, Tschechien oder Italien, ebenfalls eine Verbesserung der Beziehungen zu Syrien angemahnt hätten, um die Flüchtlingszahlen zu reduzieren.
Kritik an Außenministerin Baerbock
Stübgen sieht zu einem Neustart der Beziehungen zu Syrien keine Alternative. „Wenn wir in sichere Gebiete nach Syrien zurückführen wollen, brauchen wir diplomatische Beziehungen“, sagte er dem Handelsblatt. „Diplomatie bedeutet, auch mit Regierungen zu verhandeln, die die Menschenrechte nicht ernst nehmen.“
Syriens Machthaber Baschar al-Assad werden Kriegsverbrechen wie der Einsatz von Giftgas und Folter vorgeworfen. Stübgen sagte, der Bürgerkrieg in Syrien sei im Wesentlichen vorbei. Zwar handle es sich nicht um einen Rechtsstaat, es gebe jedoch grundlegende staatliche Ordnungsstrukturen.
Andere Länder Europas hätten dort bereits wieder Vertretungen oder Botschaften aufgebaut. Nur die deutsche Bundesregierung unternehme nichts. „Wenn Frau Baerbock der Meinung ist, dass wir nur noch Botschaften in blühenden Rechtsstaaten betreiben sollen, dann können wir 80 Prozent aller Botschaften schließen.“