Migrationspolitik: Wie die Zahl der Flüchtlinge wirklich sinken kann
Berlin. Im vergangenen Jahr suchten in Deutschland so viele Menschen Asyl wie seit der Flüchtlingskrise 2015/16 nicht mehr. 329.000 Asylbewerber waren es. Darunter sind viele Menschen, die eigentlich ihre Asylverfahren in Nachbarstaaten der EU durchlaufen müssten und dennoch direkt nach Deutschland reisten. Hinzu kamen eine Million ukrainische Kriegsflüchtlinge.
Im November kam es zu einem Gipfeltreffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), um die Zahlen wieder zu senken. Der Kanzler nannte das Ergebnis hinterher einen „historischen Moment“. An diesem Mittwoch treffen sich die Regierungschefs erneut, um über den Erfolg der Beschlüsse vom November zu beraten.
In den Kommunen fällt die Bilanz nicht gut aus. Die Vereinbarungen hätten „nicht nennenswert dazu beigetragen, zu mehr Kontrolle im Flüchtlingsgeschehen zu gelangen“, sagte der Präsident des Landkreistags, Reinhard Sager. „Man arbeitet in den Landkreisen noch immer am Anschlag und muss zusätzlich viele neue Geflüchtete verkraften.“
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) warf der Bundesregierung „Untätigkeit“ vor. Auch Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) klagte, dass es in vielen Punkten nicht vorangehe. „Es muss hier zu Ergebnissen kommen“, sagte der Politiker dem Handelsblatt. „Wir brauchen mehr Rückführungsabkommen, wir brauchen mehr Vereinbarung mit den Herkunftsländern, und wir brauchen Asylverfahren außerhalb der EU.“
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte indes die beschlossenen „restriktiven Regelungen für mehr und schnellere Rückführungen“. Doch was hilft wirklich? Das Handelsblatt zieht eine Bilanz:
Schutz der europäischen Außengrenzen und solidarische Verteilung
Nach jahrelangen Debatten haben sich die EU-Staaten Ende 2023 auf eine grundlegende Asylreform verständigt. Demnach soll in Zukunft wieder strikt an den EU-Außengrenzen kontrolliert werden, und Menschen mit geringer Bleibeperspektive sollen zügig geprüft und im Falle einer Ablehnung zurück in ihre Heimatländer geschickt werden. Die EU-Staaten haben sich verpflichtet, Schutzsuchende solidarisch aufzunehmen.
Der Vizevorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD), hat den Kompromiss begrüßt. Er rechne aber damit, sagte er dem Handelsblatt, dass die neuen Regeln „erst in ein paar Jahren konkrete Auswirkungen haben“ werden. Im vergangenen Jahr gelangten laut europäischer Asylagentur 1,14 Millionen Schutzsuchende nach Europa.
Asylverfahren in Drittstaaten
Im Februar hat das Innenministerium eine erste Expertenanhörung darüber abgehalten, ob Menschen bereits in sicheren Drittstaaten Asyl beantragen und dort die Verfahren durchlaufen können, um sich gar nicht erst auf den Weg nach Europa zu machen. Dieses Konzept forciert die CDU und fordert es etwa im Entwurf ihres neuen Grundsatzprogramms.
„Es wäre ein wichtiger und entscheidender Schritt, Asylverfahren künftig außerhalb der EU zu prüfen und auch zu vollziehen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsbundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), dem Handelsblatt. Das Ministerium indes sieht noch weiteren Beratungsbedarf und plant weitere Anhörungen. Ministerpräsident Weil rechnet damit, dass die Bundesregierung an diesem Mittwoch dazu „einen Zwischenstand“ geben werde.
Einfachere Abschiebungen
Das seit Februar geltende „Rückführungsverbesserungsgesetz“ enthält eine Reihe von Maßnahmen, um Abschiebeverfahren effektiver umzusetzen und Menschen ohne Bleiberecht zur Ausreise zu bewegen. Landkreistagspräsident Sager bemängelt, dass die von der Ampelkoalition angekündigte „Rückführungsoffensive“ nicht stattfinde. Nötig seien „vor allem Fortschritte bei den Rückführungsabkommen und bei der Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten“, sagte er.
Migrationsabkommen mit Herkunftsstaaten
„In großem Stil“ wollte Bundeskanzler Scholz abschieben, wie er im vergangenen Jahr ankündigte. Doch das größte Problem ist seit vielen Jahren, dass viele Herkunftsländer sich weigern, ihre Staatsbürger wieder zurückzunehmen oder bei deren Identifizierung mitzuhelfen.
Helfen sollen Migrationsabkommen mit Drittstaaten. Experten sehen darin den einzigen Schlüssel, um schneller abzuschieben.
Bisher hat die Bundesregierung solche Abkommen jedoch erst mit wenigen Staaten geschlossen, darunter Georgien und Indien. Absprachen gibt es mit weiteren Ländern. „Wir brauchen Migrationsabkommen noch mit vielen anderen Ländern“, sagt SPD-Ministerpräsident Weil. „Ich denke da zum Beispiel an die nordafrikanischen Staaten. So etwas braucht aber Zeit.“ Auch CDU und CSU fordern in ihrem Europawahlprogramm eine Vereinbarung mit Ägypten sowie ein neues EU-Türkei-Abkommen, um die Migration besser zu steuern.
Beschleunigte Asylverfahren
NRW-Ministerpräsident Wüst kritisiert, dass Asylverfahren von Menschen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote bisher nicht oder nur teilweise beschleunigt worden seien. Im Beschluss von Bund und Ländern war als Ziel vereinbart worden, dass Verfahren in drei Monaten abgeschlossen sein sollen. Derzeit sind es im Durchschnitt 7,6 Monate.
NRW-Ministerpräsident Wüst: „Wir dürfen das Land bei allen Problemen nicht in Grund und Boden quatschen“
Doch allmählich kommt Bewegung in das Thema. Das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll deutlich mehr Stellen erhalten, wie Innenministerin Faeser kürzlich ankündigte.
Grenzkontrollen
Seit Oktober kontrollieren Bundespolizisten verstärkt die nationalen Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Im Februar wurden die Kontrollen vorerst bis Mitte Juni verlängert. Im Europa der Freizügigkeit ist das eigentlich nicht mehr vorgesehen, angesichts der illegalen Migration ist es aus Sicht der Bundesregierung allerdings erforderlich.
Entsprechend hat die Europäische Kommission die Kontrollen genehmigt. Schleierfahndungen gehören ebenso zu den Instrumenten wie Schwerpunktkontrollen und vorgelagerte Grenzkontrollen auf beiden Seiten zusammen mit den Nachbarstaaten. Diese Maßnahmen haben sich bislang als wirkungsvoll herausgestellt.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Michael Stübgen (CDU), hält die Grenzkontrollen noch mehrere Jahre für notwendig. „Ich sehe leider keine andere Möglichkeit im Moment, und deshalb werden wir uns über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren leider daran gewöhnen müssen“, sagte Brandenburgs Innenminister.
Flüchtlingskosten
Bund und Länder haben sich nach langem Ringen darauf verständigt, die Flüchtlingskosten neu zu verteilen. Demnach zahlt der Bund eine jährliche Pauschale in Höhe von 7500 Euro für jeden Flüchtling. Asylbewerber in laufenden Verfahren, die bislang nach 18 Monaten Anspruch auf Bürgergeld haben, sollen zudem künftig doppelt so lange, nämlich 36 Monate, nur die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten.
Auch überlässt der Bund Ländern und Kommunen mietfrei Gebäude, um Geflüchtete unterzubringen. Dem Landkreistag reicht dies nicht. Mit den Beschlüssen vom November sei „unsere zentrale Forderung nach vollständiger Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge durch den Bund nicht beschlossen worden“, sagte Präsident Sager. Diese bis 2021 angewandte Regelung habe sich bewährt.
Schnelle Integration in den Arbeitsmarkt
Asylbewerber sollen in Zukunft schneller arbeiten können. Besonders wichtig sei, dass Menschen arbeiten können und parallel die Sprache lernen, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) vergangene Woche. Sie wünsche sich in der Frage „mehr Flexibilität“.
Ministerpräsident Weil wies darauf hin, dass dafür keine Gesetze geändert werden müssen. Allenfalls seien Kooperationsvereinbarungen mit der Arbeitsagentur und Unternehmen nötig, damit Asylbewerber in Teilzeit arbeiten und parallel einen Sprachkurs absolvieren können.
Landkreistagspräsident Sager geht das nicht weit genug. „Unternehmen und Betriebe sollten Geflüchtete stärker als bislang einstellen“, forderte er. „Hierfür sollte die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, Asylbewerber schon nach kurzer Zeit zur Annahme zumutbarer regulärer Arbeit zu verpflichten.“ Bislang gehe das nur in Bezug auf „Arbeitsgelegenheiten“ mit einer Aufwandsentschädigung von 80 Cent die Stunde.
Bezahlkarte
Asylbewerber sollen in Zukunft vor allem Sachleistungen erhalten und Dinge des täglichen Bedarfs mit einer Bezahlkarte und nicht mehr mit Bargeld bezahlen. Wichtig sei es, die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren, sagte etwa Sachsens Ministerpräsident Kretschmer. „Dafür brauchen wir Instrumente, die erschweren oder sogar verhindern, dass Geld aus Deutschland in die Herkunftsländer zurücküberwiesen wird“, sagte er. „Dafür braucht man diese Bezahlkarte.“
Nach langem Widerstand der Grünen hat sich die Bundesregierung vergangene Woche entschieden, eine Klarstellung im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen. Die Länder hatten sich bereits Ende Januar auf gemeinsame Standards verständigt und bereiten die Ausschreibungen vor. Mit der Bezahlkarte soll auch Bürokratie entfallen, die bei der Ausgabe von Bargeld entsteht. Die Stadt Hannover etwa berichtet bei ihrem Pilotprojekt, sechs Mitarbeiter bereits anderweitig einsetzen zu können.
