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Peter FrankDer Verfolger: Generalbundesanwalt Frank ermittelt wegen Hamas-Verbrechen

Ob Reichsbürger, Islamisten oder Kriegsverbrecher: Peter Frank verfolgt Straftäter gezielt. Nun sind Kämpfer der Terrororganisation Hamas in den Fokus des Generalbundesanwalts gerückt.Heike Anger 14.10.2023 - 12:00 Uhr Artikel anhören

Die Mehrzahl der Terrorverfahren führte Generalbundesanwalt Frank bislang gegen Islamisten.

Foto: Photothek/Getty Images

Berlin. Bevor Peter Frank einen Raum betritt, kommen zunächst die Personenschützer und sichern die Örtlichkeit. Der Generalbundesanwalt ist Schutzperson und gilt als besonders gefährdet. 1977 ermordete die RAF seinen Amtsvorgänger Siegfried Buback.

Wenn Frank dann schließlich auftaucht, wirkt das nach der robusten Sicherung umso überraschender: Es erscheint ein schmaler Mann im dunklen Anzug, mit unscheinbarer Frisur und dezenter Brille. Im Gespräch zeigen sich dann allerdings blitzende Augen und eine direkte und präzise Art. Schnell wird klar: Der 55-jährige Chefankläger beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist energisch unterwegs.

Das muss er auch. Denn seine Materie sind die großen Verbrechen der Zeit – Terrorismus, Spionage, Verstöße gegen das Völkerstrafrecht wie Kriegsverbrechen.

So hat der Generalbundesanwalt nach dem Großangriff der radikalislamischen Terrororganisation Hamas auf Israel gerade ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen Hamas-Terroristen wegen mehrerer Verbrechen gegen deutsche Staatsangehörige. Es besteht der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Geiselnahme und Mord.

Frank, der beide juristischen Staatsexamen mit Bestnoten ablegte und zum Strafrechtsverfahren promovierte, arbeitete danach kurz als Staatsanwalt in München und später für das bayerische Justizministerium. 2015 übernahm er den Posten als Generalbundesanwalt – mit damals 47 Jahren wurde er zum jüngsten Chefankläger der Bundesgeschichte.

Gegen Reichsbürger und Kriegsverbrecher

Der dreifache Vater, der formal der Dienstaufsicht des Bundesjustizministers untersteht, soll den Posten auf einem Ticket der Union bekommen haben. Bekannt in der Öffentlichkeit war er seinerzeit nicht. Das hat sich mittlerweile geändert.

Der im baden-württembergischen Lauda geborene Frank trat vor allem im Kampf gegen Rechtsradikalismus in Erscheinung. Das gilt für den Fall des erschossenen CDU-Politikers Walter Lübcke wie auch für die Ermittlungen zur Messerattacke auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker oder den Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 mit zwölf Toten. Hier setzte er als Konsequenz eine bessere Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden durch.

Er ging zudem konsequent gegen Reichsbürger vor. Den Linksextremismus nahm er bei den Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg 2017 ins Visier. Die Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ will Frank indes nicht als terroristische Vereinigung bewerten. „Da sehen wir keine Zuständigkeit derzeit“, verkündete er und verwies auf die Landesjustiz.

Die Generalbundesanwaltschaft hat Ermittlungen gegen noch unbekannte Hamas-Terroristen wegen mehrerer Verbrechen gegen deutsche Staatsangehörige aufgenommen.

Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Zuletzt ging seine Behörde mit rund 300 Mitarbeitern öffentlichkeitswirksam Verbrechen des Völkerstrafrechts an. Im März 2022, nur zwei Wochen nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, wurden „Strukturermittlungen“ eingeleitet. Hierbei geht es darum, zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen wie etwa die Massentötungen im ukrainischen Ort Butscha ohne konkrete Beschuldigte systematisch Beweise zu sichern.

Seit Mitte Juli gibt es auch ein erstes personenbezogenes Ermittlungsverfahren. Hier gibt es den Vorwurf, dass Zivilisten – darunter eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit – im Kiewer Vorort Hostomel von russischen Streitkräften beschossen und verletzt wurden.

„Glücklicherweise fehlende Arroganz“

Frank, der in einer juristischen Beurteilung einst als „menschlich integer und ungewöhnlich engagiert“ beschrieben wurde, bei „glücklicherweise fehlender Arroganz“, ermittelt auch bei Verbrechen im syrischen Bürgerkrieg. Ein Erfolg: Anfang 2022 verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz einen Syrer wegen Folter, Mord und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft. In diesem Fall griff zum ersten Mal in Deutschland das „Weltrechtsprinzip“, das erlaubt, weltweit schwere Verbrechen unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Täters und des Opfers sowie dem Tatort zu verfolgen.

Privates soll nach dem Willen des Generalbundesanwalts auch „privat bleiben“. So ist wenig über sein Freizeitleben bekannt. Laut einem Bericht ist er aber „Hobbytaucher“ – was herauskam, als er vor dem Rechtsausschuss des Bundestags Auskunft über die Ermittlungen zu den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipeline gab. Frank ging von Profis als Täter aus: Kampf- oder Industrietaucher.

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Die meisten Terrorverfahren des Generalbundesanwalts richten sich indes gegen Islamisten. Von den 451 neuen Ermittlungsverfahren im vergangenen Jahr wiesen 236 einen Bezug zum islamistischen Terrorismus auf.

Nun ermittelt er also gegen unbekannte Hamas-Terroristen. Frank muss versuchen, einzelnen Beteiligten konkrete Straftaten wie Mord, Totschlag oder Geiselnahme nachzuweisen. Ob die Täter jemals vor Gericht landen, ist dabei offen.

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