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BundesgerichtshofBGH bestätigt Urteil im Mordfall Lübcke

Vor mehr als drei Jahren wurde der Kasseler Regierungspräsident Lübcke erschossen. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil geprüft und seine Entscheidung verkündet. 25.08.2022 - 12:55 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Foto: dpa

Karlsruhe. Das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Einen wegen Beihilfe Mitangeklagten sprach das OLG in diesem Punkt frei.

Auch das beanstandete der BGH nicht. (Az. 3 StR 359/21) Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von einer „fehlerfreien Beweiswürdigung“ des OLG - sowohl mit Blick auf die Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche.

Das OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der heute 48-jährige Ernst den CDU-Politiker Lübcke am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte.

Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, verurteilte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts - aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei.

Familie von Lübcke weiter von Mitschuld von Markus H. überzeugt

Für die Familie des von einem Rechtsextremisten ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) „eine sehr schmerzliche Entscheidung“. Das sagte ihr Sprecher Dirk Metz am Donnerstag nach der Verkündung in Karlsruhe.
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Die Witwe und die beiden Söhne seien unverändert davon überzeugt, dass der nun rechtskräftig freigesprochene Mitangeklagte Markus H. die Tat mit dem zu lebenslanger Haft verurteilten Stephan Ernst „gemeinsam geplant, vorbereitet und auch verübt“ habe. Rechtsanwalt Holger Matt ergänzte, eine weitere Aufklärung der Tat werde nun nicht mehr erfolgen. „Viele offene Fragen zum Tatablauf bleiben wahrscheinlich für immer offen.“

Metz sagte, das Verfahren sei nun abgeschlossen. „Und die Familie muss sehen, wie sie damit jetzt umgeht. Das wird nicht einfach, aber es ist eine starke Familie.“ Die traurige Wahrheit bleibe: „Es wird kein Tag mehr so sein wie vorher. Und vieles bleibt offen.“

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Zugleich gelte aber auch, „dass Walter Lübcke ein Leben lang für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eingetreten ist mit all seiner Überzeugung und mit all seiner Kraft“. Zu dieser Haltung gehöre auch, die Entscheidung zu akzeptieren, „auch wenn es sehr schwerfällt“. Die Familie hatte gehofft, dass der BGH H.'s Freispruch vom Vorwurf der Beihilfe an dem Mord aufhebt und dessen Rolle am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt noch einmal genauer untersucht wird. Stattdessen hatten die obersten Strafrichterinnen und -richter das Urteil des OLG bestätigt und alle Revisionen zurückgewiesen.

Neben dem Fall Lübcke ging es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer trat ebenfalls als Nebenkläger auf.

dpa
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