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RamsteinVerfassungsgericht weist Klage zu Drohneneinsatz via US-Stützpunkt ab

Muss Deutschland einschreiten, wenn über den US-Stützpunkt Ramstein tödliche Drohnenangriffe im Ausland laufen? Das höchste Gericht hat Fragen von Menschenrechten und globaler Verantwortung geprüft. 15.07.2025 - 10:16 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Teilstück des US-amerikanischen US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein in Rheinland-Pfalz. Foto: dpa

Karlsruhe, Berlin. Die Bundesrepublik Deutschland verletzt nicht das Völkerrecht, wenn sie Drohneneinsätze der USA, die über den rheinland-pfälzischen Stützpunkt Ramstein mit gesteuert werden, nicht schärfer kontrolliert oder unterbindet, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde von zwei im Jemen lebenden Staatsbürgern ab.

Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings fest, dass Deutschland einen Schutzauftrag habe, nämlich die grundlegenden Menschenrechte und den Kern des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren.

Im konkreten Fall seien die Voraussetzungen für den konkreten Schutzauftrag allerdings nicht erfüllt, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Verfassungsgericht in Karlsruhe: Bislang waren die Gerichte uneins. Foto: Uli Deck/dpa

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die militärische Bündnisfähigkeit Deutschlands gefährdet sei, wenn sie Einsätze ausländischer Streitkräfte in Drittstaaten nach deutschem Verständnis des Völkerrechts kontrollieren müssten, nur weil diese einen Stützpunkt in Deutschland nutzten.

Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass im Jahr 2012 im Jemen zwei ihrer Verwandten durch bewaffnete Drohnen der US-Streitkräfte getötet wurden. Auch sie lebten in ständiger Angst, weil es immer wieder zu zivilen Opfern komme. Beim Einsatz der bewaffneten Drohnen nutzen die US-Streitkräfte den Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz.

dpa, rtr
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