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ÜberbrückungshilfenWirtschaftsministerium verlängert Frist bei Corona-Hilfen

Die Schlussrechnungen für die Wirtschaftshilfen aus der Pandemie müssen erst später eingereicht werden. Allerdings gilt die Verlängerung nicht für alle Zuschüsse.Julian Olk 10.08.2023 - 16:48 Uhr Artikel anhören

Die Zuschüsse zur Hochzeit der Coronapandemie waren auf Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beschieden worden, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen.

Foto: dpa

Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Abrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Das geht aus einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Die Schlussrechnungen erstellen prüfende Dritte, also etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, für Unternehmen, die Coronahilfen in Anspruch genommen haben. Anhand dessen werden mögliche Rück- oder Nachzahlungen errechnet. „Mit den neuen Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen haben wir eine gute Lösung gefunden, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Grüne).

Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Bislang war der 31. August das Stichdatum.

Darüber hinaus können Unternehmen eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31. Dezember 2023 galten, werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

Die Zuschüsse zur Hochzeit der Coronapandemie waren auf Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beschieden worden, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen. Die damals zugrunde gelegten Zahlen werden nun anhand der Schlussabrechnungen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung verglichen. Lief es besser als damals gedacht, müssen die Unternehmen Rückzahlungen leisten. Lief es schlechter, sind Nachzahlungen möglich.

Nicht betroffen von der Fristverlängerung sind die Soforthilfen. Diese hatte der Bund gleich nach Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 auf den Weg gebracht. Die Organisation erfolgte allerdings nicht einheitlich über den Bund, sondern lag in der Verantwortung der Länder.

Die Fristen für Schlussrechnungen und Rückzahlungen unterscheiden sich je nach Land deutlich. Die Fragen nach den Fristen sorgt seit Monaten für große Aufregung in der Wirtschaft, weil in vielen Fällen Rückzahlungen notwendig sind.

Nach Handelsblatt-Informationen haben sich bisher 3,029 Milliarden Euro Rückzahlungen der Soforthilfe an den Bund ergeben. Erwartet werden schätzungsweise Rückflüsse von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro an den Staat

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