Vertrag mit Kanada: Freihandelsabkommen: Deutschland verständigt sich mit Brüssel auf Klarstellung zu Ceta
Das Freihandelsabkommen mit Kanada wird in Teilen bereits seit September 2017 angewendet – allerdings nur die Bereiche, für die unzweifelhaft allein die EU zuständig ist.
Foto: dpaBerlin, Brüssel. In der Debatte um den Freihandelsvertrag Ceta der EU mit Kanada haben sich das deutsche Wirtschaftsministerium und die EU-Kommission auf eine Klarstellung verständigt. Die Schutzbestimmungen für Investoren sollten deutlicher umschrieben werden, teilten beide Seiten am Montag mit.
Ziel sei es, jeglichen Missbrauch des Ceta-Abkommens rechtssicher auszuschließen. An Ceta wird unter anderem kritisiert, es schütze einseitig Konzerninteressen zum Nachteil von Klima, Umwelt und Sozialem.
Konkret seien nun die Begriffe „indirekte Enteignung“ und „gerechte und billige Behandlung“ von Investoren präziser definiert worden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. „Hier soll vor allem sichergestellt werden, dass notwendige Maßnahmen im Rahmen der Klima-, Energie- oder Gesundheitspolitik nicht von Investoren ausgehebelt werden oder zu Schadenersatzansprüchen führen können“, hieß es.
Seit 2017 ist Ceta vorläufig in Kraft. Um das Abkommen vollständig umzusetzen, müssen es aber die nationalen Parlamente ratifizieren. Die Große Koalition und zunächst auch SPD, Grüne und FDP scheiterten daran. Insbesondere die Grünen sperrten sich. Eine Einigung der Fraktionen sah dann vor, die umstrittenen Punkte zum Investitionsschutz durch Zusatzerklärungen so weit einzuschränken, dass auch die Grünen mitgehen können.
Damit die Ampel ihre konkreten Wünsche tatsächlich umgesetzt bekommt, laufen seit einigen Wochen informelle Gespräche zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der EU-Kommission. Ziel ist es, einen gemeinsamen Vorschlag für die Erklärung zu erarbeiten.
In einem nächsten Schritt wolle man nun dafür werben, dass die anderen EU-Mitgliedstaaten die neue Erklärung mittragen, hieß es. Danach werde die EU-Kommission die kanadischen Partner konsultieren.
Ceta: SPD rechnet mit baldiger Ratifizierung
Die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Dröge, zeigte sich mit der Erklärung zufrieden. „Die Ampel hat sich darauf geeinigt, Ceta nachzubessern und die Schiedsgerichte zu entschärfen“, sagte Dröge dem Handelsblatt. „Genau das wird durch die Klarstellungen beim Investitionsschutz und eine enge Definition der Schutzklauseln erreicht.“
Dröge zeigt sich mit der Entscheidung zufrieden.
Foto: IMAGO/Christian SpickerMit dem Vorschlag werde die missbräuchliche Anwendung der problematischen Standards deutlich eingeschränkt. „Ich bin mir sicher, dass wir viele Mitgliedstaaten von diesem Weg überzeugen können.“
Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament, Bernd Lange (SPD), sagte dem Handelsblatt, die nun vereinbarten neuen Definitionen seien „nichts Revolutionäres“. Im Grunde werde der Geist des Ceta-Vertrags noch mal festgeschrieben, sagte er. Jetzt stehe jedoch der Ratifizierung im Bundestag in diesem Jahr nichts mehr entgegen. „Das wird jetzt sehr zügig gehen“, sagte er.
Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Franziska Brantner (Grüne), betonte, Deutschland wolle Ceta ratifizieren. „Wichtig ist aber, dass im Rahmen des bestehenden Abkommens klargestellt wird, dass das gemeinsame Ziel des Klimaschutzes ermöglicht wird und missbräuchliche Anwendungen im Bereich des Investitionsschutzes verhindert werden.“
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Union, Julia Klöckner, sprach hingegen von einer „Beruhigungspille“ für die Grünen. „Die Zustimmung der EU-Kommission zur Interpretation der Bundesregierung ist deshalb möglich, weil sie nicht nur nichts substanziell, sondern überhaupt nichts an dem seit Langem vorliegenden Vertrag ändert“, sagte die CDU-Politikerin. Ceta hätte schon längst ratifiziert werden können.
>> Lesen Sie hier: Oh, wie schön ist Kanada
Das Freihandelsabkommen mit Kanada wird in Teilen bereits seit September 2017 angewendet – allerdings nur die Bereiche, für die unzweifelhaft allein die EU zuständig ist und nicht deren Mitgliedstaaten.
Ein vollständiges Inkrafttreten ist erst möglich, wenn alle Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben. Bisher haben 16 Staaten zugestimmt. Die Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, vor einer Ratifizierung auf die Klarstellungen hinzuwirken.
Mit Agenturmaterial.