Wahlcheck 25 – Teil XI: Lagerwahlkampf in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Berlin. Gleich mehrere Aspekte im Zehn-Punkte-Programm der Union für einen „Politikwechsel“ betreffen die Themen Arbeit und Soziales. Die CDU/CSU will das Bürgergeld abschaffen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich entlasten – auch bei geleisteten Überstunden. Arbeit soll sich wieder mehr lohnen, lautet das Credo der Konservativen.
Der amtierende Bundeskanzler und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz nimmt die Beschäftigten dagegen gegen Vorwürfe in Schutz, dass es ihnen an Arbeitsmoral mangele. Er will einen armutsfesten Mindestlohn und den Erhalt von tarifgebundenen Industriearbeitsplätzen.
Und so zeigt sich in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein Lagerwahlkampf zwischen Schwarz-Gelb auf der einen und Rot-Grün auf der anderen Seite. Ein Überblick.
Industriearbeitsplätze
Im verarbeitenden Gewerbe sind innerhalb eines Jahres mehr als 100.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abgebaut worden. Allein in der Metall- und Elektroindustrie fielen fast 55.000 Jobs weg, die Zahl der Arbeitslosen in qualifizierten Metallberufen stieg binnen Jahresfrist um 15 Prozent.
Gewerkschaften warnen vor einer Deindustrialisierung, wenn die Transformation in der besonders im Wandel steckenden Autoindustrie nicht gelingt. Union und FDP setzen sich deshalb für ein Aus des Verbrennerverbots ein – und haben dabei AfD und BSW an ihrer Seite.
SPD und Grüne halten am klimaneutralen Umbau der Wirtschaft fest, wollen die Transformation fördern und nehmen für sich in Anspruch, für jeden Industriearbeitsplatz zu kämpfen. Außer Allgemeinplätzen – etwa, für bezahlbare Energie zu sorgen – gibt es dazu aber wenig Konkretes.
Mindestlohn
Das Versprechen, den Mindestlohn auf zwölf Euro zu erhöhen, war ein Grund für den knappen SPD-Wahlsieg im Jahr 2021. Entsprechend ließ die Partei jetzt wieder Scholz mit dem Spruch „Kanzler für 15 Euro Mindestlohn“ plakatieren.
Union und FDP werfen SPD und Grünen vor, erneut politisch in die Lohnfindung eingreifen zu wollen. Rot-Grün will aber nur durchsetzen, dass der Referenzwert aus der EU-Mindestlohnrichtlinie, wonach die Lohnuntergrenze bei mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns liegen soll, von der zuständigen Mindestlohnkommission stärker berücksichtigt wird.
Das Gremium hat sich dies bereits in seine neue Geschäftsordnung geschrieben. Wahrscheinlich ist deshalb, dass die neue Regierung einfach die im Juni anstehende Entscheidung der Kommission abwartet – erst recht, wenn sie unionsgeführt ist. Linke und BSW versprechen eine Lohnuntergrenze von mindestens 15 Euro – im AfD-Wahlprogramm spielt das Thema keine Rolle.
Bürgergeld
Die Reform oder Rückabwicklung des Bürgergelds ist ein Wahlkampfschlager von Union und FDP. CDU und CSU wollen das von SPD und Grünen in der Ampel durchgesetzte Reformprojekt wieder abschaffen und durch eine neue Grundsicherung ersetzen. Dabei sind ihnen allerdings Grenzen gesetzt, weil das Bundesverfassungsgericht die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums angemahnt hat.
Beim Bürgergeld treffen zwei Denkschulen aufeinander. Schwarz-Gelb vertritt die Ansicht, dass Leistungsempfängern durch zu großzügige Alimentation und zu geringe Sanktionsmöglichkeiten jeder Arbeitsanreiz genommen wird.
Rot-Grün verweist darauf, dass die arbeitslos gemeldeten Leistungsbezieher wegen unzureichender Qualifikation oder gesundheitlicher und psychischer Probleme eine intensive Förderung brauchen, um überhaupt dauerhaft am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Linke und BSW wollen langjährig Versicherten länger das höhere Arbeitslosengeld zahlen, bevor sie in die Grundsicherung abrutschen.
Zum Wahlkampfthema wurde das Bürgergeld vor allem durch den massiven Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern, der die Zahl der Leistungsempfänger und damit auch die Kosten nach oben getrieben hat. Sonst würde heute wahrscheinlich deutlich weniger kontrovers über das Thema diskutiert.
Arbeitsrecht
Auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt zeigt sich eine klare Lagerbildung. SPD und Grüne sprechen sich zwar für flexible Arbeitszeitmodelle aus, wollen aber im Wesentlichen an der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden festhalten. Schwarz-Gelb strebt dagegen eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden an, so, wie sie die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht, um in diesem Rahmen flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen.
Die Linke macht sich für Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich stark. Generell stehen SPD und Grüne für mehr Regulierung auf dem Arbeitsmarkt, etwa durch ein Bundestariftreuegesetz, während Union und FDP den Unternehmen mehr Spielraum geben wollen. Die FDP verspricht etwa eine Entschlackung des Arbeitsrechts und weniger Dokumentationspflichten beim Mindestlohn.
Leistungsanreize
Damit sich Arbeit mehr lohnt, versprechen fast alle Parteien mehr Netto vom Brutto durch Steuersenkungen vor allem für Geringverdiener. SPD, Union und FDP wollen aber auch Zuschläge für Überstunden steuerfrei stellen, zumindest in dieser Frage wäre also eine „Deutschland-Koalition“ denkbar.
Union, FDP und Grüne nehmen sich auch des schwierigen und in der zu Ende gehenden Legislatur liegen gebliebenen Themas einer Reform der Hinzuverdienstregeln für Bürgergeld-Empfänger an, um Arbeitsanreize für Leistungsbezieher zu setzen.