Wohnungspolitik: Der rot-grüne Hamburger Senat macht vor, welche Vorschriften auf Vermieter zukommen könnten
Zwischen 2006 und 2020 stiegen die Mieten für möblierte Wohnungen deutschlandweit um 78,2 Prozent und damit um fast 50 Prozentpunkte mehr als die für unmöblierte Wohnungen.
Foto: dpaBerlin. Manche Immobilieneigentümer wissen genau, wie sich die sogenannte Mietpreisbremse unterlaufen lässt, um mehr Rendite bei der Vermietung von Wohnungen zu erzielen. Die Vorgehensweise ist denkbar einfach.
Vermieter stellen ein paar Möbel in die Wohnung und verlangen dann hohe Aufschläge. Das ist nicht einmal illegal. Zwar gilt in angespannten Wohnungsmärkten auch für möblierten Wohnraum die Mietpreisbremse.
Wenn Vermieter allerdings den Möblierungszuschlag im Mietvertrag nicht gesondert ausweisen, ist die Nettokaltmiete nicht vollständig transparent. Mieter können damit nicht nachvollziehen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde.
Der rot-grüne Hamburger Senat will diese Gesetzeslücke nun schließen und bringt dazu an diesem Freitag eine entsprechende Initiative in den Bundesrat ein. Sollte der Gesetzesantrag von den zuständigen Ausschüssen der Länderkammer beschlossen werden, müsste die Bundesregierung diesen dem Bundestag zur Beschlussfassung zuleiten.
Das wäre dann der erste Aufschlag für eine von SPD und Grünen vorangetriebene Regulierungswelle auf dem Wohnungsmarkt. Beide Parteien haben sich in ihren Wahlprogrammen vorgenommen, stärker gegen zu hohe Mieten vorzugehen.