EU-Richtlinie : EU-Staaten überstimmen Deutschland bei der Plattformarbeit – folgt das Lieferkettengesetz?
Brüssel, Berlin. Trotz Enthaltung der Bundesregierung hat der EU-Ministerrat die Richtlinie zur Plattformarbeit angenommen. Das „German Vote“, das zuletzt mehrere EU-Beschlüsse blockiert hatte, scheint seine Wirkung zu verlieren. Damit könnte sich auch eine neue Chance für das umstrittene Lieferkettengesetz ergeben. Am Mittwoch wollen die EU-Staaten erneut über das Thema beraten.
Mit der Richtlinie zur Plattformarbeit will die EU künftig die Arbeitnehmerrechte von Uber-Fahrern und Co. stärken. Eine sogenannte Scheinselbstständigkeit soll verhindert werden. Wenn künftig etwa Hinweise auf eine Kontrolle der Mitarbeiter vorliegen, wird den neuen Regeln zufolge angenommen, dass sie Beschäftigte und keine Selbstständigen sind. Für Beschäftigte gelten innerhalb der EU Arbeitnehmerrechte. Die Beweispflicht liegt dann bei den Plattformen – sie müssen beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Da sich die Bundesregierung nicht auf eine Position einigen konnte, hat Deutschland sich bei der Abstimmung im Rat am Montag enthalten. Während Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sich für die Richtlinie aussprach, war die FDP dagegen. Sie sieht die Rechte der Selbstständigen durch die EU-Richtlinie beschnitten. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Johannes Vogel bezeichnete die vorgesehenen Plattformregeln jüngst als „einen Angriff auf alle Selbstständigen in Europa“.
Verdi-Chef Frank Werneke begrüßt die Entscheidung im Rat: „Die Plattformrichtlinie bringt echte Verbesserungen und stärkt auch Soloselbstständige.“ Von einem etwa von der FDP beschworenen „Ende der Selbstständigkeit“ könne keine Rede sein, im Gegenteil: „Wenn jemand tatsächlich selbstständig ist, wird er in seinen Rechten und Freiheiten sogar noch gestärkt.“ Die FDP fürchtet, dass nationale Fortschritte beim Bürokratieabbau durch neue EU-Auflagen konterkariert werden.
Neben der Richtlinie zur Plattformarbeit können SPD und FDP sich auch bei der Lieferkettenrichtlinie nicht auf eine Position einigen. Die Grünen stehen in beiden Fragen aufseiten der SPD. Auch bei den Lieferketten blockiert Deutschland die Entscheidung im Rat. Die Richtlinie soll Unternehmen dazu verpflichten, künftig nicht nur im eigenen Betrieb darauf zu achten, dass elementare Standards eingehalten werden.
Kinderarbeit und Zwangsarbeit müssen ausgeschlossen werden
Auch bei ihren Lieferanten und deren Geschäftspartnern im Ausland müssen dann Kinderarbeit und Ausbeutung ausgeschlossen werden. Die FDP sieht darin allerdings eine zu hohe bürokratische Belastung für die Unternehmen, vor allem für den Mittelstand.
Da Entscheidungen im Rat mit einer qualifizierten Mehrheit getroffen werden – nötig ist dafür ein Ja von 15 der 27 EU-Staaten, die zudem mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren –, ist das Abstimmungsverhalten von Deutschland und Frankreich üblicherweise entscheidend. Hinzu kommt, dass kleinere Mitgliedsländer sich in der Regel am Abstimmungsverhalten der beiden großen Mitgliedstaaten orientieren.
Doch diese Zeiten scheinen nun vorbei zu sein. Zu verdanken ist das auch den Bemühungen der belgischen Ratspräsidentschaft. Nachdem die Richtlinie zur Plattformarbeit bereits im Ausschuss der Ständigen Vertreter keine Mehrheit gefunden hat, haben die Belgier die Richtlinie zurück an den Rat der Arbeitsminister gegeben. Hier konnte der Rat noch mal unter dem Vorsitz der Belgier über die Richtlinie beraten – und kam am Ende zu einem positiven Ergebnis.
„Ich bin froh, dass Estland und Griechenland sich nun doch für die Regulierung von Plattformarbeit aussprechen und Scholz und Macron mit ihrer Haltung abseits stellen“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke.
Das sieht auch die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini so: „Dass trotz des German Votes und des Neins von Macron eine Mehrheit im Rat zustande kam, zeigt, dass es eben auch ohne Deutschland und Frankreich geht“, sagt Cavazzini. „Das verspielt die eigene Gestaltungsmacht.“ Um doch noch eine Mehrheit für das Lieferkettengesetz zu finden, zähle die belgische Ratspräsidentschaft schon lange nicht mehr auf Deutschland.
Gleiche Anstrengungen legen die Belgier derzeit bei der EU-Lieferkettenrichtlinie an den Tag. Mit einem neuen Entwurf, über den das Handelsblatt bereits berichtet hat, versuchen die Belgier nun vor allem die kleineren Mitgliedsländer doch noch von der Richtlinie zu überzeugen.
Entgegengekommen sind die Belgier den kleineren Mitgliedsländern vor allem beim Anwenderkreis. Die Richtlinie soll nun für Unternehmen ab 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einer Umsatzschwelle von 300 Millionen Euro gelten.
Bislang sollte die Richtlinie für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und ab 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Außerdem soll die zivile Haftung aufgeweicht werden. Deutschland selbst verfügt bereits über ein nationales Lieferkettengesetz. Dieses gilt für Unternehmen ab einer Größe von 1000 Mitarbeitern.
Deutschland wird Meinung nicht ändern
Am Mittwoch kommen die Minister erneut zusammen. Dass Deutschland seine Meinung ändert, ist ausgeschlossen. Einzelne Mitgliedsländer wie Finnland haben bereits signalisiert, mit dem neuen Entwurf für die Richtlinie zu stimmen. Alles entscheidend wird aber das Votum Italiens sein, ohne das es für eine qualifizierte Mehrheit nicht reicht. Sollte Italien für die Richtlinie stimmen, wird die EU-Richtlinie am Mittwoch im Rat verabschiedet werden.
Medienberichten zufolge soll Finanzminister Christian Lindner (FDP) allerdings einen Deal mit seinem italienischen Ressortkollegen Giancarlo Giorgetti ausgehandelt haben. Wenn Italien gegen die Lieferkettenrichtlinie votiere, garantiere Deutschland, sich auch bei der in Italien umstrittenen Verpackungsverordnung zu enthalten. Die FDP hatte einen solchen Deal zuletzt dementiert.
Neben dem Ministerrat muss auch noch das EU-Parlament der Richtlinie final zustimmen. Soll die Richtlinie noch vor den Europawahlen im Juni verabschiedet werden, drängt die Zeit.