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Faire ProduktionFDP lehnt auch neuen EU-Entwurf zu Lieferketten ab

Die belgische Ratspräsidentschaft konnte bislang keine Mehrheit für die umstrittene Richtlinie unter den Mitgliedsländern finden. Jetzt kommt sie den Kritikern entgegen.Olga Scheer, Jan Hildebrand 07.03.2024 - 10:18 Uhr aktualisiert
Baumwollernte in China: Elementare Standards einhalten. Foto: REUTERS

Brüssel. Die EU-Ratspräsidentschaft unternimmt einen neuen Anlauf, um die Lieferkettenrichtlinie doch noch vor den Europawahlen im Juni zur Abstimmung zu bringen. Bislang konnte der EU-Vorsitz unter der Leitung Belgiens keine Mehrheit im Ministerrat für die umstrittene Richtlinie finden. Vor allem die Bundesregierung hat sich vehement gegen die Richtlinie ausgesprochen. 

Demnach soll die Richtlinie nun für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern sowie einer Umsatzschwelle von 300 Millionen Euro gelten. Bislang waren die Grenzwerte von 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Umsatz im Gespräch. Außerdem soll die zivile Haftung aufgeweicht werden. Der Entwurf liegt dem Handelsblatt vor.

Die Lieferkettenrichtlinie soll Unternehmen dazu verpflichten, künftig nicht nur im eigenen Betrieb darauf zu achten, dass elementare Standards eingehalten werden. Auch bei ihren Lieferanten und deren Geschäftspartnern im Ausland muss dann Kinderarbeit und Ausbeutung ausgeschlossen werden können.

Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt auch den aktuellen Kompromissvorschlag für die EU-Lieferkettenrichtlinie ab. Sein Ministerium teilte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Mittwochabend mit, dass es seine Bedenken auch nach Vorlage eines überarbeiteten Entwurfs nicht ausgeräumt sehe. Wenn die Bundesregierung sich nicht auf eine Position einigen kann, wird sie sich bei der Abstimmung im Rat enthalten.

Grüne und SPD unterstützen die Richtlinie

Während Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sich für die Richtlinie aussprechen, warnen Marco Buschmann und Christian Lindner (beide FDP) vor einer zu hohen bürokratischen Belastung.

Auch deutsche Wirtschaftsverbände hatten sich zuletzt gegen die Richtlinie ausgesprochen. Deutschland verfügt bereits über ein nationales Lieferkettengesetz, das ebenfalls für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern greift.

Pro und Contra

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Die geplante Richtlinie sei weder „praxistauglich“ noch „verhältnismäßig“, hieß es in einem Brandbrief unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Neben Deutschland haben auch Österreich, Bulgarien, Tschechien, Estland, Finnland, Ungarn, Litauen, Luxemburg, Malta, die Slowakei und Schweden Bedenken. Abstimmungen im Rat werden mit einer qualifizierten Mehrheit getroffen. Nötig ist dafür ein Ja von 15 der 27 EU-Staaten, die zudem mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen.

Am Freitag könnte die Richtlinie erneut zur Abstimmung gestellt werden. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte bereits zwei Mal die Abstimmung im Rat kurzfristig verschoben, weil sie sich keiner qualifizierten Mehrheit sicher war.

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Dass die belgische Ratspräsidentschaft nun einen weiteren Kompromissvorschlag vorlegt, ist eher unüblich. Normalerweise sind die Verhandlungen zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen. Im Dezember hatten sich das EU-Parlament und der Rat im sogenannten Trilogverfahren bereits auf die Inhalte geeinigt. Deutsche Unterhändler waren an der Einigung beteiligt.

In Brüssel ärgert man sich daher über das Verhalten der Bundesregierung. Bedenken werden üblicherweise im Trilog vorgebracht. Die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini spricht von einem massiven Vertrauensverlust. „Vor der Hartnäckigkeit der belgischen Ratspräsidentschaft, das Lieferkettengesetz trotz des Hinter‧treibens der FDP doch noch zu verabschieden, habe ich Respekt“, sagte Cavazzini am Mittwoch. „Mit dem stark aufgeweichten neuen Kompromiss ist die absolute Schmerzgrenze des lausigen Schauspiels erreicht.“

Kritikpunkt Bürokratie

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Die EU-Lieferkettenrichtlinie unterscheidet sich vom deutschen Gesetz vor allem in der Frage der Haftung: Unternehmen sollen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Das deutsche Lieferkettengesetz hingegen setzt vor allem auf Berichtspflichten.

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Falls sich die Bundesregierung doch noch zu einer Zustimmung durchringt, könnte zumindest diese bürokratische Belastung sinken. Der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) sieht vor allem eine Bürde durch die rein deutsche Regelung. „Der Fehler lag von Anfang an beim deutschen Lieferkettengesetz“, sagt Voss. „Das ist überbürokratisch und bringt wahrscheinlich überhaupt nichts für Menschenrechte und hat damit die deutschen Unternehmen zu Recht auf die Palme gebracht.“ Dass das europäische Gesetz dann anders über die Haftung funktioniere, sei auch deswegen gar nicht mehr vermittelbar gewesen.

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