Klage gegen EU-Kommission: Hat sich die Kommission von Orban erpressen lassen? EU-Parlament will Milliarden-Zahlungen verhindern
Brüssel. Die Freigabe der eingefrorenen EU-Gelder für Ungarn hat ein juristisches Nachspiel. Das Europaparlament bereitet eine Klage gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Am Montagabend stimmte der Rechtsausschuss des Parlaments nahezu einstimmig dafür. Nun wird Parlamentspräsidentin Roberta Metsola noch mit den Fraktionschefs beraten, bevor sie die Klageschrift nach Luxemburg schickt.
Die Klage kommt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) höchst ungelegen, schließlich bewirbt sie sich im Europawahlkampf gerade um eine zweite Amtszeit. Offiziell gibt man sich im Berlaymont-Gebäude gelassen, aber die Schlagzeilen hätte die 65-Jährige gern vermieden. Denn der Umgang mit Ungarn gilt als Beispiel dafür, wie sehr die Behördenchefin sich von den Regierungschefs beeinflussen lässt.
Die Kommission hatte im vergangenen Dezember EU-Gelder in Höhe von zehn Milliarden Euro für Ungarn freigegeben, die sie zuvor wegen Rechtsstaatsverstößen in dem Land eingefroren hatte. Die Behörde begründete die Entscheidung damit, dass die Regierung von Viktor Orban ausreichend Reformfortschritte gemacht habe, um die Mittel zu erhalten.
Parlamentarier werfen Kommission Rechtsbeugung vor
Die Europaparlamentarier hingegen bezweifeln, dass der Ministerpräsident, der immer wieder autoritäre Züge erkennen lässt, inzwischen den Rechtsstaat achtet. Sie haben den Verdacht, dass die Kommission unter dem Druck der anderen Regierungschefs ein Auge zugedrückt hat, um Orban entgegenzukommen. Die Freigabe erfolgte nämlich unmittelbar vor einem EU-Gipfel, auf dem der Ungar sein Veto gegen weitere Ukrainehilfen fallen lassen sollte.
„Es besteht der Verdacht, dass sich die EU-Kommission von Viktor Orban hat erpressen lassen“, sagte der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund. „Das darf es in der EU nicht geben. Deswegen klagen wir vor dem EuGH." Mit der Klage wollen die Abgeordneten erreichen, dass die Richter die Freigabe der Gelder für nichtig erklären.
>> Lesen Sie hier: Orban lobt Trump nach Treffen – „Bringen Sie uns Frieden, Mr. President"
Der FDP-Abgeordnete Moritz Körner sagte: „Das Europäische Parlament akzeptiert Ursula von der Leyens Nachsicht gegenüber Korruption nicht.“ Die Klage sei „mehr als peinlich“ für die Kommissionschefin. Sie wandele auf den Spuren Donald Trumps, der seinen Präsidentschaftswahlkampf in den USA von der Anklagebank aus führen müsse.
Erfolgsaussichten der Klage gering
Die Kommission ist zuversichtlich, dass der Gerichtshof die Klage abweisen wird. Man sei rechtlich gebunden gewesen, die Gelder für Ungarn freizugeben, weil die Regierung die Reformauflagen erfüllt habe, erklärte ein Kommissionssprecher. Die Behörde habe in vollem Einklang mit dem Europarecht gehandelt und werde die Entscheidung vor dem EU-Gericht verteidigen.
Auch der juristische Dienst des Europaparlaments schätzt die Erfolgsaussichten für die Klage nicht hoch ein. Die Experten warnen in einem Gutachten, dass es schwierig werde, nachzuweisen, dass die Entscheidung der Kommission im Zusammenhang mit dem EU-Gipfel stand. Selbst wenn dieser Nachweis nicht möglich sei, müssten die Richter aber entscheiden, wie viel Spielraum die Kommission bei der Rechtsauslegung habe, sagte FDP-Politiker Körner. Diese Grundsatzfrage zu klären sei im Interesse des Gesetzgebers.
Dass die Klage mitten im Europawahlkampf obendrein die Spitzenkandidatin des politischen Gegners schwächt, ist aus Körners Sicht ein „netter Nebeneffekt“. Der Liberale zeigte sich überrascht, dass selbst von der Leyens Parteifreund, EVP-Chef Manfred Weber, die Klage unterstützt.
Allerdings waren sich die demokratischen Parteien im Europaparlament von Anfang an einig, dass die Freigabe der Gelder für Orban anrüchig war. Die Klage solle vor allem eine politische Botschaft an die Kommission senden, dass sie nicht alles machen könne, sagt Körner. Das betont auch Grünen-Politiker Freund: So wie Ungarn von der einen Seite Druck auf die Kommission ausübe, müsse das Europaparlament von der anderen Seite dagegenhalten.
Das Europaparlament hat nun bis zum 25. März Zeit, die Klage in Luxemburg einzureichen. Dann könnte der Gerichtshof noch vor der Europawahl im Juni entscheiden, ob er die Klage annimmt oder nicht. Den Wahlkampf wird das Thema voraussichtlich aber nicht maßgeblich beeinflussen. Solange die EVP wie erwartet als stärkste Partei aus der Wahl hervorgeht, ist von der Leyen die zweite Amtszeit relativ sicher, weil sie die Unterstützung der Regierungschefs hat.