Krankenhauszukunftsgesetz: Länder sorgen mit Vergaberegeln für erneuten Unmut
Mit drei Milliarden Euro fördert der Bund die digitale Modernisierung der Krankenhäuser – doch die Länder bestimmen den Rahmen.
Foto: HandelsblattDüsseldorf. Das Vorgehen der Bundesländer bei der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) sorgt wieder für Kritik. Neuerlicher Grund ist das Thema Ausschreibungen. „Es droht ein KHZG der zwei Geschwindigkeiten. Was es aber braucht, ist Fairness“, kritisiert Ecky Oesterhoff, Krankenhaus-Experte beim Health Innovation Hub (HIH) des Bundesgesundheitsministeriums.
Eine Umfrage von Handelsblatt Inside unter den Landesregierungen zeigt, dass diese für jedwede Träger eine Pflicht zur Beachtung vergaberechtlicher Regeln vorsehen – und damit in den meisten Fällen ab bestimmten Grenzen wohl die Pflicht zur Ausschreibung der Projekte. Die Detailregelungen sind zudem vielfach unterschiedlich. Der Sektor fürchtet eine Chancenungerechtigkeit und sieht den Zeitplan bedroht.
Mit drei Milliarden Euro fördert der Bund die digitale Modernisierung der Kliniken. Die Träger können dafür Projekte wie die Einführung von Entscheidungsunterstützungssystemen, digitalem Medikations- und Bettenmanagement oder telemedizinischer Netzwerke bei der Landesregierung anmelden.
Das Land prüft die Anträge und gibt sie an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weiter. Nach welchen grundsätzlichen Regeln das Geld verteilt wird, entscheiden die Länder. Bereits bei der Frage nach der Ko-Finanzierung und der Aufteilung zwischen den Krankenhäusern hatten sich die Landesfürsten erhebliche Kritik eingeheimst.