Europarechtliche Bedenken: Ministerium und Bundesdatenschützer streiten um digitale Patientenakte
Der Minister will das Gesundheitssystem digitalisieren – keine leichte Aufgabe.
Foto: dpaDüsseldorf. Vordergründig geht es um Rechtsfragen. Doch mittlerweile erweckt die Debatte um das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) den Eindruck, als ginge es den Beteiligten ums Rechthaben.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hatte kürzlich kundgetan, dass aus seiner Sicht die Regelungen zur elektronischen Patientenakte im PDSG nicht mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar seien.
In die digitale Akte sollen Patienten all ihre Gesundheitsdokumente einstellen können, von Arztbriefen über Röntgenbilder bis Daten aus ihrem Smartphone. Ärzte sollen so einen besseren Überblick über die Situation ihres Patienten bekommen. Fehlmedikationen, Doppeluntersuchungen und bürokratischer Aufwand sollen dadurch vermieden werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten ab 2021 eine Patientenakte anzubieten.
Bundesdatenschützer Kelber stört sich allerdings an dem Vorhaben der Politik, dass Nutzer 2021 nicht für jedes Dokument einzeln entscheiden können, ob sie es ihrem Arzt freigeben. Sie können zwar einzelne Dokumente sperren, können ansonsten dem Arzt aber nur die gesamten oder keine Dokumente freigeben.
Das Bundesgesundheitsministerium, dass das Gesetz eingebracht hatte, hält die rechtlichen Bedenken für unbegründet. Handelsblatt Inside liegen Dokumente vor, die den Schlagabtausch zwischen Kelber und dem Gesundheitsministerium zeigen – allerdings ohne direkt miteinander zu kommunizieren.
Vorwürfe des Ministeriums
Bei einem der Dokumente handelt es sich um eine Stellungnahme, die das Ministerium anlässlich der Behandlung des PDSG im Bundesrat am 18. September formuliert hat. Der Bundesrat kann für das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz noch den Vermittlungsausschuss einschalten.
Dass das Ministerium anlässlich dessen noch einmal Stellung nimmt, ist ein ungewöhnlicher Vorgang, da es sich in solchen Fällen eigentlich nicht nochmal äußert.
In der Stellungnahme schreibt das Ministerium, Kelber „hat an der Erarbeitung der Regelungen des PDSG mitgewirkt.“ Der Datenschützer war nach der Veröffentlichung seiner Bedenken vielfach kritisiert worden, warum er sich nicht eher eingeschaltet habe. Diese Kritik ist faktisch falsch, Kelber hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren mehrfach seine Kritik geäußert – was das Ministerium in der Stellungnahme bestätigt.
Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Insbesondere wird nicht die Auffassung des BfDI geteilt, dass die DSGVO zwingend eine bestimmte Form der elektronischen Patientenakte als einzig europarechtskonform vorgibt.“
In Dänemark hätten die Versicherten kein eigenständiges Löschrecht, Österreich setze bei der Nutzung auf ein Widerspruchsverfahren, in Großbritannien hätten die Patienten selbst keinen elektronischen Zugang zu ihrer Akte.
Vorwürfe des BfDI
In einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP, die Handelsblatt Inside vorliegt, stimmt das Ministerium dann aber doch noch in den Kanon ein, der BfDI habe sich zu spät gemeldet. Zwar habe er sich nicht beim PDSG selbst zu spät eingeschaltet, aber: Die technischen Vorgaben für die Patientenakte, die weit vor dem Gesetz veröffentlicht worden waren, seien „vom BfDI in der Vergangenheit nicht beanstandet“ worden.
Widerspruch dazu kommt aus dem Hause Kelbers. Handelsblatt Inside liegt ein Schreiben seiner Behörde an das Gesundheitsministerium aus Juli 2019 vor, in dem es um die Akten-Vorgaben geht. Darin heißt es, durch die vorgesehene fehlende dokumentengenaue Freigabemöglichkeit der Akte habe der Versicherte „keine echte Wahlfreiheit, wie sie nach der DSGVO gefordert wird“. Einer solchen Patientenakte „stimme ich ausdrücklich nicht zu“. Das Bundesgesundheitsministerium ließ die Möglichkeit zur Stellungnahme dazu aus.
Auf Anfrage erklärt Kelbers Behörde, dass man im Januar 2019 vom Gesundheitsministerium 98 Dokumente mit technischen Vorgaben zur Kommentierung vorgelegt bekommen habe, was in der vorgegebenen Frist von etwas mehr als drei Wochen nicht zu leisten gewesen sei.
Ein Sprecher sagte: „Wenn die Bundesregierung aktuell andeutet, dass der BfDI durch die Beteiligung im Januar 2019 von seiner Kritik am fehlenden dokumentengenauen Berechtigungsmanagement abgerückt sei, dann ist diese Darstellung falsch.“
Bundesrats-Ausschuss will nicht eingreifen
Bislang allerdings scheint das Gesundheitsministerium die Nase vorn zu haben. Am Mittwoch hatte sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit dem PDSG beschäftigt.
Das Gesetz landete dabei auf der Grünen Liste, berichteten informierte Kreise Handelsblatt Inside. Auf der Liste finden sich alle Tagesordnungspunkte, bei denen umfassende Einigkeit über die Zustimmung herrscht, sodass es keine weitere Aussprache gibt, und über die alle zusammen abgestimmt wird.
Das Gesetz hat die Länderkammer damit noch nicht endgültig passiert. Nicht der Ausschuss, sondern das Plenum hätte allein die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzuschalten. Dass das passieren wird, scheint nun aber höchst unwahrscheinlich.
„Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses würde das Verfahren nur verzögern, ohne dass inhaltliche Änderungen damit wahrscheinlicher würden“, sagte Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) Handelsblatt Inside. Er erwarte deshalb keine Anrufung des Vermittlungsausschusses.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erwartet durch das PDSG gar eine Erhöhung des Datenschutzes im Vergleich zur jetzigen Situation. „Bei Faxen und Papierakten ist es viel leichter möglich, dass sie in falsche Hände geraten. Da sollte der Bundesdatenschutzbeauftragte vielleicht eher einmal ansetzen“, sagte er Handelsblatt Inside.
Trotz Grüner Liste stützten einige Länder die Kritik der Datenschutzbehörden. Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Hamburg gaben nach Informationen von Handelsblatt Inside eine Protokollerklärung ab: Man bedauere, dass die datenschutzrechtlichen Bedenken, die der Bundesrat schon im Gesetzgebungsverfahren abgegeben habe, nicht umfassend beseitigt worden seien.
