E-Auto-Prämie Strengere Vorgaben für Plug-in-Hybride geplant

Bei der neuen Förderrichtlinie soll laut Entwurf die Regelung zu Plug-in-Hybridfahrzeugen strenger gefasst und auf den elektrischen Antrieb fokussiert werden.
Berlin Bei der geplanten Verlängerung der deutlich höheren Kaufprämie für Elektroautos sind strengere Vorgaben für Plug-in-Hybridfahrzeuge geplant. „Plugins“ seien weiterhin förderfähig, müssten aber künftig längere Reichweiten im rein elektrischen Betrieb aufweisen –das geht aus dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine neue Förderrichtlinie hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur am Montag vorlag. Ein Plug-in-Hybrid kombiniert einen Elektro-Antrieb mit einem Verbrenner.
Die deutlich höhere staatliche E-Auto-Kaufprämie soll, wie bereits politisch beschlossen, bis Ende 2025 verlängert werden. Bisher ist sie bis Ende 2021 befristet. Im vergangenen Sommer war die bestehende Kaufprämie (Umweltbonus) über eine „Innovationsprämie“ erhöht worden - der Bund hatte seine Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt. Seitdem sind die Neuzulassungen von E-Autos stark gestiegen.
Das Wirtschaftsministerium gab nun die notwendige Änderung der Förderrichtlinie für die Verlängerung in die Ressortabstimmung. Sie sei ein zentrales Instrument, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter mit Nachdruck voranzutreiben, heißt es im Entwurf. Allein im ersten Halbjahr 2021 seien über 258.000 Fahrzeuge mit der Innovationsprämie gefördert und rund 1,32 Milliarden Euro ausbezahlt worden.
Bei der neuen Förderrichtlinie soll laut Entwurf die Regelung zu Plug-in-Hybridfahrzeugen strenger gefasst und auf den elektrischen Antrieb fokussiert werden. Bei Plug-in-Hybriden muss bisher entweder ein CO2-Kriterium erfüllt sein oder eine Mindestreichweite gegeben sein.
Ab dem 1.10.2022 soll das CO2-Kriterium wegfallen und das Erfordernis einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern greifen. Ab dem 1.1.2024 müssen Plugin-Hybride laut Entwurf der Förderrichtlinie eine Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen, um förderfähig zu sein.
Plugins seien weiterhin ein „wichtiger und notwendiger Baustein“ und eine Brücke hin zum Markthochlauf reiner E-Autos, hieß es. Im Stadtverkehr könne der elektrische Antrieb genutzt werden, umgekehrt biete der zweite klassische Antrieb Verbrauchern bei ihrer Kaufentscheidung die notwendige Sicherheit für längere Strecken.
Der ADAC begrüßte die strengeren Vorgaben für Plug-In-Hybridfahrzeuge als Voraussetzung für die Förderung. Die höheren Reichweiten im rein elektrischen Betrieb sollten aber nur ein erster Schritt sein, sagte eine Sprecherin. „Plug-in-Hybride, die auch als Einstieg in die Elektromobilität gelten, können zum Klimaschutz im Verkehr dann beitragen, wenn sie möglichst viel elektrisch gefahren werden.“
Bisher vorliegende Daten deuteten aber darauf hin, dass vor allem in der gewerblichen Nutzung noch deutliche Potenziale für höhere elektrische Fahranteile bestehen. Deshalb sollten Teile der Förderung im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung an hohe elektrische Fahranteile gekoppelt werden.
Neu bei der Förderrichtlinie ist außerdem laut Entwurf, dass auch sogenannte Elektroleichtfahrzeuge künftig förderfähig sein sollen. Dabei gehe es um zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die etwa im Stadtverkehr eingesetzt werden. Zudem sind Erleichterungen für Leasingfahrzeuge geplant.
Mehr: Immobilien: So kommen Mieter und Eigentümer zur eigenen E-Auto-Ladestation.
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Frau Schmitt,
ihr Kommentar ist völliger Nonsense. Ich bin bspw. mit meinem Hybrid 21.000 km dieses Jahr gefahren, 13.000 km damit elektrisch. Man sollte einfach nicht mit auf einem solchen Niveau diskutieren und populistisch daherreden.
Eine elektrische Reichweite von 60/80 Kilometenr sollen zur Bedingung für die Förderungsverlängerung bei Hybrid-Autos werden. Das ist eine sehr niedrige Schwelle.
Für die Verbrennerfans unter den Plug-in-Fahrern ist es allerdings eine tolle Nachricht! Um den Weg zur nächsten oder billigsten Tankstellezu schaffen, ist diese Reichweite großzügig bemessen, und so billig - dank Förderung - war ein neues, leistungsstarkes Auto in diesem Jahrhundert noch nie!
Was versteht das Gesetz unter "Leichtfahrzeug"? Fallen darunter eBikes, Scooter, Motorräder, Lasten-2- oder 3-Radfahrzeuge sowie diverse nicht fest verbaute Lastenaufsätze oder Anhänger?
Wer ganz auf das Auto verzichten kann und will, und zum Beispiel in einer Stadt wie Nürnberg wohnt statt auf dem Dorf in Bayerns Bergen, soll bei der Anschaffung eines Fahrrads mit Einkaufslasten-Zubehör offenbar nicht gefördert werden?