Zeiterfassung

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Im Dezember 2022 hat das Bundesarbeitsgericht sein Urteil zur Arbeitszeiterfassung näher erklärt. Zuvor sah das Arbeitszeitgesetz keine allgemeine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit vor, nur Überstunden mussten dokumentiert werden.
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