Digital Services Act: Gericht weist Klage von Zalando gegen strengere Regulierung ab
Düsseldorf, Brüssel. Der Onlinemodehändler Zalando hat vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) im Streit um Regulierung eine Niederlage erlitten. Die Luxemburger Richter wiesen die Klage des Unternehmens gegen die Bezeichnung seines Onlineangebots als „sehr große Onlineplattform“ am Mittwoch ab.
Zalando hatte die Klage gegen die Einstufung bereits vor zwei Jahren eingereicht. Das Gericht bestätigte nun die Auffassung der EU-Kommission, dass die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Zalando-Nutzer den Schwellenwert für eine sehr große Onlineplattform überschreite. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Streit:
Worum dreht sich der Streit?
Der Schwellenwert, ab dem ein Unternehmen unter den DSA fällt, liegt bei 45 Millionen aktiven Nutzern. Die Zahl entspricht einem Zehntel der in der EU lebenden 450 Millionen Menschen.
Zalando jedoch fühlt sich von der EU falsch einsortiert. Der Händler möchte sich nicht mit Amazon, Temu oder Shein vergleichen lassen – deswegen geht er auch gegen das Urteil in Berufung.
Seine Argumente: Nur ein Drittel der Nutzer seien überhaupt Plattformkunden, auf die man die Regulierung anwenden könne. Der Rest kaufe wie in einem Webshop direkt bei Zalando. Außerdem werde das Angebot kuratiert, das heißt, Zalando kontrolliere ohnehin, was auf die Plattform gestellt werde und wer dort verkaufe.
Der Streit dreht sich vor allem um die Frage: Was meint die EU-Kommission mit aktiven Nutzern? Zalando selbst gibt die durchschnittliche Anzahl der monatlich aktiven Nutzer des Plattformdienstes in der EU mit etwas mehr als 30 Millionen an. Rund 43 Millionen weitere Kunden seien nur am direkten Angebot von Zalando interessiert.
Das Unternehmen selbst gibt in jedem Quartalsbericht zusätzlich die Zahl der aktiven Kundinnen und Kunden an, zählt bei dieser Rechnung aber nur diejenigen, die auch gekauft haben. Diese Zahl lag zuletzt bei rund 52 Millionen.
Wie begründet das Gericht die Entscheidung?
Laut Urteil hat die EU-Kommission für ihre Betrachtung 83 Millionen aktive Nutzer bei Zalando veranschlagt. Dies ist nach Angaben von Zalando jedoch eine veraltete Zahl, die das Unternehmen vor zwei Jahren der EU genannt hatte, die heute aber nicht mehr zutreffe – und die eben auch direkte Zalando-Käufer umfasse.
Das Gericht akzeptiert jedoch genau diese Trennung nicht. Nach Ansicht der Richter kann jeder Nutzer theoretisch alle Informationen sehen, auch die, die von Marktplatzhändlern zu ihren Waren veröffentlicht werden. In der Urteilsbegründung heißt es, Zalando sei nicht in der Lage gewesen, anzugeben, wer den Informationen der anderen Verkäufer ausgesetzt war und wer nicht. Daher „durfte die Kommission davon ausgehen, dass sie alle diesen Informationen ausgesetzt waren“.
Dies rechtfertige die Feststellung der Kommission, dass sich die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer der Zalando-Plattform auf 83 Millionen belief und nicht lediglich auf rund 30 Millionen, wie Zalando es errechnet habe.
Welche Folgen hat das Urteil für Zalando?
Zunächst keine praktischen. Wie bisher ist Zalando nun weiterhin verpflichtet, seine Kunden zu schützen und die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu bekämpfen, heißt es in der Gerichtsmitteilung.
Denn Zalando veröffentlicht bereits die für sehr große Onlineplattformen geforderten Transparenzberichte. Laut der jüngsten Ausgabe hat das Unternehmen in 370 Fällen eingegriffen. Es habe etwa Produktbeschreibungen verändert, meist, weil sie nicht den Vorgaben von Zalando entsprachen.
Das entspräche einem Anteil von gerade mal 0,027 Prozent des gesamten Sortiments. Behördliche Anordnungen, Inhalte zu entfernen, habe es seit August 2023 nicht gegeben, teilte Zalando mit.
Das Berliner Unternehmen zeigte sich enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens und verweist auf eine anhaltende Unsicherheit bei der Definition des Begriffs „aktive Nutzer“. Man sei aber weiterhin entschlossen, „mit den europäischen Institutionen und nationalen Behörden zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung fairer, transparenter und wirksamer Regularien zu fördern“.
Was unterscheidet die Klage von Zalando von Klagen der US-Konzerne?
Zalando klagt nicht grundsätzlich gegen die Digitalregulierung durch die EU, sondern nur gegen die Einstufung. Das Unternehmen sei prinzipiell für die Regulierung und hatte sich in einem Brandbrief zusammen mit anderen Unternehmen dagegen ausgesprochen, dass diese zum Spielball bei den Zollverhandlungen mit den USA wird.
Auch nach Abschluss der Zollvereinbarung zwischen der EU und den USA spielen die Digitalgesetze der EU eine große Rolle. US-Präsident Donald Trump stört sich vor allem am DSA und sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Erst vergangenen Montag hat er angedroht, weitere Zölle zu verhängen, sollte die EU sich nicht von ihrer Digitalgesetzgebung verabschieden. In der EU wird das allerdings als Eingriff in ihre Souveränität aufgefasst. In einem Brief an die US-Regierung betonte EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen am Montag erneut, dass die EU weiterhin an ihrer Tech-Regulierung festhalte und der DSA alle Grundrechte – auch die Meinungsfreiheit – berücksichtige.
In der EU laufen bereits erste Verfahren gegen die chinesischen Onlinehändler Ali Express und Temu. Ali Express hat bereits erste Zugeständnisse gemacht. So will der Onlinehändler künftig verstärkt gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte auf seiner Plattform vorgehen. Außerdem sollen Verbraucher verdächtige Produkte einfacher melden können.