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Nach UrteilDeichmann muss Müllkosten für Schuhkartons tragen

Was passiert mit dem Karton nach dem Schuhkauf? Der Karton bleibt im Shop, der Kunde nimmt nur die Schuhe mit, sagt Deichmann. Trotzdem muss die Firma für die Entsorgung zahlen. 20.01.2026 - 12:24 Uhr Artikel anhören
Deichmann: Der Schuhhändler muss für die Entsorgung seiner Schuhkartons aufkommen. Foto: dpa

Essen. Der Schuhhändler Deichmann muss für Schuhkartons eine Art Müllgebühr bezahlen. Die Essener Firma hatte versucht, von solchen Kosten befreit zu werden, war hierbei aber vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert. Ein entsprechendes Urteil vom November sei nun rechtskräftig geworden, hieß es vom Verwaltungsgericht (Aktenzeichen 9 K 539/22).

Sogenannte Inverkehrbringer von Verpackungen müssen in Deutschland für deren Entsorgung zahlen. Dies geschieht über Dienstleister wie den Grünen Punkt. Über die Einhaltung dieser Müllkosten-Pflicht wacht eine Behörde namens Zentrale Stelle Verpackungsregister, gegen die Deichmann geklagt hatte.

Deichmann hatte argumentiert, dass mehr als die Hälfte seiner Kunden nur die Schuhe mitnehmen und den dazugehörigen Karton im Geschäft lassen. Die Kartons landeten also gar nicht in den blauen Mülltonnen und müssten daher auch gar nicht von der Müllabfuhr abgeholt werden, so Deichmann. Die Entsorgung der Kartons regle man selbst. 

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und berief sich in seinem Urteil auf ein Gutachten eines Sachverständigen, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden. Die Deichmann-Anwältin hatte die Aussagekraft des Gutachtens infrage gestellt, die Richter hielten es hingegen für valide.

Ein Deichmann-Sprecher sagte, man habe auf Rechtsmittel verzichtet. Man verfolge die weiteren Entwicklungen einschließlich der Diskussionen zur Neufassung des Verpackungsrechts aufmerksam.

dpa
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