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AfDHabeck schließt AfD-Verbotsverfahren nicht aus

Angesichts eines Treffens von AfD-Politikern mit radikalen und extremen Rechten wird über ein Verbot der Partei diskutiert. Doch manche warnen vor den Risiken.Dietmar Neuerer 12.01.2024 - 04:02 Uhr

Berlin. Ein konspiratives Treffen rechter Aktivisten mit Politikern von AfD und CDU in Potsdam haben die Debatte über den Umgang mit der AfD erneut befeuert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schloss ein Parteiverbotsverfahren nicht aus.

„Man muss sich sehr genau einzelne Äußerungen, einzelne Personen, einzelne Gliederungen anschauen und dann natürlich auch Beweise sammeln, die hart genug sind, um ein Gerichtsverfahren durchsetzen zu können, eine Beweislage aufbauen und dann entsprechend agieren“, sagte Habeck den TV-Sendern RTL und ntv während seines Israel-Besuchs in Jerusalem. „Das halte ich schon für geboten.“

Hintergrund sind Recherchen des Medienhauses „Correctiv“. Konkret geht es um eine Zusammenkunft rechter Kreise mit Extremisten und AfD-Funktionären Ende November in Potsdam. Bei dem Treffen, an dem auch der Berater von AfD-Partei- und Fraktionschefin Alice Weidel teilgenommen hatte, stellte die frühere Leitfigur der „Identitären Bewegung“, Martin Sellner, Konzeptideen zur sogenannten „Remigration“ vor – also zur Rückführung von Zugewanderten.

Der „Correctiv“-Bericht hat am Donnerstag für viel Wirbel im politischen Berlin gesorgt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erklärte, wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte, sei ein Fall für den Verfassungsschutz und die Justiz. Die Aufregung war wohl auch deshalb so groß, weil die Umsiedlungspläne manch einen an die Zeit des Nationalsozialismus erinnerten.

So auch Petra Köpping. Die sächsische Sozialministerin und SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl im Herbst schrieb auf der Plattform X: „Ein AfD-Verbot zu prüfen, das ist unsere Pflicht“. Sie erklärte weiter: „Denn wir dürfen nie wieder den Zeitpunkt, nach dem es kein Zurück mehr gibt, verpassen. Das sollten wir aus unserer Geschichte gelernt haben.“

Köpping betonte, wenn jemand wie der Weidel-Vertraute Roland Hartwig an „Deportationsplanungen“ teilnehme, dann müsse die Verbotsdebatte jetzt geführt werden. Ein anderer Grund dafür, dass nun wieder über ein mögliches AfD-Verbot diskutiert wird, liegt in den hohen Zustimmungswerten für die Partei. In bundesweiten Wählerumfragen liegt die AfD stabil über 20 Prozent.

Befürworter eines AfD-Verbots gibt es in fast allen demokratischen Parteien

In Sachsen, Thüringen und Brandenburg, wo dieses Jahr Landtagswahlen anstehen, ist der Zuspruch für die Partei aktuell noch größer. Eine Umfrage taxierte Köppings SPD kürzlich nur noch bei drei Prozent – und damit klar unter der Fünf-Prozent-Hürde.

Der Europaspitzenkandidat der neuen Wagenknecht-Partei BSW, Fabio De Masi, nannte es denn auch unklug, wenn eine Drei-Prozent-Partei ein Verbot einer Partei diskutiere, die in Sachsen bei fast 40 Prozent stehe. „Man muss die AfD politisch stellen und die verrückte Politik beenden, die sie stark macht“, erklärte er auf X. „Man kann Wähler nicht verbieten.“

Befürworter eines AfD-Verbots gibt es in fast allen demokratischen Parteien, allerdings nicht durchgängig. In der SPD ist Parteichefin Saskia Esken eher dafür, der Ostbeauftragte Carsten Schneider dagegen.

Rechtspopulisten

„Schuss könnte nach hinten losgehen“ – Warum ein AfD-Verbot kein Selbstläufer ist

In der CDU plädiert der Sachse Marco Wanderwitz für ein Verbot, auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) äußerte jüngst „eine gewisse Sympathie“, der Parteichef Friedrich Merz nicht.

Skeptisch ist auch CSU-Chef Markus Söder. „Ich glaube, dass das Verbot einfach verfassungsrechtlich extreme Hürden hat. Und ein solches Verbot anzustreben, führt zu einem ziemlich sicheren Scheitern wohl“, sagte der bayerische Ministerpräsident im Deutschlandfunk. Damit würde man der AfD einen Freibrief geben und sie derart stärken, dass sie „wahrscheinlich in demokratischen Wahlen kaum mehr zu stoppen“ sei.

Thüringer Verfassungsschutzchef sieht AfD-Verbotsverfahren als „Ultima Ratio“

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, äußerte sich zurückhaltend. „Das Verbotsverfahren gegen Parteien ist die Ultima Ratio unserer wehrhaften Demokratie und wird durch das Bundesverfassungsgericht entschieden, wenn ein Antrag dazu gestellt ist“, sagte Kramer dem Handelsblatt. „Spekulationen über mögliche Erfolgsaussichten für das Verfahren verbieten sich für mich als Verfassungsschützer, da unsere Erkenntnisse zu einem wesentlichen Teil Bestandteil des Verbotsantrages sein dürften.“

Zu dem Bericht des Medienhauses „Correctiv“ über das konspirative Treffen zwischen AfD-Politikern und Rechtsextremen in Brandenburg sagte Kramer: „Ich selbst, aber auch andere Kolleginnen und Kollegen im Verfassungsschutzverbund (VS-Verbund) haben den Bericht und die Schlussfolgerungen mit Interesse gelesen.“

Pro und Contra

Ist es an der Zeit, ein Verbot der AfD auf juristischem Weg anzustreben?

Thomas Sigmund und Anis Mičijević

Die dargestellten Aussagen, insbesondere die des rechtsextremen Aktivisten aus Österreich, Sellner, seien „keine Überraschung für uns“, betonte der Verfassungsschützer. Sie deckten sich mit den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden und den jeweiligen, auch öffentlich erfolgten Bewertungen in den vergangenen Jahren.

„Die Medienstrategie, den Versuch zu unternehmen, insbesondere das Bundesverfassungsgericht und demokratische Wahlen zu diskreditieren ist ebenso Gegenstand unserer Stellungnahmen und Warnungen im VS-Verbund gewesen, wie die Kampagnen in den Sozialen Medien etwa auf TikTok, um insbesondere jüngere Gesellschaftsschichten zu erreichen“, sagte Kramer.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz berichtet regelmäßig über intensive Vernetzungsbemühungen im rechtsextremistischen Spektrum und stuft die AfD inzwischen als Verdachtsfall in diesem Bereich ein. Der Inlandsgeheimdienst weist zudem seit Monaten darauf hin, dass in der Partei „starke verfassungsfeindliche Strömungen bestehen, deren Einfluss weiter zunimmt“.

Die AfD versucht ihrerseits, sich juristisch gegen die Beobachtung als Verdachtsfall zur Wehr zu setzen. Hierzu wird für Ende Februar eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster erwartet. Nach dem Ende dieses noch laufenden Verfahrens könnte die Verbotsdebatte weiter Fahrt aufnehmen.

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