1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Immobilien
  4. Inside Energie & Immobilien
  5. BGH-Urteil: Vermieter können Schäden länger mit der Kaution verrechnen

BGH-UrteilVermieter können Schäden länger mit der Kaution verrechnen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter Reparaturkosten auch nach Ende der sechsmonatigen Verjährungsfrist noch von der Mietkaution abziehen können.Julia Rieder 12.07.2024 - 06:00 Uhr Artikel anhören

Berlin. Stellt sich beim Auszug eines Mieters heraus, dass er Schäden in der Wohnung verursacht hat, darf der Vermieter die Kaution nutzen, um die Reparaturkosten zu begleichen. Eigentlich verjähren Schadensersatzforderungen von Vermietern innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug des Mieters. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass Vermieter auch nach dieser Frist Schadensersatzforderungen von der Kaution abziehen dürfen, ohne dass sie dafür komplizierte formale Anforderungen einhalten müssen.

Im verhandelten Fall hatte die Vorinstanz zugunsten der klagenden Mieterin entschieden, weil der Vermieter ihr nicht innerhalb der sechs Monate nach Auszug mitgeteilt hatte, dass er finanziellen Schadensersatz statt einer Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der Mietwohnung verlangt. Daran dürfe die Verrechnung mit der Kaution nicht scheitern, urteilte der BGH. Der Eigentümerverband Haus & Grund begrüßte die „praxistaugliche Flexibilität“, die das Urteil schaffe. Er rät Vermietern dennoch, die Kaution zügig abzurechnen.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt