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GesundheitsversorgungBundesrat billigt Erleichterungen für Hausärzte

Für Patienten sind Hausärztinnen und Hausärzte wichtige Anlaufstellen. Doch die Zukunft des Praxisnetzes ist ungewiss. Können neue Anreize helfen? 14.02.2025 - 12:58 Uhr Artikel anhören
Ein großes Ziel ist, angesichts von bundesweit 5.000 unbesetzten Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Berlin. Hausarztpraxen bekommen bessere Bedingungen, die die Vor-Ort-Versorgung für Patientinnen und Patienten stärker absichern sollen. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das dafür finanzielle Anreize und Vereinfachungen festlegt.

Unter anderem fallen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung weg. Nach Angaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Regelungen auch dazu beitragen, dass gesetzlich Versicherte einfacher Termine erhalten.

Großes Ziel ist, angesichts von bundesweit 5.000 unbesetzten Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen und das Praxisnetz zu erhalten – vor allem auf dem Land und in ärmeren Vierteln von Großstädten. Dazu hatten sich SPD und Grüne mit ihrem früheren Ampel-Partner FDP noch auf wichtige Punkte eines Gesetzes verständigt, das nach dem Koalitionsbruch zu versanden drohte.

Für Hausärzte fallen – wie schon bei Kinderärzten – sonst übliche Deckelungen der Vergütung weg. Das heißt, dass sie Mehrarbeit sicher honoriert bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. „Jede Leistung wird bezahlt“, lautet das Motto. Das soll es für Hausärzte attraktiver machen, mehr Patienten anzunehmen. Die gesetzlichen Kassen schätzen die jährlichen Mehrkosten auf 400 Millionen Euro, bezweifeln aber konkrete Versorgungs-Verbesserungen.

Praxen erhalten künftig „Versorgungspauschale“

Praxen erhalten künftig eine „Versorgungspauschale“ für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf. Das soll Einbestellungen in jedem Quartal nur aus Abrechnungsgründen vermeiden und größere Freiräume schaffen. Hausärzte können stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen.

Eine extra „Vorhaltepauschale“ können Praxen bekommen, die bestimmte Kriterien erfüllen – zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder „bedarfsgerechten“ Sprechzeiten etwa abends.

Das Gesetz regelt auch einige andere Punkte. Schon jetzt haben Frauen einen Anspruch auf eine Notfall-Verhütung mit einer „Pille danach“ auf Kassenkosten, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt – allerdings bisher nur bis zum 22. Geburtstag. Diese Altersgrenze fällt jetzt weg.

dpa
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