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MigrationUnion und SPD debattieren – Muss das Asylrecht geändert werden?

Der Chef des Flüchtlings-Bundesamtes schlägt die Abkehr vom individuellen Asylrecht vor. Zustimmung kommt von der Union, Ablehnung aus der SPD – mitten in den Koalitionsverhandlungen.Dietmar Neuerer 05.04.2025 - 09:02 Uhr Artikel anhören
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Der Chef der Behörde hat mit einem Vorstoß zum Asylrecht eine politische Debatte ausgelöst. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Berlin. Mit seinen Vorschlägen zur Änderung des Asylrechts hat der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, eine Debatte zwischen der Union und der SPD ausgelöst. Sommer hatte gefordert, das individuelle Asylrecht im Grundgesetz zu streichen. Sinnvoller wäre es nach seinen Worten, das aktuelle System durch humanitäre Aufnahmen „in beachtlicher Höhe“ zu ersetzen.

Während Landespolitiker aus der Union Sommer zustimmen, lehnen SPD-Politiker die Vorschläge des BAMF-Präsidenten ab. Die Migrationspolitik ist eines der Kernthemen, bei denen sich CDU, CSU und SPD in den laufenden Koalitionsverhandlungen noch einigen müssen, um künftig die Bundesregierung zu bilden.

Die baden-württembergische Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges (CDU) sagte dem Handelsblatt: „Wir müssen feststellen, dass das Asylrecht seiner Verantwortung nicht gerecht wird – weder denen gegenüber, die unseren Schutz brauchen, noch gegenüber unserer Gesellschaft.“

Gleichzeitig müsse anerkannt werden, dass es nicht möglich sei, eine potenziell unbegrenzte Anzahl an Schutzsuchenden in Deutschland aufzunehmen. Gentges fordert: „Deshalb ist eine grundsätzliche Debatte über unser Asylsystem notwendig.“ Dazu stelle der Beitrag des BAMF-Präsidenten einen „wertvollen Impuls“ dar.

Hamburgs Innenminister Andi Grote (SPD) wies die Überlegungen indes scharf zurück. Das Flüchtlings-Bundesamt habe „die Aufgabe, das in der Verfassung verankerte Individualgrundrecht auf Asyl durch praktisches Verwaltungshandeln wirksam werden zu lassen“, sagte Grote dem Handelsblatt. Der Leiter einer solchen Behörde habe sicherzustellen, dass der gesetzliche Auftrag umgesetzt werde. „Es steht ihm nicht zu, Grundrechte politisch zur Disposition zu stellen.“

Zweifel an den geltenden EU-Asylregeln und Sorge um den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Sommer sprach auf einer Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin über seine Vorschläge. Er legte dabei Wert auf die Feststellung, dass er nicht als BAMF-Präsident spreche, sondern lediglich seine „persönliche Einschätzung“ geben wolle. Gleichwohl wurden seine Ausführungen auch als unangemessene Einmischung in die gegenwärtige Migrationsdebatte kritisiert.

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner zog Sommers Eignung als Behördenchef in Zweifel. Seine öffentlichen Äußerungen „verletzen mutmaßlich die Dienstpflichten und ziehen in der Regel personelle Konsequenzen nach sich“, sagte er. Auch Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) ging auf Distanz zu Sommer, dessen Behörde in ihre Zuständigkeit fällt.

Der Union spielt Sommer mit seinen Aussagen erkennbar in die Hände. CDU und CSU streben an, die Migrationspolitik zu ändern und restriktivere Maßnahmen zu ergreifen. Die Unionsparteien wollen etwa die irreguläre Zuwanderung mit generellen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen auch mit Blick auf Asylbewerber in den Griff bekommen. Die Sozialdemokraten lehnen das mit Verweis auf das Recht auf Asyl und europäisches Recht ab.

Das derzeitige System hält BAMF-Chef Sommer jedoch gegenüber den Schutzsuchenden und der eigenen Bevölkerung für verantwortungslos. Wie die Union bemängelt er etwa, dass das EU-Recht in der Praxis nicht die gewünschte Wirkung entfaltet.

Hans-Eckhard Sommer: Er sagte bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung am 31. März: „Politik kann vieles, wenn sie nur will.“ Foto: Anne-Béatrice Clasmann/dpa

Nach der noch geltenden Dublin-Regelung der Europäischen Union dürften eigentlich zumindest an den deutschen Landesgrenzen kaum Menschen mit Asylbegehr ankommen, weil Deutschland von Staaten des sogenannten Schengen-Raums umgeben ist, mit Ausnahme der Schweiz zudem alles EU-Mitgliedstaaten.

Die Dublin-Regeln sehen vor, dass Flüchtlinge in den Ländern Schutz beantragen müssen, in denen die Menschen erstmals Schengen- oder EU-Raum betreten. Für Deutschland sind nur Flughäfen und Häfen Schengen-Außengrenzen.

Welche Lücke das Grundgesetz Asylsuchenden lässt

Trotz der geltenden Vorschriften kommen viele Menschen mit Asylgesuch über die Landesgrenze nach Deutschland. Hier greift dann der Artikel 16a des Grundgesetzes. Dort heißt es in Absatz 1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Wer also an der Grenze das Wort „Asyl“ sagt, muss eingelassen werden.

Nancy Faeser: Die Innenministerin sagt, das „Asylrecht steht für die SPD nicht zur Disposition“. Foto: Soeren Stache/dpa

In Absatz 2 von Artikel 16a heißt es allerdings: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

In welche Kategorie ein Asylsuchender fällt – Drittstaatenregelung, Dublin, oder zugelassen zu Asylantrag in Deutschland –, muss jedoch in einem Erstaufnahmeverfahren juristisch geklärt werden. Die Union möchte an dieser Stelle von der Möglichkeit Gebrauch machen, Schutzsuchende zurückweisen zu können. Das jedoch ist juristisch umstritten.

Das Bundesinnenministerium setzt daher auf die in der EU verabredete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asyl-Systems (GEAS). Danach sollen die EU-Außengrenzen verlässlich kontrolliert werden, um Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums zu vermeiden. Gleichzeitig sollen „klare und rechtssichere Verfahren unter Wahrung der Menschenrechte sichergestellt sein, ohne am Grundrecht auf Asyl und der individuellen Prüfung zu rütteln“, wie es im Bundesinnenministerium heißt.

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BAMF-Chef Sommer glaubt aber schon jetzt nicht an positive Effekte der GEAS-Reform. Aus Sommers Sicht wäre ein System durch humanitäre Aufnahmen „in beachtlicher Höhe“ sinnvoller. Was eine „beachtliche Höhe“ für ihn darstelle, sagte er nicht. Neben humanitären Gesichtspunkten könne hier auch die Integrationsfähigkeit des Arbeitsmarkts eine Rolle spielen. Wer dennoch unerlaubt nach Deutschland einreise, hätte dann keine Aussicht mehr auf ein Bleiberecht.

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Diesen Vorschlag hält der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) für den richtigen Weg. Mit dem Wechsel vom aktuellen System eines subjektiven Anspruchsrechts hin zu einem objektiven Recht im Sinne einer Institutsgarantie würde der Staat Verfolgten weiterhin Asyl gewähren, aber nicht mehr als einklagbares Recht für eine unbestimmte Zahl von Menschen, sagte Schuster.

Sachsens Innenminister hat die CDU in ihr Team für die Koalitionsverhandlungen zu Fragen der inneren Sicherheit berufen. Er sagte zu Sommers Vorschlägen weiter: „Der Mechanismus, dass bereits ein Asylgesuch an der Grenze eine irreguläre Einreise ermöglicht, wäre jedenfalls durchbrochen.“ Das Prinzip Asyl könne als Staatsziel im Grundgesetz bestehen bleiben. Umfang und Ausgestaltung wären dann aber dem Gesetzgeber übertragen, sagte der Minister.

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