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RWEGericht weist Klima-Klage eines Landwirts aus Peru zurück

Zehn Jahre lief das Verfahren zwischen einem Kleinbauern aus Peru und dem Energiekonzern. Das Oberlandesgericht Hamm sieht nun keine Haftung des Unternehmens für die Folgen des Klimawandels.Heike Anger, Kathrin Witsch 28.05.2025 - 11:59 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Saul Luciano Lliuya (r.): Der peruanische Bergbauer und Bergführer wirft RWE vor, durch die produzierten CO2-Emissionen mitverantwortlich für den Klimawandel zu sein. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Berlin, Düsseldorf. Die Klima-Klage eines peruanischen Landwirts gegen den Energiekonzern RWE ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gescheitert. Das Gericht erklärte am Mittwoch, die Berufung des Kleinbauern und Bergführers Saúl Luciano Lliuya werde zurückgewiesen.

Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Rolf Meyer, die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus des Klägers in den nächsten 30 Jahren durch die befürchteten Folgen des Klimawandels zerstört werden könnte, sei zu gering. Der Senat stützt sich dabei auf Gutachten von Sachverständigen.

Die Klage von Lliuya hatte für viel Aufsehen gesorgt. Der Landwirt aus Peru wollte erreichen, dass sich der RWE an den Kosten für Maßnahmen zum Schutz seines Hauses beteiligt. Es liegt am Fuße der Anden in der Stadt Huaraz und könnte von einer Flutwelle getroffen werden, wenn der nahe Gletschersee weiter vom Klimawandel betroffen ist und es zu Gletscherabbrüchen kommt.

Die Rechnung von Lliuya: Die umfangreichen Schutzmaßnahmen würden 3,5 Millionen Euro kosten. Der Bauer beziffert den Anteil von RWE an den globalen Treibhausgasemissionen mit etwa 0,47 Prozent. Darum forderte er vom Essener Energiekonzern einen dem CO2-Anteil entsprechenden anteiligen Betrag für die Klimafolgekosten von etwa 17.000 Euro. Zwischenzeitlich wurde die Berechnung verändert, weil sich der „Verursachungsbeitrag“ geändert hatte.

Unterstützt wurde der peruanische Bauer von der Umweltorganisation Germanwatch. Zunächst hatte er vor dem Landgericht Essen geklagt. Hier wurde ein zivilrechtlicher Anspruch verneint. Das Oberlandesgericht Hamm sorgte dann für eine Sensation, als es nicht ausschloss, dass ein deutsches Unternehmen für die Folgen des Klimawandels in anderen Ländern der Welt haften muss.

Aktivisten protestierten am Mittwoch vor der Urteilsverkündung am Oberlandesgericht Hamm. Foto: AP Photo/Martin Meissner

Aufsehen erregte auch die Vorbereitung zur mündlichen Verhandlung: Im Mai 2022 reisten Richter des OLG Hamm, Sachverständige und Rechtsbeistände nach Peru. Bei dem Ortstermin wollten sie das Grundstück von Lliuya und die Risiken einer Flutwelle analysieren. In der mündlichen Verhandlung im März 2025 schätzten die Gutachter die Gefahr, dass das Grundstück des Bauern in den nächsten 30 Jahren von einer Schlammlawine getroffen wird, dann als sehr gering ein.

Die bekannte Klimaanwältin Roda Verheyen, die Lliuya in dem Verfahren vertritt, hatte darum schon vor der Entscheidung die Erwartungen  gedämpft und eingeräumt, dass es zur Abweisung der Klage kommen könnte. Sie bekräftigte allerdings, dass es unabhängig vom Ausgang des Verfahrens schon als Erfolg zu werten sei, dass das Gericht „zum ersten Mal in der Geschichte die rechtliche Verantwortung eines Großemittenten für die Folgen des Klimawandels“ festgeschrieben habe.

Ein Gerichtssprecher betonte, dass das Gericht bei einer anderen Beweislage auch anders hätte entscheiden können. Der von den Klägern vorgebrachte Anspruch sei theoretisch möglich.

RWE interpretiert das Urteil naturgemäß anders. Der Versuch, einen Präzedenzfall zu schaffen, sei klar gescheitert: „Grundsätzlich halten wir es zudem für einen völlig falschen Ansatz, klimapolitische Forderungen über NGOs in Gerichtssäle zu verlagern. Wenn das Schule macht, wäre bald jedes deutsche Industrieunternehmen mit langjährigen Klimaklagen konfrontiert“, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit.

Klimaklage gegen ein Unternehmen, nicht gegen einen Staat

Seit 2015 läuft die Klimaklage Lliuyas gegen Europas größten CO2-Emittenten. Sie war nicht nur die erste in Deutschland, sondern auch die erste, die angenommen wurde und sich nicht gegen einen Staat, sondern gegen ein Unternehmen richtet.

Zwar hat RWE vor Jahren beschlossen, seine letzten Kohlekraftwerke bis 2030 abzuschalten, und investiert mittlerweile einen Großteil seiner Gewinne in erneuerbare Energien. Seit 2018 hat das Unternehmen seinen Co2-Ausstoß laut eigener Aussage mehr als halbiert. Trotzdem hat der Essener Konzern auch im vergangenen Jahr noch etwa 75,4 Millionen Tonnen CO2 emittiert – und damit mehr als die gesamte Landwirtschaft in Deutschland.

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Durch den weltweiten Handel und Verkauf von Erdgas dürften die Emissionen von RWE sogar noch höher liegen. Der fossile Rohstoff soll auch in Zukunft eine der wichtigsten Geschäftsbereiche des Unternehmens bleiben. In Deutschland plant RWE den Bau neuer Gaskraftwerke mit einer Leistung von drei Gigawatt.

Auch, wenn Lliuya vor Gericht verloren hat: Immer mehr Menschen klagen für das Klima – und haben damit bereits wegweisende Erfolge erzielt.

Klimaschutz wurde erstmals zum Menschenrecht erklärt

Im vergangenen Jahr ist bereits ein weiteres wegweisendes Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getroffen worden: Das Gericht gab Seniorinnen aus der Schweiz recht. Sie hatten stärkere Maßnahmen zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen zum Klimaschutz gefordert. Der mangelnde Klimaschutz der Schweiz habe die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt, entschieden die Richter. Sie erklärten damit Klimaschutz erstmals zum Menschenrecht.

Klimaschützer protestieren in Frankreich: Sie hatten mit einer ersten Klage für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Erfolg. Foto: dpa

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem im April 2021 veröffentlichten Klimabeschluss für Wirbel gesorgt. Es trug dem Gesetzgeber – hier mit Blick auf das Klimaschutzgesetz – eine  „intertemporale Freiheitssicherung“ auf. Konkret bedeutet das: Heutige politische Entscheidungen sind mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden.

Immer mehr Menschen weltweit ziehen mit Klimaklagen vor Gericht. Eine Studie der London School of Economics (LSE) zählt global inzwischen 2666 Klagen. Als Beschleuniger dieser Entwicklung gilt das Pariser Abkommen. Staaten haben sich 2015 damit darauf geeinigt, die globale Erwärmung auf 1,5 bis unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.

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Die USA sind das Land mit der höchsten Zahl an dokumentierten Klimafällen (1745), gefolgt vom Vereinigten Königreich (139), Brasilien (82) und Deutschland (60). Zahlen für das vergangene Jahr legt LSE im Juni vor.

Neu an der Entwicklung ist, dass sich auch immer mehr Klimaklagen gegen Unternehmen richten. Schließlich hätten diese wie auch Finanzinstitutionen einen „erheblichen Einfluss auf den Klimaschutz, (und handelten) oft zum großen Nachteil der Bürger“, schreiben die Autoren der LSE-Studie.

Klimaschützer erlitten dabei bereits Rückschläge. Vor etwa vier Jahren verpflichtete ein Gericht in Den Haag den Öl- und Gaskonzern Shell, seine CO2-Emissionen drastisch zu senken. Mit diesem Urteil war erstmals ein Unternehmen auch für die indirekten Emissionen verantwortlich gemacht worden, etwa den Ausstoß seiner Zulieferer und Kunden. Das galt als großer Erfolg für die Klimaschützer.

Shell hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und recht bekommen. Das Unternehmen muss seinen CO2-Ausstoß nicht stärker senken als geplant.

Das Gericht betonte dabei: Das Urteil bedeute nicht, dass einzelne ökonomische Akteure keine Verantwortung für die Klimakrise tragen würden. Das Gericht sah sich demnach aber nicht in der Lage, daraus eine konkrete Vorgabe für die Absenkung von CO2-Emissionen abzuleiten.

Rechtsweg zum Bundesgerichtshof ist nicht möglich

Im Falle des peruanischen Bauern Lliuya ließ das Gericht in Hamm keine Revision zu. Der Streitwert ist zu gering, sodass dagegen keine Beschwerde möglich ist. Der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist damit ausgeschlossen.

Laut Anwältin Verheyen bleibt der Fall damit „verfahrenstechnisch als Präzedenzfall bestehen“, zumindest so lange, bis es irgendwo andere Fälle gebe.

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Vor zwei Wochen kündigte die Umweltschutzorganisation Milieudefensie derweil die nächste Klage gegen Shell an – wegen 700 neuer Öl- und Gasfelder, die das Unternehmen in den nächsten Jahren plant. Deren Emissionen seien zusammengerechnet mit 5,2 Milliarden Tonnen etwa 36 Mal so hoch wie die der Niederlande.

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