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SteuernFiskus verzeichnet Rekordwert bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wenn Vermögen vererbt oder verschenkt wird, fallen Steuern an. Die dafür festgesetzten Summen steigen – vor allem beim Verschenken. 04.09.2025 - 10:26 Uhr Artikel anhören
Bescheid über Erbschaftssteuer: Bei den festgesetzten Steuern entfielen 2024 8,5 Milliarden Euro auf Erbschaften. Foto: Wolfram Kastl/dpa

Berlin. Die Finanzämter in Deutschland haben im vergangenen Jahr so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt wie nie zuvor. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilt, wurden 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt.

Die Summe lag um 12,3 Prozent höher als im Jahr davor und erreichte damit einen neuen Höchstwert. Die Statistik sagt nichts über die tatsächlichen Vermögensübergänge aus – diese werden in einer anderen Statistik erfasst.

Bei den festgesetzten Steuern entfielen 8,5 Milliarden Euro auf Erbschaften – 9,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an.

Festgesetzte Schenkungssteuer seit 2021 verdoppelt

Die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Sie stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Prozent an. „Sie steigt somit seit 2019 kontinuierlich an und hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt“, wie die Statistiker berichten.

Den Steuerfestsetzungen lagen Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 113,2 Milliarden Euro zugrunde. Diese Summe lag um 6,8 Prozent niedriger als im Vorjahr.

Laut Statistischem Bundesamt liegt das unter anderem an geringeren Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen, die um fast ein Viertel niedriger lagen.

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Zudem wurden mit 7,4 Milliarden Euro auch 28,7 Prozent weniger Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt. Hingegen erhöhten sich das übertragene Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) auf 46,4 Milliarden Euro (+1,7 Prozent). Das restliche übrige Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine summierte sich auf 37,8 Milliarden Euro (+1,8 Prozent), das land- und forstwirtschaftliche Vermögen stieg auf 1,6 Milliarden Euro (+6,7 Prozent).

Wegen der schwierigen Haushaltslage werden etwa in der SPD Rufe nach einer höheren Erbschaftsteuer laut. Auch die Industriestaaten-Organisation OECD hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. Sie verweist auf hohe Freibeträge, viele Ausnahmen und Lücken. So würden die Steuerfreibeträge für Schenkungen an Familienangehörige zu den höchsten im OECD-Raum gehören.

Dem gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) zufolge zeigen die Zahlen nur einen Bruchteil solcher Vermögensübertragungen. „Tatsächlich werden in Deutschland jedes Jahr nach letzten Schätzungen rund 400 Milliarden Euro vererbt“, sagte der wissenschaftliche IMK-Direktor Sebastian Dullien. „Durch die Inflation der vergangenen Jahre dürfte dieser Wert allerdings sogar noch höher liegen.“

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Jährlich werden Vermögen in etwa im Volumen des Bundeshaushalts vererbt oder verschenkt. Die allermeisten Erbschaften fielen jedoch nicht in die Statistik, weil sie unter die Freigrenzen lägen, die bei Kindern 400.000 Euro und bei Ehepartnern 500.000 Euro betragen würden.

Erstpublikation: 03.09.2025, 09:29 Uhr.

rtr, dpa
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