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SozialstaatKritik aus der SPD am schwarz-roten Plan für Bürgergeldreform

Die Sanktionen für die neue Grundsicherung werden deutlich schärfer. Die SPD-Fraktion will das so nicht mittragen. Aber auch Arbeitgeber sollen bei Schwarzarbeit und Sozialmissbrauch haften.Barbara Gillmann 17.10.2025 - 16:40 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Bärbel Bas (SPD): Die Arbeitsministerin spart mit der neuen Grundsicherung deutlich weniger als gedacht. Foto: REUTERS

Berlin. Die neue Grundsicherung, die das Bürgergeld ersetzen soll, wird nach Angaben des Bundessozialministeriums in den Jahren 2026 und 2027 jeweils lediglich knapp 100 Millionen Euro einsparen. Das steht im Widerspruch zu den Hoffnungen, die die Union geweckt hatte. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Einsparungen in Höhe „zweistelliger Milliardenbeträge“ versprochen – dies zuletzt auf fünf Milliarden reduziert.

Bundessozialministerin Bärbel Bas hingegen hatte klargemacht, dass die im Koalitionsausschuss in der vergangenen Woche vereinbarten schärferen Sanktionen allein nur geringe Einsparungen bringen. Ziel sei es, mehr Bürgergeld-Bezieher in Arbeit zu bringen: „Dann sparen wir richtig“, sagte die Ministerin.

Das sei aber erst möglich, wenn die Konjunktur anspringe, sagte sie weiter. Es gelte die Faustformel, nach der 100.000 Beschäftigte mehr rund eine Milliarde Euro beim Bürgergeld einsparen würden.

Bas hatte den Gesetzentwurf für die neue Grundsicherung an diesem Freitag an das Kanzleramt verschickt. Er soll nun vor Weihnachten von der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebracht werden.

Wer nicht kooperiert, soll stärker sanktioniert werden

Die neuen Regeln sollen deutlich schärfer werden. Das hatten Union und SPD schon im Koalitionsvertrag vereinbart und in der vergangenen Woche im Koalitionsausschuss präzisiert.

Sanktionen für Menschen, die nicht kooperieren, sollen demnach nicht mehr schrittweise gesteigert werden, sondern sofort 30 Prozent betragen. Das wäre nach Angaben des Ministeriums beim derzeitigen Regelsatz von 563 Euro eine Kürzung um rund 150 Euro. Das droht  Beziehern von Grundsicherung schon ab dem zweiten Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund.

Bei hartnäckigen „Terminverweigerern“ soll die Leistung nach dem dritten Versäumnis ganz eingestellt und die Miete direkt an den Vermieter überwiesen werden. Meldet sich die Person auch danach nicht, gilt sie dem Entwurf zufolge als unerreichbar und der Anspruch auf Leistungen entfällt komplett.

Echten „Arbeitsverweigerern“, die Jobs oder Maßnahmen ablehnen, soll die Leistung für zwei Monate gestrichen werden. In keinem Fall jedoch sollen deren Familien leiden: Die Grundsicherung für Kinder und etwaige Partner wird den Plänen zufolge ebenso weitergezahlt wie die Miete.

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Auch Arbeitgeber sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Wenn diese Schwarzarbeiter beschäftigen, die zu Unrecht Grundsicherung beziehen, haften sie und müssten im Zweifel als Gesamtschuldner Leistungen an die Jobcenter zurückzahlen. Diese wiederum sollen verpflichtet werden, jeden Verdacht auf Schwarzarbeit eines Klienten oder auf Unterschreitung des Mindestlohnes der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ beim Zoll zu melden.

In der SPD gibt es Bedenken gegen eine Verschärfung der Sanktionen

Im Bundestag wird es vor allem darauf ankommen, ob die SPD die schärferen Regeln mitträgt. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Annika Klose, meldete bereits Kritik an: „Sehr weh tut uns die geplante komplette Einstellung von Leistungen und Miete, wenn sich Menschen nicht mehr melden. Denn 50 bis 80 Prozent der Leistungsempfänger haben psychische Probleme, und es darf keinesfalls passieren, dass solche Menschen in der Obdachlosigkeit landen“, sagte sie dem Handelsblatt.

„Wir müssen aufpassen, nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, nur um die sehr kleine Zahl von Betrügern aufzudecken“, sagt sie. Gerade die Drohung, die Miete zu streichen, „löst bei Bedürftigen wahnsinnige Ängste aus – auch wenn sie gar nicht gemeint sind“, warnte Klose.

Zudem seien „funktionierende Härtefallregeln essenziell, gerade wenn Kinder im Haushalt sind“. Denn diese seien immer mit betroffen: „Wenn einer Mutter die Leistung gestrichen, für die Kinder aber weiter gezahlt wird, hungert die Mutter ja nicht, sondern es ist für alle weniger da.“

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Einverstanden ist Klose mit der Regel, dass Eltern, vor allem Mütter, künftig nicht mehr erst ab dem dritten, sondern schon ab dem ersten Geburtstag des Kindes für Jobs oder Sprachkurse zur Verfügung stehen müssen, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Sie sagte: „Das ist im Sinne der Frauen. Denn drei Jahre Erwerbslücke sind generell ein Problem, auch weil in dieser Zeit ja keine Rentenansprüche entstehen.“

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