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Homo oeconomicusAufregung um SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer unbegründet

Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Regelungen mehrfach beanstandet. Änderungen werden daher notwendig sein – unabhängig von Konjunkturlage oder politischem Timing.Monika Schnitzer 13.01.2026 - 15:36 Uhr Artikel anhören
Monika Schnitzer ist Vorsitzende des Sachverständigenrats. Foto: picture alliance / SZ Photo, Getty [M] Handelsblatt

Mit ihrem Vorschlag zur Reform der Erbschaftsteuer hat die SPD die Debatte neu eröffnet. Vorgesehen ist – neben einem hohen Lebensfreibetrag – der weitgehende Abbau der bisherigen Sonderregeln für Betriebsvermögen.

Über Details lässt sich immer streiten. Aber klar ist: Eine Reform ist unausweichlich. Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Regelungen mehrfach beanstandet, ein weiteres Verfahren ist anhängig. Änderungen werden daher notwendig sein – unabhängig von Konjunkturlage oder politischem Timing.

In Deutschland werden Vermögensübertragungen sehr ungleichmäßig besteuert, insbesondere zugunsten großer Betriebsvermögen. Dies zeigt sich in den effektiven Steuersätzen: Steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen zwischen 100.000 und 200.000 Euro werden im Durchschnitt mit rund 13 Prozent belastet, sehr große Vermögensübertragungen von über 20 Millionen Euro dagegen nur mit etwa acht Prozent.

Erbschaften

So stark will die SPD Betriebserben künftig zur Kasse bitten

Diese systematische Begünstigung hoher Übertragungen widerspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip und trägt zur Verfestigung der Vermögensungleichheit bei. Zwischen 30 und 50 Prozent des privaten Vermögens in Deutschland stammen aus Erbschaften und Schenkungen.

Die häufig geäußerte Sorge, eine gleichmäßigere Besteuerung von Betriebsvermögen gefährde Unternehmen, wird empirisch nicht gestützt. Internationale Studien finden keine systematischen negativen Effekte auf Beschäftigung oder Investitionen.

Eine mögliche Liquiditätsbelastung zum Zeitpunkt der Übertragung ließe sich durch großzügige Stundungsregelungen – der SPD-Entwurf sieht eine Frist von 20 Jahren vor – und gegebenenfalls niedrigere Steuersätze begrenzen. Dies wäre zielgenauer als die heutigen Verschonungsregeln, die unternehmerische Entscheidungen durch Lohnsummen- und Fortführungsauflagen verzerren.

Der Sachverständigenrat hat diesen Reformbedarf seit Langem betont. Bereits 2008 kritisierte er ausgedehnte Verschonungsregeln als Bedienung von Partikularinteressen. 2015 sprach er sich für eine breite Bemessungsgrundlage mit niedrigen Sätzen und großzügigen Stundungen statt komplexer Ausnahmen aus – ein Ansatz, der auch in der aktuellen Debatte wieder an Bedeutung gewinnt.

4,3
Milliarden Euro
Steuerausfälle bei einheitlicher Flat Tax von zehn Prozent (Quelle: DIW)

Unser Vorschlag, die Begünstigung von Betriebsvermögen deutlich zu reduzieren, steht in dieser Tradition. Anders als von anderen vorgeschlagen, sieht unser Vorschlag jedoch keine einheitliche Flat Tax vor.

Nach Schätzungen des DIW würde eine einheitliche Flat Tax von zehn Prozent für alle bei Abschaffung der Begünstigungen zu Steuerausfällen von 4,3 Milliarden Euro führen; aufkommensneutral wären knapp 15 Prozent. Dies würde aber Haushalte mit geringeren Erbschaften stärker belasten als bisher.

Verhindert man dies durch höhere Freibeträge, müsste der für die Aufkommensneutralität notwendige Flat-Tax-Satz auf über 20 Prozent steigen. Dies würde die Belastung von Betriebsvermögen erhöhen.

Als Alternative schlagen wir vor, die Verschonungsbedarfsprüfung beizubehalten, sie jedoch mit einem Mindeststeuersatz von zum Beispiel 15 Prozent auf Betriebsvermögen zu kombinieren. Damit ließen sich vollständige Steuerbefreiungen, wie sie bislang möglich sind, vermeiden, ohne Unternehmen in ihrer Substanz zu gefährden.

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Bei Stundungsfristen von 20 Jahren können konjunkturelle Einwände gegen eine solche Reform nicht überzeugen. Die Aufregung über den Vorschlag ist unbegründet.

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